Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

Der dortige Versetzungsantrag vom XX 1944 wird von hier nicht weitergeleitet.“ Der Angeklagte will darüber hinaus noch zwei weitere Versetzungsgesuche gestellt haben, eines davon bereits kurz nach seiner Ankunft in Auschwitz. Für die Richtigkeit dieser Behauptung haben sich indes keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, vielmehr bestehen hieran, ohne dass es hierauf entscheidend ankäme, durchgreifende Zweifel. Für die Kammer ist bereits nicht nachvollziehbar, warum er sich trotz seiner „Angst vor der Front“ einerseits zum Stellen von Versetzungsgesuchen durchgerungen und dadurch den Unmut seiner Vorgesetzten auf sich gezogen, diese dann aber andererseits nicht mit dem nötigen „Nachdruck“ verfolgt haben will.
"ohne dass es hierauf entscheidend ankäme" ? Weil er es nicht energisch genug vorangetrieben hat ?
"Für die Kammer ist bereits nicht nachvollziehbar..." Das kann schon im Schwimmbad manchmal beim 3m-Brett beobachtet werden. Wenn jemand hin und hergerissen ist, geht er nicht zielstrebig vor.
 
Nur dann wenn er oben stehen bleibt.
Oder wenn er zurückgeht. Zugegebenerweise passt das Beispiel nicht richtig. Das jemand nicht nachfaßt wenn sein Antrag versickert und dir Gewährung des Antrags sein Tod bedeuten könnte, ist glaubhaft. Unmut der Vorgesetzten ist in einer Armee ohne innere Führung eine ernste Sache.
 
... Zugegebenerweise passt das Beispiel nicht richtig...
Das kannst du laut sagen. Der auf dem 3m-Brett ist weithin sichtbar. Es hat sich aber niemand gefunden, der die beiden angeblichen Versetzungsanträge gesehen haben wollte, geschweige denn, dass die Anträge selbst vorgelegt werden konnten. Der Antrag von 1944, als es schon ziemlich drunter und drüber ging, ist belegt.
 
Es gab m. W. eine Aussage von Konrad Adenauer: Man sollte nicht dreckiges Waser wegschütten, wenn man kein sauberes hat.

Tja, hätten sie nur damals besser das Wasser weggeschüttet...jetzt haben sie leider eine braune Suppe im Bundestag.
Genau das war der Fehler damals, die ganzen Altnazis in die Politik der BRD zu lassen.
Deswegen haben wir auch heute noch so ein dickes, braunes Problem, das seit 2017 wieder offen sichtbar geworden ist
 
Das unterschlägt dann allerdings die Möglichkeit um Frontverwendung oder die eigene Versetzung in die Wehrmacht nachzusuchen.
Und von dem her ist kein Bereich der SS, so ohne weiteres mit den Strukturen eines konventionellen, regulären Heeres vergleichbar, denn neben denen pflegen in der regel keine Konkurrenzeinrichtungen aktiv zu sein, in die man sich zwecks anderer Aufgaben versetzen lassen kann.

Insofern hatten Mitglieder der SS im Gegensatz zur regulären Armee durchaus das Druckmittel in der Hand, wenigstens theoretisch den Verein wechseln zu können, im besonderen so lange sie noch nicht mit einem Einsatz an der Front betraut waren, konnten sie sicherlich um einen solchen nachsuchen.

Ich weiß nicht ob du alles gelesen hast, aber ich wiederhole mich gern, als Freiwilliger zur Waffen SS hast du eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und niedrige Dienstränge, schon gar mit jungen Jahren haben dagegen nicht aufbegehrt und Versetzung zur Wehrmacht ? Das war meines Erachtens nur höheren Dienstgraden möglich und das per Bedarf.
Das ist doch völlige Fiktion wenn man dabei noch einberechnet das bei diesen Fall 1942 noch nicht mal die Ausbildung völlig abgeschlossen sein müßte. da hat noch nicht mal die Wehrmacht Zugriff erhalten, wenn sie überhaupt wollte.
logo
 
Um nochmal auf den Demjanjuk-Prozess zurückzukommen:


Wie Liborius bereits klargestellt hat, ist diese Behauptung Quatsch.
Die "pure Anwesenheit" wurde nie als Verbrechen gewertet.
Die Urteilsbegründung ist hier nachzulesen:
Justiz und NS-Verbrechen


