Liebes Forum,
dies ist mein erster Beitrag und ich habe mich angemeldet, weil ich zu einen spezifischen Thema gerne eine Expertenmeinung hören würde. Für eure Ideen wäre ich also sehr dankbar
Zu meinem Anliegen. Ich habe kürzlich einen Altbau mit Grundstück in einer Brandenburger Stadt erworben. Die Bebauung ist über die letzte 120 Jahre gut dokumentiert, aber ein Gebäude ist auf keinem Plan verzeichnet. Mir wurde mitgeteilt, das sei ein "Eiskeller", aber das halte ich für ausgeschlossen. Es geht um ein halb unterirdisches Bauwerk. Von der Form her ist es am ehesten eine ] , unverputzter Stahlbeton und handwerklich nicht besonders liebevoll ausgeführt. Eine dicke Betonplatte bildet den "Deckel", der obere Teil ist mit Erde angeschüttet und bildet einen Hügel. An den kurzen Enden der ] befinden sich Zugänge mit Treppen, hier scheinen früher Türen gewesen zu sein. Das Innere ist recht eng, gerade groß genug, damit sich ca. 6 Personen auf den Boden hocken können. Das Gebäude hat einen gemauerten "Schornstein", aber das Innere ist zu klein für einen Ofen. Ich tippe daher auf Belüftung.
Nach ein bisschen Recherche gehe ich mittlerweile davon aus, einen "Splittergraben" im Garten zu haben. Klingt das plausibel? Was mich nun umtreibt ist, ob man bei so einen Gebäude von einen Schwarzbau ausgehen muss? Eine Baugenehmigung konnte ich jedenfalls nicht finden. Aber was es könnte ja sein, dass der Bau eines solchen Splittergrabens befohlen wurde und es sich damit um ein zulässiges Bauwerk handelt? Meine Sorge ist einfach, dass irgendwann das Bauamt sagt, ich müsse jetzt Tonnen von Stahlbeton abtragen
Schöne Grüße!
dies ist mein erster Beitrag und ich habe mich angemeldet, weil ich zu einen spezifischen Thema gerne eine Expertenmeinung hören würde. Für eure Ideen wäre ich also sehr dankbar
Zu meinem Anliegen. Ich habe kürzlich einen Altbau mit Grundstück in einer Brandenburger Stadt erworben. Die Bebauung ist über die letzte 120 Jahre gut dokumentiert, aber ein Gebäude ist auf keinem Plan verzeichnet. Mir wurde mitgeteilt, das sei ein "Eiskeller", aber das halte ich für ausgeschlossen. Es geht um ein halb unterirdisches Bauwerk. Von der Form her ist es am ehesten eine ] , unverputzter Stahlbeton und handwerklich nicht besonders liebevoll ausgeführt. Eine dicke Betonplatte bildet den "Deckel", der obere Teil ist mit Erde angeschüttet und bildet einen Hügel. An den kurzen Enden der ] befinden sich Zugänge mit Treppen, hier scheinen früher Türen gewesen zu sein. Das Innere ist recht eng, gerade groß genug, damit sich ca. 6 Personen auf den Boden hocken können. Das Gebäude hat einen gemauerten "Schornstein", aber das Innere ist zu klein für einen Ofen. Ich tippe daher auf Belüftung.
Nach ein bisschen Recherche gehe ich mittlerweile davon aus, einen "Splittergraben" im Garten zu haben. Klingt das plausibel? Was mich nun umtreibt ist, ob man bei so einen Gebäude von einen Schwarzbau ausgehen muss? Eine Baugenehmigung konnte ich jedenfalls nicht finden. Aber was es könnte ja sein, dass der Bau eines solchen Splittergrabens befohlen wurde und es sich damit um ein zulässiges Bauwerk handelt? Meine Sorge ist einfach, dass irgendwann das Bauamt sagt, ich müsse jetzt Tonnen von Stahlbeton abtragen
Schöne Grüße!