Pactus resp. Lex Alamannorum

Kochant

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Leider bin ich auf die Informationen der Wikipedia angewiesen und finde sie widersprüchlich.

Es gibt einige Fragmente des Pactus Alamannorum und um die 50 Handschriften der Lex Alamannorum (die Kritik von Clausdieter Schott einmal ignorierend). Soweit ich verstanden habe, dienten sie den Laienrichtern der Dorf-, Zehnt- und Gaugerichte als Richtschnur. Damit müssen sie ja wohl öffentlich bekannt gewesen sein.

Auf Wikipedia steht aber "Erstveröffentlichung 1530" - lange nach der eigentlichen Anwendungszeit.

Woher kommt dieser Widerspruch?

Gruß
Kochant
 
Auf Wikipedia steht aber "Erstveröffentlichung 1530" - lange nach der eigentlichen Anwendungszeit.

Dort steht "Sie wurden 1530 von Johannes Sichard in Basel zum ersten Mal in Teilen publiziert.", also in gedruckter Form veröffentlicht. Dem widerspricht ja nicht, dass sie im 7. bzw. im 9.oder 10. Jhd. als Handschriften vorlagen.
 
Wir sind in der Zeit des Gewohnheitsrechts. Diese lateinischen Leges sammeln das Recht, um Einfluss zu nehmen und die Gewohnheit zu vereinheitlichen. Es sind keine Gesetzestexte wie heute. Um als Richtschnurr zu dienen, hätten sie in der Volkssprache sein müssen. So aber konnten die Texte genutzt werden, Auswüchse zu bekämpfen und das Recht in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen.

Sie sammeln auch nicht das ganze Recht,wie später etwa der Sachsenspiegel, sondern die Teile, für die sich der Auftraggeber interessierte und das geordnet werden sollte, in aller Regel sind Strafrecht und Bestimmungen zur Herrschaft enthalten. So gesehen ist es nicht ganz korrekt von Fälschung zu sprechen. Das verkennt die Art der frühmittelalterlichen Rechtsfindung.
 
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