Was genau war "juristisches Neuland"?
Die Verurteilung von Beschäftigten eines Vernichtungslagers wegen Beihilfe zum Mord sicher nicht:
Sobibor-Prozess – Wikipedia

Kannst Du in der Verlinkung des ÖR Senders (BR) nachlesen und dann weiter als Quatsch bezeichnen.
logo
 
Das Wort "vielleicht" drückt genau dein argumentativloses und spekulatives Nicht-Wissen aus.
Noch Fragen?
Es ging keineswegs um juristisches Neuland. Das "st. Rspr." in dem von mir zitierten Urteil steht für "ständige Rechtsprechung", das Urteil, auf das Bezug genommen wurde, ist aus 2001 und es ging um "Mauerschützen". Weshalb sollten "Naziverbrecher", die sich der Strafverfolgung jahrelang entzogen hatten, besser wegkommen?


Welche Fahne? Die, die "für den armen Mann einen großen Haken" hat?


Ja was jetzt? Zur "Fahne" oder doch nicht?

Ich glaube juristisch sind die "Mauerschützen" besser weggekommen.
Nur hatten die keinen nachweislich und gefundenen Befehl , sondern eine "Vergatterung".
Dein Einwand , welche Fahne, zeigt das Du mit Befehlsstrukturen scheinbar nie in Kontakt gekommen bist und alles schön von der Couch interpretierst.
Zur "Fahne" hieß es von der Kaiserzeit bis zur NVA für Wehrpflichtige. Manche sagten auch Barras, Kommiss etc..
Allgemein bei Wehrdienstleistenden bekannt .
logo
 
Tja und diese Befehlskette von oben unten kombiniert mit einem gewissen "Korpsgeist" hat zur Teilauflösung der Möchtgern-Elite KSK geführt, das Fehlen von "innerer Führung". Ob der Rest von dem Haufen bestehen bleibt, entscheidet sich Ende des Monats. Ich hoffe ja nicht.
Man versucht ja in der BW, mit NS-Traditionen zu brechen. Doch bei einigen, scheint das leider ein hoffnungsloser Fall zu sein.

Auch keine Ahnung ? Die "Möchtegern KSK " hatte im internationalen Vergleich Spitzenwerte erreicht und war im internationalen Vergleich der NATO immer vorn mit dabei. Du Möchtegernhistoriker hast mal so gar keine Ahnung wie Spezialkräfte funktionieren genausowenig wie Frau KK.
Aber fordere nur weiter die Auflösung und beklage Dich nicht wenn Du als Steuerzahler weiter zur Ader gelassen wirst, denn weder Trump noch Biden werden sich einen weiteren Rückzug der BW gefallen lassen und sich das noch größer "vergüten" als 2% vom BIP.
NS -Traditionen brechen ? Spezialeinheiten werden aus Erfolgreichen Kommandounternehmen auch des WK II geschult und zwar von allen Kommandounternehmen, auch wenn es Dir nicht gefällt.
logo
 
Man kann nicht erwarten, dass die Gesellschaft sich Teilen des Selbstverständnisses der BW anpasst. Wir sind nicht in Preußen des 18. Jahrhunderts. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Bundeswehr muss sich den gesellschaftlichen Realitäten anpassen und dazu gehört bspw. eben auch das Nazikameradschaften oder menschenverachtende Rituale wie "Äquatortaufe" als zivilgesellschaftlich inakzeptabel angesehen werden. Diesbezüglich muss sich die Bundeswehr ändern und nicht die demokratische Gesellschaft.


Sind denn schon die seit Jahren existierenden Nazistrukturen endlich aufgeklärt ? Oder erfindet man jetzt schon "Nazikamerdschaften" weil es keine Strukturen gibt ?
Vielleicht forscht ja der MAD jetzt nachhaltig die Whatts App Gruppen aus, damit solche Leute wie Du endlich mal was zu interpretieren haben.
Aber Du liegst ja auch nicht für die Verteidigung der Freiheit im Dreck am Hindukusch oder läßt dich da auf "Befehl des Parlarments" in die Luft sprengen.
Nein , Du forderst nur.
logo
 
Das war meines Erachtens nur höheren Dienstgraden möglich und das per Bedarf.
Das ist doch völlige Fiktion wenn man dabei noch einberechnet das bei diesen Fall 1942 noch nicht mal die Ausbildung völlig abgeschlossen sein müßte. da hat noch nicht mal die Wehrmacht Zugriff erhalten, wenn sie überhaupt wollte.
logo

Jaja, deines Erachtens.
Realiter wie viele vollständig ausgebildete Mannschaften als Ersatz für die Front hatte man denn anno 1942 noch aufzubieten?
 
