Postgeheimnis

A

Also

Gast
Seit wann gibt es das Postgeheimnis und aus welchen Motiven wurde es eingeführt?
 
Der Artikel ist recht unausgereift. Welche Kräfte haben sich für die Wahrung des Briefgeheimnisses eingesetzt? Wie war ihre historische Argumentation und wie war es um das Briefgeheimnis z. B. in Preußen, Frankreich und England im 18. Jahrhundert bestellt?
 
Zunächst mal: Postgeheimnis und Briefgeheimnis sind nicht das gleiche. Das Postgeheimnis bezihet sich auf die Post als Transporteinrichtung. Der jeweilige Transporteur vo Sendungen, darf diese Sendungen nicht öffnen, nicht verkaufen, nicht an Dritte zustellen etc.pp. Das Briefgeheimnis bezieht sich auf alle verschlossen versandten Sendungen. Diese stellen eine private Korrespondenz zwischen Sender und Empfänger dar, dürfen von anderen also nicht geöffnet werden, zudem dürfen weder Sender noch Empfänger Inhalte veröffentlichen ohne nicht vorher den anderen um Erlaubnis gebeten zu haben.

Jetzt zu den Fragen:
Welche Kräfte haben sich für die Wahrung des Briefgeheimnisses eingesetzt?
Kommt drauf an in welchem Zeitraum. Entweder man muss dazu bzgl. des Post- bzw. Briefgeheimnisses einen Blick in die Botenordnung der jeweiligen Region werfen, oder aber - bei der Betrachtung späterer Zeitabschnitte - in die entsprechenden Verfassungen und Gesetzestexte.

Wie war ihre historische Argumentation und wie war es um das Briefgeheimnis z. B. in Preußen, Frankreich und England im 18. Jahrhundert bestellt?
Ungefähr so: Schwarzes Kabinett ? Wikipedia
 
Zunächst mal: Postgeheimnis und Briefgeheimnis sind nicht das gleiche. Das Postgeheimnis bezihet sich auf die Post als Transporteinrichtung. Der jeweilige Transporteur vo Sendungen, darf diese Sendungen nicht öffnen, nicht verkaufen, nicht an Dritte zustellen etc.pp. Das Briefgeheimnis bezieht sich auf alle verschlossen versandten Sendungen. Diese stellen eine private Korrespondenz zwischen Sender und Empfänger dar, dürfen von anderen also nicht geöffnet werden, zudem dürfen weder Sender noch Empfänger Inhalte veröffentlichen ohne nicht vorher den anderen um Erlaubnis gebeten zu haben.
Briefgeheimnis: leider, leider muss ich aus dem Nähkastchen jetzt plaudern:
Es gibt "Personen" bis vor 5 Jahren waren es noch durchgängig "Postbeamte" die Sendungen öffnen dürfen. Sendungen die im Bereich der DPDHL auftauchen und nicht zustellbar sind oder so beschädigt sind, so das eine zweifellose Zustellung nicht möglich ist werden zu einer zentralen Stelle versandt. Dort werden diese Sendungen geöffent und es wird nach einen Emfangsberechtigenten Ausschau gehalten. Wenn dies nicht der Fall lagern diese Sendungen dort (13 Monate).

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft können auch Sendungen aus den "normalen Postverkehr" aus dem Verkehr gezogen werden.

en hesse
 
Zunächst mal: Postgeheimnis und Briefgeheimnis sind nicht das gleiche. Das Postgeheimnis bezihet sich auf die Post als Transporteinrichtung. Der jeweilige Transporteur vo Sendungen, darf diese Sendungen nicht öffnen, nicht verkaufen, nicht an Dritte zustellen etc.pp. Das Briefgeheimnis bezieht sich auf alle verschlossen versandten Sendungen. Diese stellen eine private Korrespondenz zwischen Sender und Empfänger dar, dürfen von anderen also nicht geöffnet werden, zudem dürfen weder Sender noch Empfänger Inhalte veröffentlichen ohne nicht vorher den anderen um Erlaubnis gebeten zu haben.

Also letzteres ist mir neu, meines Wissen kann man mit einem erhaltenen Brief auch zu veröffentlichen, zumindest nicht vom Briefgeheimnis her, dieser bezieht sich nur auf den Zusteller.

Kommt drauf an in welchem Zeitraum. Entweder man muss dazu bzgl. des Post- bzw. Briefgeheimnisses einen Blick in die Botenordnung der jeweiligen Region werfen, oder aber - bei der Betrachtung späterer Zeitabschnitte - in die entsprechenden Verfassungen und Gesetzestexte.

Mir geht es eher darum, warum zum Beispiel das Briefgeheimnis es nicht in die Bill of Rights geschafft hat oder ähnliches.
 
