Schulpflicht als deutsche Besonderheit?

H

Hilfskraf

Gast
Heute stellt die Schulpflicht ja mehr oder weniger eine Kuriosität des deutschen Rechtssystems dar. In Amerika und vielen anderen Ländern der westlichen Welt ist das Recht der Eltern auf Heimunterricht ihrer Kinder etabliert.

Daher wollte ich fragen, wie es mit den Recht oder der Pflicht auf Schulbesuch in vergleichbaren Staaten bestellt war, im Zeitraum, sagen wir, vor dem 1. WK bis zum 2. WK?
Könnte es sein, dass die Schulpflicht eine deutsche Besonderheit war?
 
Mit "Recht auf Heimunterricht" meinst du, dass Eltern nur unter der Voraussetzung einen adäquaten Untericht selbst zu organisieren, die Kinder einem sonst verpflichtenden Schulsystem entziehen dürfen? Oder meinst du, ein Recht auf freie Religionsausübung das schlicht höher gewichtet wird als eine existierenden Schulpflicht? Oder meinst du, dass es gar keine Schulpflicht gibt, die Eltern also völlig frei sind, ihre Kinder zur Schule zu schicken oder nicht???
Wenn du Amerika sagst, meinst du wohl die USA? Ist das dort Bundesrecht? Falls ja kann es sich ja eigentlich nur um eine Interpretation der verfassungsmäßigen Grundrechte handeln. Oder meinst du die Gesetze eines bestimmten Bundesstaates???
 
Schulpflicht

Hallo


In den USA und afaik auch in Frankreich, git es keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht. Die KInder könen also auch zu Hause unterrichtet werden.


Die Schulpflicht gab es in Deutschland, bzw. in den früheren Einzelstatten (Ländern), wenn mich nicht alles täuscht, schon vor dem 18.Jh., von daher ist die Schulpflicht in Deutschland von der hist. Seite aus zu betrachten, also nichts extravagnates, wie das in den anderen europ. LÄndern aussah und sich entwickelte weiß ich nicht.

mfg
schwedenmann
 
Nur nebenbei: In Berichten britischer Beobachter, die deutscherseits über den Deutsch-Französischen Krieg schrieben, tauchte immer wieder die Verwunderung auf, dass fast jeder Deutsche Briefe nach Hause schrieb oder eben welche las.
 
Die Schulpflicht gab es in Deutschland, bzw. in den früheren Einzelstatten (Ländern), wenn mich nicht alles täuscht, schon vor dem 18.Jh.,
"Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken führte 1592 als erstes Territorium der Welt (und damit auch Deutschlands) die allgemeine Schulpflicht für Mädchen und Knaben ein. In Norwegen entstand das Volksschulwesen durch eine Verordnung vom 23. Januar 1739, die jedoch zwei Jahre später modifiziert werden musste.
Anfang des 20. Jahrhunderts galten Gesetze zur Schulpflicht für ganz Deutschland, Österreich-Ungarn und Skandinavien, Frankreich (seit 1882). In den Jahren des Nationalsozialismus wurde 1938 ein Reichsschulpflichtgesetz erlassen. In England war die Regelung der Schulpflicht den einzelnen Gemeinden, in den USA den einzelnen Staaten vorbehalten. Das erste Land mit gesetzlich geregelter allgemeiner Schulpflicht war Liechtenstein."
Quelle: Tante Wiki: Schulpflicht

Friedrich Wilhelm I. von Preußen führte am 28. Oktober 1717 zumindest auf den königlichen Domänengütern eine erste Schulpflicht ein, jedes Kind zwischen 5 und 12 Jahren sollte zur Schule gehen. Sein Sohn Friedrich II. führte dann am 12. August 1763 das preußische Generallandschulreglement für ganz Preußen ein. ;)



Saludos!
 
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