Rechtsgeschichte: Ab wann öffentliche Prozesse?

El Quijote

Moderator
Teammitglied
Tach tosamm',

meine Anfrage gilt besonders den Juristen und Rechtshistorikern unter uns.
1.) Wie sah ein Verfahren, Zivil- oder Strafprozess im 19. Jhdt. im deutschsprachigen Raum - vom Procedere her - aus?
2.) Ab wann wurden Prozesse öffentlich?

Ich bitte um konkrete Fakten oder zumindest Anhaltspunkte, spekulieren kann ich selbst. :winke:

Herzlichen Dank!
 
Ergänzung zu Wilfried, mit Hinweis auf die Civilprozeßordnung 1877 zur Öffentlichkeit (oder deren Ausschluss) im Verfahren:
Entstehung und Quellen der Civilprozessordnung von 1877 - Werner Schubert, Germany - Google Bücher

Ansonsten ist die frühere territoriale Gesetzgebung maßgeblich. Die Großherzoglich-Hessische Civil-Prozeßordnung scheint schon in den 1820er Öffentlichkeit zugelassen zu haben:
Sammlung aller in den deutschen Staaten in den Jahren 1836 bis 1840 ... - Alexander Müller - Google Bücher
(S. 190)
 
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