Dein Einwand , welche Fahne, zeigt das Du mit Befehlsstrukturen scheinbar nie in Kontakt gekommen bist und alles schön von der Couch interpretierst.
Zur "Fahne" hieß es von der Kaiserzeit bis zur NVA für Wehrpflichtige. Manche sagten auch Barras, Kommiss etc..
Allgemein bei Wehrdienstleistenden bekannt .
Du hast Liborius‘ Einwand nicht verstanden. Der braucht keine Erläuterung des Begriffs „zur Fahne gehen“. Seine Frage bohrte tiefer.
 
....
Dein Einwand , welche Fahne, zeigt das Du mit Befehlsstrukturen scheinbar nie in Kontakt gekommen bist und alles schön von der Couch interpretierst.
Zur "Fahne" hieß es von der Kaiserzeit bis zur NVA für Wehrpflichtige. Manche sagten auch Barras, Kommiss etc..
Allgemein bei Wehrdienstleistenden bekannt .
logo

Im Deutschen gibt es die Redewendung: "Das Kind beim Namen nennen". Im Englischen ist es noch prägnanter: "To call a spade a spade."
Bei dem, was du als "zur Fahne" bezeichnest, ging und geht es nicht um Fahnenschwinger. Das konnte man auch als 18jähriger Freiwilliger für SS, Wehrmacht oder Bundeswehr wissen und nicht erst, wenn man sich in einem KZ, in Stalingrad oder Afghanistan wiederfand. Zumindest, wenn man sich rechtzeitig damit beschäftigt hat und nicht erst, wenn man bis zum Hals drinsteckte.
 
Sind denn schon die seit Jahren existierenden Nazistrukturen endlich aufgeklärt
Wegen dieser Nazistrukturen wurden große Teile des KSK aufgelöst. Ist das etwa deiner Aufmerksamkeit entgangen?
Aber Du liegst ja auch nicht für die Verteidigung der Freiheit im Dreck am Hindukusch oder läßt dich da auf "Befehl des Parlarments" in die Luft sprengen.
Die Bundeswehr ist seit fast zwanzig Jahren in Afghanistan. Weder Afghanistan noch Europa ist dadurch freier oder sicherer geworden. Auftrag gescheitert.
 
Hässlicher Themenstrang, mit allzu viel Grandstanding von beiden Seiten des politischen Spektrums für meinen Geschmack. Und absolut unnötig obendrein!

Die Frage des Titels lässt sich nämlich nach einem Blick ins Gesetz mit einem klaren «Ja» beantworten. Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht und sind dementsprechend zu verfolgen. Eine anderslautende Antwort hieße also, sich wider die Anwendung der Gesetze zu stellen.

Weder spielt die vergangene Zeit eine Rolle, noch das Alter der Angeklagten, oder auch nur frühere Verfahrensfehler oder politisch motivierte Versuche der Verfahrensverschleppung.
 
E
Hässlicher Themenstrang, mit allzu viel Grandstanding von beiden Seiten des politischen Spektrums für meinen Geschmack. Und absolut unnötig obendrein!

Die Frage des Titels lässt sich nämlich nach einem Blick ins Gesetz mit einem klaren «Ja» beantworten. Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht und sind dementsprechend zu verfolgen. Eine anderslautende Antwort hieße also, sich wider die Anwendung der Gesetze zu stellen.

Weder spielt die vergangene Zeit eine Rolle, noch das Alter der Angeklagten, oder auch nur frühere Verfahrensfehler oder politisch motivierte Versuche der Verfahrensverschleppung.

Es ging hier seitenweise gar nicht um Verjährung, sondern um den Nachweis der individuellen Schuld.
logo
 
Zurück
Oben