Rechtssystem Nationalsozialismus

Der Nationalsozialismus - wenn wir die von Hitler geführte Reichsregierung damit bezeichnen - herrschte vom Januar 1933 bis zum Mai 1945.
Das Rechtssystem dieser Zeit war - formal gesehen - dasselbe, wie in der Weimarer Zeit, die Weimarer Verfassung wurde in der ganzen Zeit nie außer Kraft gesetzt. Allerdings wurden Gesetze geschaffen, die mitunter auch 8m Widerspruch zur Verfassung standen und es fand systematische Rechtsbeugung statt.
 
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