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De La Rosée
Gast
Ist der Reichsgraf (Betonung auf "Reichs-") immer gleichzeitig ein Gefürsteter Graf, also ein Reichsfürst?
Schon mal vielen Dank!
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Ist der Reichsgraf (Betonung auf "Reichs-") immer gleichzeitig ein Gefürsteter Graf, also ein Reichsfürst?
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Ist der Reichsgraf (Betonung auf "Reichs-") immer gleichzeitig ein Gefürsteter Graf, also ein Reichsfürst?
... aber die Seite liefert keinerlei Information über "Gefürstete Grafen", selbst das engl. (!) Wiki ist da ausführlicher - und sowas, wo es sich doch um dt. Titel handelt ...
Wenn ich mich nicht schwer täusche, waren nur die Pfalz-, Mark- und Landgrafen Reichsfürsten und Reichsgraf ist ein ziemlich spät entstandener Titel.
Der Grafenstand im Spätmittelalter schrieb:Die Grafschaften, soweit sie als Amt galten, waren seit den hochmittelalterlichen Verleihungen durch das Königtum in den Händen der gesellschaftlich und politisch führenden Adelsgeschlechter, die zudem über Land und Leute ihrer Allodialgüter Grafenrechte ausübten.
Grafenherrschaften, wie man die seit dem 12. Jh. vorkommenden Bezeichnungen comicia, comecia oder cometia wiedergeben kann, waren in den Händen von herzoglichen oder herzogsgleichen Mitgliedern des Reichsfürstenstandes.
Wegen des Einbaues dieser Befugnisse in die reichsfürstliche Territorienbildung verschwanden diese Grafschaftsbezeichnungen entweder ganz oder sanken zu Benennungen fürstlicher Verwaltungs- oder Gerichtsbezirke herab, was jedoch keineswegs eine allgemeine Kontinuität zwischen alter Grafschaft und neuer Landesgerichtsordnung signalisiert, wie dies die ältere Forschung für mache Gebiete des Reiches (z.B. Bayern oder Tirol) angenommen hat.
In der formalen Feudalisierung des 12. Jh. (also noch im Hochmittelalter - Anm. von mir) schlossen sich die Angehörigen des zweiten Herrschildes, die weltlichen Reichsfürsten, standesmäßig gegen die anderen Adligen ab.
Nur die wenigsten Grafen (so die von Flandern, Anhalt oder Tirol) fanden als gefürstete Grafen Anschluß an diese herausgehobene Gruppe der Fürsten.
Die anderen "comicia"-Inhaber wurden zu Grafen, was nunmehr eine Standesbezeichnung des Adels war.
Diese neuen Grafen bildeten zusammen mit den Angehörigen des Herrenstandes (Herr, Freiherr) jene Adelsschicht, die über dem aus der Ministerialität aufgestiegenen niederen Adel stand.
Zum Teil erlangten sie Reichsunmittelbarkeit; sie standen im vierten Heerschild, erhielten unmittelbar vom König Lehen und fanden damit Eingang in das Grafenkolleg des Reichtags. (Reichsgrafen - Anm. von mir)
Einige schlossen sich der Reichsritterschaft an, einige wurden auch landsässig unter anderen, reichsfürstlichen Territorialherren.
De La Rosée schrieb:Ist der Reichsgraf (Betonung auf "Reichs-") immer gleichzeitig ein Gefürsteter Graf, also ein Reichsfürst?
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