Säkularisation in Bayern 1802/03 - Begrifflichkeiten

susi123

Neues Mitglied
Guten Tag,:winke:

ich beschäftige mich zur Zeit an der Uni etwas mehr mit der Säkularisation in Bayern zwischen 1802/03. Ich habe schon einiges gelesen und mir ist Verlauf und Hintergrund klar, leider kann ich einfach bestimmte Begrifflichkeiten nicht ganz verstehen.
Und zwar wird ständig zwischen "nichtständischen" Klöstern und "landständischen" Klöstern unterschieden. Ich weiß, dass die landständischen Klöster durch die Reichsverfassung geschützt waren, weshalb Montgelas auf einen bestimmten Paragraph im RDH hinarbeitete.
Könnte mir aber jemand mal verständlich erklären, was genau ein ständisches und ein nichtständisches Klöster war? Was ist mit landsässig genau gemeint?
Mir raucht gerade mein Kopf, ständig verwechle ich irgendwas. Ich wünschte jemand könnte mir eine klare Definition geben.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
 
1802/1803 war Baiern nur ein Herzogtum des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Das HRRdN ging offiziell erst 1806 unter. Also unterlag es immer noch der Reichsverfassung.
Dann guck mal bei den Reichsständen/Reichsstandschaft bei den Geistlichen Ständen. Nicht jedes Kloster oder Abtei war groß genug um Stimme in im Reichstag zu haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstände
https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_Römisches_Reich
https://de.wikipedia.org/wiki/Bayern

Also geh ich davon aus das Kloster und oder Abtei einen Sitz im Reichstag hatten.
 
Reichsständische Klöster waren im Reichstag vertreten.

Landständische Klöster waren im Landtag vertreten.

Nichtständische Klöster waren weder im Reichstag noch im Landtag vertreten.
 
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