Rechts,- und Sozialverhältnis

priuzien

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Kann mir jemand etwas über das Recht,- und Sozialverhältnis in Deutschland im 18ten Jahrhundert erzählen?
Ich muss demnägst einen Vortrag darüber halten und habe weder etwas brauchbares gefunden noch kann ich mir vorstellen, wonach genau ich suchen soll.

Schonmal im Vorraus: Danke
 
Welches Rechts- und Sozialverhältnis denn genau? Es gibt genausowenig nur ein Rechts- wie es nur ein Sozialverhältnis gibt. Ein Rechtsverhältnis beschreibt die Beziehung und Interaktion zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten (bzw. zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt). Unter Sozialverhältnis versteht man jegliche Form zwischenmenschlicher Beziehung und Interaktion. Also welche Gesellschaftsgruppen interessieren dich? Auf welche konkreten Fälle beziehen sich deine Fragen bzw. welchen genaueren Hintergrund hat deine Frage?
 
Vielleicht wären ja Stichworte wie
zu Rechtsverhältnissen:
Niedere Gerichtsbarkeit, die auch von Reichsrittern ausgeübt wurde
und
Reichskammergericht, Reichshofrat...
Vielleicht ist dieser Beitrag von mir ganz interessant: http://www.geschichtsforum.de/413286-post19.html
zu Sozialverhältnissen:
zweite Leibeigenschaft
Grund- und ostelbische Gutsherrschaft
Aufhebung der Leibeigenschaft in Österreich unter Joseph II.
...
:winke:

Grundsätzlich würde ich schonmal postulieren, dass die Rechts- und Sozialverhältnisse in den verschiedenen Teilen Deutschlands damals trotz der sie umschließenden Klammer des Heiligen Römischen Reiches extrem unterschiedlich waren.
 
@Lili
Genau da liegt das Problem, da ich in diesem Bereich wenig bis gar keine Ahnung habe.
Es wäre eine große Hilfe, wenn du vllt einfach mal schreibst, was du als passend empfindest. Es ist zwar nicht gerade profesionell aber vllt fallen mir dann konkretere fragen ein.

Was ich geschrieben habe war die Aufgabenstallung, der ich mich beugen muss und leider bekomme ich momentan keinen Kontakt mit meinem Lehrer, wodurch er mir auch nicht helfen kann.
 
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@Lili
Genau da liegt das Problem, da ich in diesem Bereich wenig bis gar keine Ahnung habe.
Es wäre eine große Hilfe, wenn du vllt einfach mal schreibst, was du als passend empfindest. Es ist zwar nicht gerade profesionell aber vllt fallen mir dann konkretere fragen ein.

Du musst doch eine konkrete Hausaufgabe haben. Da sind doch Fragen.
Stell die mal hier rein.
 
Lass mich mal noch anders Fragen: was nehmt ihr denn gerade durch in Geschichte? Schreib jetzt aber bitte nicht Deutschland im 18. Jahrhundert ;) Was war der Inhalt eurer letzten Unterrichtsstunden, was lest ihr gerade in welchem Geschichtsbuch? Das könnte dann immerhin ein Anhaltspunkt für uns sein.
 
Die überschrift dieses Themas IST die Aufgabenstellung. Genau so wurde es mir gesagt und ich muss ein Referat daraus machen.
Und nicht in Geschichte, in Deutsch, allerdings sollte das Referat nicht nach sprachlichen Anhaltspunkten, sondern nach geschichtlichen vorgetragen werden.
Das Thema in Deutsch ist momentan Liebeslyrik, was aber keinen Einfluss auf mein Referat hat.
Ich weiß, dass das nicht gerade die beste Möglichkeit ist ein Problem zu lösen.

Vllt könnte man das Verhältnis zwischen den einzelnen Gruppierungen betrachten.
Was ich aber im Bereich Rechtsverhältnisse machen soll weiß ich nun echt nicht.
 