Also letzteres ist mir neu, meines Wissen kann man mit einem erhaltenen Brief auch zu veröffentlichen, zumindest nicht vom Briefgeheimnis her, dieser bezieht sich nur auf den Zusteller.
Nein, das Postgeheimnis bezieht sich auf den Zusteller. Das Briefgehemnis auch auf alle anderen Personen. Veröffentlichst du einen Brief ohne die Einwilligung des Absenders verletzt du im Minimum seine Persönlichkeitsrechte, je nach Inhalt kann noch eine Verletzung der Urheberrechte hinzu kommen. Das wird in jedem Fall teuer. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte erlischt erst mit dem Tod der betreffenden Person. Das deutsche Urheberrecht schützt für 70 Jahre bevor eine Quelle Allgemeingut wird.

Mir geht es eher darum, warum zum Beispiel das Briefgeheimnis es nicht in die Bill of Rights geschafft hat oder ähnliches.
In welcher? England oder USA? Falls England: die Bill of Rights regelt lediglich die Beziehungen zwischen Krone und Parlament und nicht die Persönlichkeitsrechte. Falls USA: weil das große Postgesetz aus Koloniezeiten übernommen wurde.
 
Was der Empfänger danach damit macht, ist seine Sache.

so steht es wörtlich auf der Website Briefgeheimnis
der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Ich unterstelle mal, dass sich der Verfasser dabei etwas gedacht hat.

Nix für Ungut liebe Lili, aber Deiner Aussage:

... Veröffentlichst du einen Brief ohne die Einwilligung des Absenders verletzt du im Minimum seine Persönlichkeitsrechte, je nach Inhalt kann noch eine Verletzung der Urheberrechte hinzu kommen. Das wird in jedem Fall teuer. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte erlischt erst mit dem Tod der betreffenden Person. Das deutsche Urheberrecht schützt für 70 Jahre bevor eine Quelle Allgemeingut wird....

muss ich leider widersprechen.

Mit der Übergabe des Briefes an einen Zustelldienst oder den Empfänger gibt der Absender - zumindest in Deutschland - gem. §929 BGB seine Eigentumsrechte an dem Brief auf. Das gilt auch für den Inhalt, ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Inhalte, dabei geht es aber um die wirtschaftliche Verwertung oder Aneignung fremden Wissens.

Wenn man keine Weitergabe wünscht, muss man dies schon explizit vereinbaren. Entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen sind deshalb im Wirtschaftsleben gang und gäbe; alternativ bleibt nur zu überlegen, wem man was schreibt.

Mit der Veröffentlichung eines mir zugesandten Briefes begehe ich vielleicht eine Indiskretion und trete den Absender auf den Schlips - Persönlichkeitsrechte werden damit aber nicht verletzt - das wäre nur der Fall, wenn ich mir auf unerlaubte Art und Weise Zugang verschafft hätte.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:eek:ffice:eek:ffice" /><o:p> </o:p>
mal kurz zum Briefgeheimnis:
<o:p> </o:p>
Mitten in Hessen gibt es, einmalig in Deutschland, das heutige Service Center Briefermittlung, in einer Tochtergesellschaft der DB AG (CSC GmbH).
Diese Briefermittlungsstelle war und ist für unzustellbare Briefsendungen im Bereich der DP zuständig.
Täglicher Eingang ca. 15 000 bis 20 000 Sendungen.
Die Beamten, wurden vereidigt, die Angestellten unterschreiben eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Nur dieser Personenkreis darf Briefsendungen öffnen. Wenn anhand des Inhaltes der Briefsendung ein Empfangsberechtigter festgestellt wird, bekommt dieser die Sendung in einen Postumschlag, kostenlos, zugesandt.
<o:p> </o:p>
en hesse
 
so steht es wörtlich auf der Website Briefgeheimnis
der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Ich unterstelle mal, dass sich der Verfasser dabei etwas gedacht hat.

Nix für Ungut liebe Lili, aber Deiner Aussage: ...muss ich leider widersprechen.

Mit der Übergabe des Briefes an einen Zustelldienst oder den Empfänger gibt der Absender - zumindest in Deutschland - gem. §929 BGB seine Eigentumsrechte an dem Brief auf. Das gilt auch für den Inhalt, ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Inhalte, dabei geht es aber um die wirtschaftliche Verwertung oder Aneignung fremden Wissens.

Wenn man keine Weitergabe wünscht, muss man dies schon explizit vereinbaren. Entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen sind deshalb im Wirtschaftsleben gang und gäbe; alternativ bleibt nur zu überlegen, wem man was schreibt.

Mit der Veröffentlichung eines mir zugesandten Briefes begehe ich vielleicht eine Indiskretion und trete den Absender auf den Schlips - Persönlichkeitsrechte werden damit aber nicht verletzt - das wäre nur der Fall, wenn ich mir auf unerlaubte Art und Weise Zugang verschafft hätte.

Lili hatte doch klar zwischen Brief- und Postgeheimnis sowie Persönlichkeitsrechten unterschieden. Letztere sind bzgl. der Weitergabe eines Briefes (ggf. neben Urheberrechten) einschlägig.

