Quellenkritik: Stenographische Niederschrift

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alexios2

Gast
Kann ich bei einer Stenographischen Niederschrift die Authentizität/ Orginalität des Textes als gegeben sehen? Solange der Protoklant keinen Fehler macht bei Niederschrift und Übertragung.
Gibt es dazu sonst guten Eintrag in einem Nachschlagwerk?

Danke
 
Kann ich bei einer Stenographischen Niederschrift die Authentizität/ Orginalität des Textes als gegeben sehen? Solange der Protoklant keinen Fehler macht bei Niederschrift und Übertragung.
Gibt es dazu sonst guten Eintrag in einem Nachschlagwerk?

Danke

Ich denke, formal gelten die Kriterien für jede handschriftliche Überlieferung: ist das Stück mit mehreren Händen/Schreibmitteln geschrieben, wurde dran rumgeschnippelt, ausgebessert etc.?

Worauf du mehr hinauswillst, ist das Inhaltliche, denke ich. Stenos sind explizit zur raschen Niederschrift mündlicher Aussagen, sei es in Reden, sei es in Prozessen, sei es in Besprechungen gedacht.
Auch Stenografen schaffen es in der Regel nicht, völlige Laut- und Wortgleiche in ihrer Niederschrift zu erreichen, auch wenn gerade geübte Stenografen eine hohe Authentizität darstellen. Natürlich gibts auch Fehler - wenn z.b. zehn Minister bei einer Besprechung zusammensitzen, kann es ja schon mal passieren, dass der Stenograf eine Aussage falsch zuordnet.

Quellenkritisch ergeben sich häufig dann Problematiken, wenn das Stenogramm das einzige Zeugnis für ein Ereignis ist und sich nicht über andere Quellen stützen lässt.

Ein Beispiel für die Quellenkritik um eine Niederschrift ist die um die Hossbach-Niederschrift von 1937:
Hoßbach-Niederschrift ? Wikipedia

Auch wenn die Hossbach-Niederschrift nicht die stenografische Schrift verwendet, halte ich die Diskussion um deren Authentizität auch für Stenos übertragbar.
 
Wenn es um stenografische Niederschriften zB von Parlamentssitzungen etc. geht, zu deren Anfertigung Geschäftsordnungen bestehen, sehen diese Geschäftsordnungen regelmässig die Kenntnisnahme des Redners vor, der damit auch Gelegenheit zu Protokollberichtigungen hat.

ZB Sachsen: § 109 GO Landtag Sachsen
http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/GO_5.WP.pdf
 
Wobei selten ein Stenograf alleine protokolliert. Heute ist es üblich, dass bei Sitzungen einmal doppelt und zum zweiten in Schichten stenografiert wird. Diese Mitschriften werden dann abgeglichen und zu einem Protokoll zusammen gefügt.
 
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