questionmarque
Mitglied
Liebes Geschichtsforum,
das hier ist mein erster Eintrag.
Ich studiere Geschichte und bin gerade dabei mich intensivst auf meine Abschlussklausur vorzubereiten. In vier Wochen ist es soweit, und einer der Themenkomplexe wird die Revolution von 1848 mit besonderem Hinblick auf die Paulskirche sein.
Momentan lese ich Nipperdey, und es gibt so ein paar Fragen, die mir bei der Lektüre kommen, von denen ich hoffe, dass sie in diesem Forum am richtigen Platz sein werden.
Die erste Frage:
Im Zusammenhang mit den „Märzforderungen“ nahmen die Liberal-Konstitutionellen Forderungen der Landbevölkerung auf. Diese stieß sich ja besonders an den alten Privilegien der Standesherrn, was größtenteils Holznutzungsrechte und Wildrechte betraf. Jetzt meine Frage: ich bin einfach noch nicht schlau daraus geworden, was die Standesherren sind?
Momentan glaube ich, dass es
a) vormals Adelige waren, die der Mediatisierung Napoleons „zum Opfer“ fielen, und somit großflächig ihre Adelstitel verloren hatten, aber ihren Grund und Boden behielten, und einige Privilegien behielten.
Oder b) dass es diejenigen Kleinadeligen waren, die bei der Mediatisierung ---- Flurbereinigung, das klingelt mir da so im Kopf – enteignet wurden, und zum Augleich dafür Privilegien erhielten?
Ihr seht, hier besteht Klärungsbedarf.
Damit verquickt ist meine zweite Frage, ein Themenkomplex, der die Bauernbefreiung und die Landablöse betrifft.
Früher: Bauer = Untertan. Boden = Besitz des Landesherrn (Adeliger). Bauer, der Boden bewirtschaftet = Pächter / Leibeigener. Richtig?
Aber was ist dann die Ablöse? Was ist gemeint, wenn Wilhelm IV von Preußen seine Stände einberufen muss zu einem „Vereinigten Landtag“, um neben der Ostbahn auch über eine Landrentenbank zu verhandeln, die die bäuerliche Ablöse decken soll? Konnten Bauern Boden kaufen? Oder MUSSTEN sie gar Boden kaufen?
Auch heißt es bei Nipperdey, S.601: „Im Gebiet der Grundherrschaft, in Süd- und Mitteldeutschland, war die Ablösung der herrschaftlichen Lasten aufgeschoben, steckengeblieben, unvollendet;
Also zusammengefasst:
1. Wer oder was sind Standesherrn? Sind sie Adelige?
2. Was hat es mit der Landablöse auf sich?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Beste Grüße,
questionmarque
das hier ist mein erster Eintrag.
Ich studiere Geschichte und bin gerade dabei mich intensivst auf meine Abschlussklausur vorzubereiten. In vier Wochen ist es soweit, und einer der Themenkomplexe wird die Revolution von 1848 mit besonderem Hinblick auf die Paulskirche sein.
Momentan lese ich Nipperdey, und es gibt so ein paar Fragen, die mir bei der Lektüre kommen, von denen ich hoffe, dass sie in diesem Forum am richtigen Platz sein werden.
Die erste Frage:
Im Zusammenhang mit den „Märzforderungen“ nahmen die Liberal-Konstitutionellen Forderungen der Landbevölkerung auf. Diese stieß sich ja besonders an den alten Privilegien der Standesherrn, was größtenteils Holznutzungsrechte und Wildrechte betraf. Jetzt meine Frage: ich bin einfach noch nicht schlau daraus geworden, was die Standesherren sind?
Momentan glaube ich, dass es
a) vormals Adelige waren, die der Mediatisierung Napoleons „zum Opfer“ fielen, und somit großflächig ihre Adelstitel verloren hatten, aber ihren Grund und Boden behielten, und einige Privilegien behielten.
Oder b) dass es diejenigen Kleinadeligen waren, die bei der Mediatisierung ---- Flurbereinigung, das klingelt mir da so im Kopf – enteignet wurden, und zum Augleich dafür Privilegien erhielten?
Ihr seht, hier besteht Klärungsbedarf.
Damit verquickt ist meine zweite Frage, ein Themenkomplex, der die Bauernbefreiung und die Landablöse betrifft.
Früher: Bauer = Untertan. Boden = Besitz des Landesherrn (Adeliger). Bauer, der Boden bewirtschaftet = Pächter / Leibeigener. Richtig?
Aber was ist dann die Ablöse? Was ist gemeint, wenn Wilhelm IV von Preußen seine Stände einberufen muss zu einem „Vereinigten Landtag“, um neben der Ostbahn auch über eine Landrentenbank zu verhandeln, die die bäuerliche Ablöse decken soll? Konnten Bauern Boden kaufen? Oder MUSSTEN sie gar Boden kaufen?
Auch heißt es bei Nipperdey, S.601: „Im Gebiet der Grundherrschaft, in Süd- und Mitteldeutschland, war die Ablösung der herrschaftlichen Lasten aufgeschoben, steckengeblieben, unvollendet;
Also zusammengefasst:
1. Wer oder was sind Standesherrn? Sind sie Adelige?
2. Was hat es mit der Landablöse auf sich?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Beste Grüße,
questionmarque