Es sollte bereits misstrauisch machen, hier mit sachenrechtlichen Kategorien (§ 929 BGB) an den Briefinhalt heranzugehen. Aber das mal dahingestellt: letztlich kommt es auf den (vereinbarten oder konkludierten) Vertraulichkeitsanspruch des Absenders an. Vergleiche mit der Geschäftswelt sind da deplatziert, da hier regelmässig mangels Inhalte der Privatsphäre der Vertraulichkeitsgrad gering angesetzt wird, maW: Vertraulichkeit bei Geschäftspost besonders vereinbart werden muss.

Bei privaten Briefen liegt die Sache etwas anders, so sieht das auch die Rechtsprechung. Inhalte der Privatsphäre bzw. Intimsphäre sind, auch ohne ausdrücklichen Hinweis, als vertraulich zu unterstellen, und sind andererseits bei Weitergabe leicht geeignet, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Rückausnahme: zB bei Personen von öffentlichem Interesse, wobei wichtig sein kann, wie weit diese ohnehin bereits medial ihre Privatsphäre preisgegeben haben. Der Schutzbereich kann sich dann entsprechend vermindern.

Ergo: es kommt auf den Inhalt an. Der Schutzanspruch bzgl. des Inhaltes ist nicht auf den Absender begrenzt, es können auch Dritte betroffen bzw. Rechteinhaber sein. Was der Empfänger demnach damit macht, ist keineswegs nur seine Sache.

Strafrecht und Strafprozessrecht (Beschlagnahme, Verschwiegenheit) sind dann noch ein anderes paar Schuhe.
 
Briefgeheimnis vs. Postgeheimnis

Lili hatte in Ihrem Beitrag http://www.geschichtsforum.de/553126-post4.html ja schon auf die notwendige Differenzierung zwischen Brief- und Postgeheimnis hingewiesen.

letztergisone weist in http://www.geschichtsforum.de/654399-post10.html auf das Postgesetz und das darin defininerte Postgeheimnis hin.

Also für mich stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

"§ 39 Postgeheimnis
(1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen.
(2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist."

Da ich weder geschäftsmäßig Postdienste erbringe noch daran mitwirke, gilt das Postgeheimnis für mich nicht!

Anders ist es mit dem Briefgeheimnis lt. Artikel 10 des Grundgesetzes. Danach habe ich Briefe oder auch Postkarten, die nicht für mich bestimmt sind, ersteinmal nicht zu lesen, bspw. wenn ich einen Brief oder eine Postkarte, die an einen Nachbarn adressiert ist, in meinem Briefkasten finde. Diese habe ich dann ungelesen! in den entsprechenden Briefkasten einzuwerfen oder dem Nachbarn auszuhändigen.

Öffne ich den Brief, obwohl ich gesehen habe, dass er nicht für mich bestimmt ist, begehe ich sogar eine Straftat (§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses - dejure.org)!

Anders liegt der Sachverhalt, wenn mir meine Tante einen an sie gerichteten Brief oder eine Postkarte zu lesen gibt. Ich darf den Brief dann lesen ohne gegen das Briefgeheimnis zu verstossen, da sie gesetzlicher Eigentümer des Briefes oder der Karte ist. Sie darf mir auch eine Kopie zur Verfügung stellen, soweit keine Urheberrechte verletzt werden, bspw. um eine Behördenangelegenheit in ihrem Auftrag zu erledigen.

Neben den von letztergisone genannten Mitarbeitern des Service Center Briefermittlung dürfen noch mehr Leute Briefe öffnen und lesen:
a) Gerichte und/oder Staatsanwälte (§ 100 StPO - dejure.org)
b) Geheimdienste (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ? Wikipedia)

Wobei letztere erst im Rahmen der Notstandsgesetzgebund 1968 ermächtigt wurden. Aber das ist ein anderes Kapitel.
 
Anders liegt der Sachverhalt, wenn mir meine Tante einen an sie gerichteten Brief oder eine Postkarte zu lesen gibt. Ich darf den Brief dann lesen ohne gegen das Briefgeheimnis zu verstossen, da sie gesetzlicher Eigentümer des Briefes oder der Karte ist. Sie darf mir auch eine Kopie zur Verfügung stellen, soweit keine Urheberrechte verletzt werden, bspw. um eine Behördenangelegenheit in ihrem Auftrag zu erledigen.

Das Briefgeheimnis endet beim Empfänger und hat mit der Frage der Weitergabe oder Verbreitung durch ihn nichts zu tun.

Zum Persönlichkeitsschutz bzgl. Inhalt zB: LG Köln, Urteil vom 28.05.2008 - 28 O 157/08
"Die Veröffentlichung - privater bzw. persönlicher - E-Mails kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders/Betroffenen in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Hierbei betrifft die Geheimsphäre den Bereich des menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll. In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen."
 
Hallo silesia,

unsere Beiträge 11 und 12 haben sich zeitlich überschnitten.

Ich danke Dir auf jeden Fall für den Hinweis in 13 auf das Landgericht Köln, das ist etwas Konkretes.
 
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