Polizei in der Weimarer Republik

Chaviechase

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich suche die Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Polizei in der Weimarer Republik !!! - und wie wurde zu dieser Zeit die Rolle der Polizei definiert ??? :grübel:

Viele Grüße
 
Chaviechase schrieb:
...ich suche die Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Polizei in der Weimarer Republik !!! - und wie wurde zu dieser Zeit die Rolle der Polizei definiert ???...

Zur Geschichte der Polizei - auch in der Weimarer Republik - findest du auf folgender Seite einiges
http://download.dpolg.net/sonstiges/polizeigeschichte.pdf (S. 21 ff)
Zitat: "...Mit dem Reichs-Schutzpolizeibeamten-Gesetz vom 17.7.1922 und dem Polizeibeamten-Gesetz vom 31.7.1927 wurden dann die wichtigsten Grundlagen für den modernen Beruf des Polizeibeamten geschaffen...."


Da die Polizei in der WR im Wesentlichen föderal, also auf Landesebene organisiert war, müssest du auch dort entsprechend suchen.
Folgende Gesetze habe ich gefunden, allerdings nicht als Internet-Link:
Gesetz über die staatliche Polizeiverwaltung (Polizeiverwaltungsgesetz) vom 16. Dezember 1921
Gesetz über die staatlichen Polizeibeamten (Polizeibeamtengesetz) vom 21. Dezember 1922

Gesetz über die staatliche Polizeiverwaltung (Polizeiverwaltungsgesetz) i. d. F. vom 24. August 1927




 
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