Der Fall des Tankers ist problematisch. Er ist sanktioniert, aber „Handelsschiff“ (vermutlich aber eher aus dem Korruptionsumfeld des russischen Militärs nur pro forma, mit der Versorgungslinie werden Taschen gefüllt aus dem Militärhaushalt, praktisch fährt der seit 2014 für die Marine). Vergleichbar wäre, wenn Versorgungsschiffe der Bundesmarine privat betrieben würden …
Wenn er im Konvoi fahren würde: legitimes Ziel.
Wenn er Benzin für Syrien transportiert: Blockaderecht. Keine warnungslose Versenkung.
Seekriegsrecht verlangt aber außerdem für die Verhängung einer Blockade die Durchsetzungsmöglichkeit. Das ist schon kaum Russland möglich, überhaupt nicht der Ukraine, die über keine nennenswerte Marine verfügt. Sonst ist das völker(kriegs)rechts-widrig.
Die Anwendung von Seekriegsrecht wird von vielen Staaten (mit entsprechenden Interessen) penibel „beobachtet“.
Ist also alles problematisch.
Wenn er im Konvoi fahren würde: legitimes Ziel.
Wenn er Benzin für Syrien transportiert: Blockaderecht. Keine warnungslose Versenkung.
Seekriegsrecht verlangt aber außerdem für die Verhängung einer Blockade die Durchsetzungsmöglichkeit. Das ist schon kaum Russland möglich, überhaupt nicht der Ukraine, die über keine nennenswerte Marine verfügt. Sonst ist das völker(kriegs)rechts-widrig.
Die Anwendung von Seekriegsrecht wird von vielen Staaten (mit entsprechenden Interessen) penibel „beobachtet“.
Ist also alles problematisch.