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Die überschrift dieses Themas IST die Aufgabenstellung. Genau so wurde es mir gesagt und ich muss ein Referat daraus machen.
Und nicht in Geschichte, in Deutsch, allerdings sollte das Referat nicht nach sprachlichen anhaltspunkten, sondern nach geschichtlichen vorgetragen werden.
Wie lang soll denn das Referat gehen?

Vielleicht solltest Du Dir dann einen deutschen Staat herauspicken. Denn alle deutsche Staaten zu beschreiben, wäre wohl etwas viel. Wo wohnst Du denn? Vielleicht nimmst Du als Beispiel Deine Heimatgegend und die rechtlichen und sozialen Verhältnisse, welche dort zwischen Untertanen und Obrigkeit oder zwischen den Ständen etc. herrschten. Wenn es im Fach Deutsch ist, soll es wahrscheinlich als historischer Hintergrund zur Epoche des Sturm und Drang oder der Weimarer Klassik genutzt werden. Von daher wäre auch naheliegend die Verhältnisse in Sachsen-Weimar oder Württemberg anzuschauen.

Erschöpfend über die Verhältnisse in ganz Deutschland zu referieren würde wohl einige Stunden dauern, was sicherlich nicht im Sinne der Aufgabe wäre.
 
Vllt könnte man das Verhältnis zwischen den einzelnen Gruppierungen betrachten.
Was ich aber im Bereich Rechtsverhältnisse machen soll weiß ich nun echt nicht.
Welche einzelnen Gruppierungen?
Adel und "Bürgerliche"?
Klerus und Adel?
Wobei natürlich die Geistlichen sozial völlig anders in protestantischen als in katholischen Staaten anzusiedeln sind.

Ich glaube, es ist schwierig, Dir wirklich erschöpfend hier Auskunft zu erteilen. Besorg Dir das Buch, das ich empfahl, da müsste alles halbwegs drin stehen. Du kannst es Dir ja wahrscheinlich auch aus der Bücherei ausleihen.
 
Hallo,
Ich habe jetzt endlich mit meinem Lehrer reden können und endlich auch verstanden was er von mir will.

Die bisherige Bitte war leider etwas vage formuliert, wodurch ich euch einige schwierigkeiten bereitet habe, als ihr versucht habt mir zu helfen. Ich hoffe ich kann das durch mich verursacht Augenrollen mit umso präziseren fragen wieder wett machen.

Wie war die politische Lage in Preußen um 1800?

An wen konnte man sich wenden, wenn man etwas einklagen wollte und welche Möglichkeiten gab es überhaupt?

Wie war dei soziale Lage im Allgemeinen?

Wie war das Verhältnis zwischen den verschiedenen Ständen? (z.B. zwischen Bürgern und Adel)
 
Deutschland gab es damals noch nicht so wie heute.

Erst mit der Reichsgründung von 1871 gab es so etwas wie ein grosses, zusammenhängendes Land. Jedes Königreich, Herzogtum etc. hatte seine eigene Gesetzgebung, Währung etc.
Das würde für 1800 aber nicht ganz stimmen.

Grundsätzlich gab es eine Reichsverfassung und wie oben erwähnt auch eine übergeordnete Gerichtsbarkeit auf Reichsebene. Ansonsten ist eben die Staatlichkeit des Heiligen Römischen Reiches bis jetzt auf wissenschaftlicher Ebene meines Erachtens nicht ganz geklärt.
 
Bezogen auf Preußen:

An wen konnte man sich wenden, wenn man etwas einklagen wollte und welche Möglichkeiten gab es überhaupt?
Über der Patrimonialgerichtsbarkeit, also der des Grundherren, stünde die des Land- und Kammergerichts.
Das preußische Kammergericht war die höchste Instanz in Brandenburg-Preußen, wogegen dann keine Berufung mehr eingelegt werden durfte. Nicht einmal beim Reichskammergericht war eine Berufung gestattet, was freilich eine Umgehung und Ignorierung der Reichsgerichtsbarkeit bedeutete(wobei Preußens Könige in vielerlei Hinsicht versuchten die Reichsinstitutionen zu umgehen).
 
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