Hallo zusammen,
Die Franzosen säkularisierten und Mediatiesierten im annektierten Linksrheinischen Gebiet um 1800 ja kräftig.
Der Napoleonische Spuk war vorbei, ehe sie die ganzen in Nationalgut überführten Grundstücke versteigern konnten.
Preußen als Rechtsnachfolger übernahm den verbliebenen Bestand der franz. Domänenverwaltung und betrieb den Verkauf weiter.
Kann es in diesem Zusammenhang vorgekommen sein, dass eine kleine Zivilgemeinde große zusammenhängende Gebiete auf der Gemarkung einer anderen größeren Gemeinde zugewiesen bekam. Die Flächen wurden in den alten Weistümern und beim Grenzablaufen immer als "Gemeindeland" bezeichnet und auch als Gemeinschafts-Weideland oder als rottland /Schiffelland genutzt. Vom Eigentum des landesherrn, des Kurfürsten war dabei nie die Rede. Auch hatten die Bürger der kleinen Gemeinde bis dato keinerlei nachweisbare Rechte oder Nutzungen in diesem Gebiet.
In den Listen von 1774 ist gleichfalls kein Hinweis, im Urkataster von 1832 ist jedoch die kleine Nachbargemeinde als Eigentümer vermerkt.
Kann mir jemand Tipps geben?
Wo kann ich mich zu dem Thema erkundigen und evtl. Urkunden etc. finden?
Danke für Eure Hilfe
Hermann
Die Franzosen säkularisierten und Mediatiesierten im annektierten Linksrheinischen Gebiet um 1800 ja kräftig.
Der Napoleonische Spuk war vorbei, ehe sie die ganzen in Nationalgut überführten Grundstücke versteigern konnten.
Preußen als Rechtsnachfolger übernahm den verbliebenen Bestand der franz. Domänenverwaltung und betrieb den Verkauf weiter.
Kann es in diesem Zusammenhang vorgekommen sein, dass eine kleine Zivilgemeinde große zusammenhängende Gebiete auf der Gemarkung einer anderen größeren Gemeinde zugewiesen bekam. Die Flächen wurden in den alten Weistümern und beim Grenzablaufen immer als "Gemeindeland" bezeichnet und auch als Gemeinschafts-Weideland oder als rottland /Schiffelland genutzt. Vom Eigentum des landesherrn, des Kurfürsten war dabei nie die Rede. Auch hatten die Bürger der kleinen Gemeinde bis dato keinerlei nachweisbare Rechte oder Nutzungen in diesem Gebiet.
In den Listen von 1774 ist gleichfalls kein Hinweis, im Urkataster von 1832 ist jedoch die kleine Nachbargemeinde als Eigentümer vermerkt.
Kann mir jemand Tipps geben?
Wo kann ich mich zu dem Thema erkundigen und evtl. Urkunden etc. finden?
Danke für Eure Hilfe
Hermann
Zuletzt bearbeitet: