"peinliches Recht"

steffen04

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Wofür steht der Begriff "peinlich" im "Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts" und ähnlichen Werken aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert.

Ich dachte immer "peinlich" stände für Folter, das kann aber hier wohl nicht sein. Und was ist "hochnotpeinlich"?

Ich bin auch über eine "Hals- und peinliche Gerichtsordnung" von 1773 gestolpert. Was ist "Halsgerichtsbarkeit"?

Mit Dank im voraus

Steffen
 
im genannten Zusammenhang: peinlich von poena = Strafe. "Peinlich" insb. die "peinliche Befragung", kann man zwar mit Folter gleichsetzen, gemeint ist allerdings eher Schmerz bereitend (hier dann peinlich von Pein). Zudem kann peinlich auch in der Bedeutung "sehr genau" bzw. "akribisch" verwendet werden, so ist dann vermutlich auch das "hochnotpeinlich" zu verstehen (kommt auf den Kontext an). Die Halsgerichtsbarkeit war im MA die Instanz die über peinliche Strafen entschied: Blutgerichtsbarkeit ? Wikipedia
 
Mir scheint, dass Pein in der CCC in zweierlei Weise gebraucht wird, mal als Hinweis auf das Strafrecht, mal auf die Methode der Folter. Letzteres ist z.B. hier wohl der Fall:

¶ Am eylfften blat​
Außfürung der vnschult vor der peinlichen frag zuo ermanen, vnnd weithere handlung darauff xlvij Wie die jhenen / so auß peinlichen fragen eyner mißthat bekennen / nachuolgendts weither ausserhalb marter vmb vnderricht gefragt werden sollen
Wenn ich das recht verstehe, wird hier angeordnet, dass ein unter der Folter erlangtes Geständnis außerhalb der Folter wiederholt werden muss, um Geltung zu haben.

Nun mag ja Pein auch im Sinne von Qual vom lateinischen poena her kommen. Womöglich steht dahinter die Vorstellung, Strafe müsse quälen. So mögen zwei Konzepte für uns aus nur einem Konzept damals her stammen, wie die z.B. für Leib und Laib der Fall ist.
 
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