H
Hilfskraf
Gast
Heute stellt die Schulpflicht ja mehr oder weniger eine Kuriosität des deutschen Rechtssystems dar. In Amerika und vielen anderen Ländern der westlichen Welt ist das Recht der Eltern auf Heimunterricht ihrer Kinder etabliert.
Daher wollte ich fragen, wie es mit den Recht oder der Pflicht auf Schulbesuch in vergleichbaren Staaten bestellt war, im Zeitraum, sagen wir, vor dem 1. WK bis zum 2. WK?
Könnte es sein, dass die Schulpflicht eine deutsche Besonderheit war?
Daher wollte ich fragen, wie es mit den Recht oder der Pflicht auf Schulbesuch in vergleichbaren Staaten bestellt war, im Zeitraum, sagen wir, vor dem 1. WK bis zum 2. WK?
Könnte es sein, dass die Schulpflicht eine deutsche Besonderheit war?