Referat Heinrich IV.

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Hi,

ich halte demnächst ein längeres Referat über Heinrich IV. und möchte daher alles so genau wie möglich darstellen. Eines ist mir aber noch nicht ganz klar:

Heinrich IV. machte 1075 ja mehrmals Gebrauch von der Laieninvestitur, obwohl er zuvor mit Gregor VII. abgemacht hatte, darauf zu verzichten. Deshalb schrieb Gregor VII. an Heinrich IV. und forderte in diesem Brief von ihm Gehorsam und drohte mit einem Bann. Obwohl der Papst zu der Zeit mächtiger als der König war, ließ sich Heinrich IV. dies nicht gefallen und antwortete Gregor VII. In diesem Brief forderten Heinrich und einige Bischöfe, denen das Reformpapsttum wegen der Einschränkung der Bischöfe gar nicht gefiel, die Absetzung Gregors VII. und begründeten dies damit, dass man der Wahl ja gar nicht zugestimmt habe und Gregor daher nicht rechtens im Amt sei.

Ist das soweit korrekt zusammengefasst? Mit dem Teil habe ich wirklich Probleme. Inwiefern schränkte das Reformpapsttum mit der "Freiheit der Kirche" denn die Bischöfe ein? Und warum fand die Masse das gut, wie Heinrich in seinem Brief schreibt? Dazu konnte ich bisher nichts finden, und wenn ich das erläutern soll und nichts anderes als "Das wüsste ich auch gern" zu sagen habe, stehe ich blöd da. ;)

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Inwiefern schränkte das Reformpapsttum mit der "Freiheit der Kirche" denn die Bischöfe ein?

Was die deutschen Bischöfe betrifft, so waren diese nicht scharf darauf, die in einem von Gregor VII. beabsichtigten deutschen Nationalkonzil unter der Leitung eines päpstl. Legaten durchzuführenden röm. Beschlüsse der Fastensynode von 1074 hinsichtlich der Absetzung von simonistischen Priestern und Suspension beweibten Klerikern hinzunehemen. Der Plan eines solchen Nationalkonzils, welches Heinrich IV. selbst unterstützte, scheiterte u.a. am Widerstand des neuen Erzbischfes Liemar von Bremen, der ein Eingreifen der Kurie i.d. innerkirchl. Verhältnisse in Deutschland verhindern wollte.
L.v. Bremen bezeichnet Gregor VII. als "periculosus homo", der den Bischöfen wie seinen Amtleuten befehlen wolle.
Die darauffolgende Zuspitzung d. Verhältnisse nach der erfolglosen Ladung L.v. Bremen und anderer u.a. simonistischer Bischöfe nach Rom, ergab eine erneuerte Bestimmung d. Papstes auf der Fastensynode v. 1075, wonach vorallem die königl. Investitur der Bischöfe prinzipiell unerlaubt sei.
Allerdings reiste L.v. Bremen später doch nach Rom, wurde prompt von der Suspension gelöst und die kirchl. Verhältnisse speziell in Deutschl. gaben zunächst keinen Anlass mehr zum Konflikt. Der entzündet sich dann im Verlauf des Streites um die Besetzung des Mailänder Erzbischofamtes.
 
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