Splittergraben

PsyTheta

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Liebes Forum,
dies ist mein erster Beitrag und ich habe mich angemeldet, weil ich zu einen spezifischen Thema gerne eine Expertenmeinung hören würde. Für eure Ideen wäre ich also sehr dankbar :)

Zu meinem Anliegen. Ich habe kürzlich einen Altbau mit Grundstück in einer Brandenburger Stadt erworben. Die Bebauung ist über die letzte 120 Jahre gut dokumentiert, aber ein Gebäude ist auf keinem Plan verzeichnet. Mir wurde mitgeteilt, das sei ein "Eiskeller", aber das halte ich für ausgeschlossen. Es geht um ein halb unterirdisches Bauwerk. Von der Form her ist es am ehesten eine ] , unverputzter Stahlbeton und handwerklich nicht besonders liebevoll ausgeführt. Eine dicke Betonplatte bildet den "Deckel", der obere Teil ist mit Erde angeschüttet und bildet einen Hügel. An den kurzen Enden der ] befinden sich Zugänge mit Treppen, hier scheinen früher Türen gewesen zu sein. Das Innere ist recht eng, gerade groß genug, damit sich ca. 6 Personen auf den Boden hocken können. Das Gebäude hat einen gemauerten "Schornstein", aber das Innere ist zu klein für einen Ofen. Ich tippe daher auf Belüftung.
Nach ein bisschen Recherche gehe ich mittlerweile davon aus, einen "Splittergraben" im Garten zu haben. Klingt das plausibel? Was mich nun umtreibt ist, ob man bei so einen Gebäude von einen Schwarzbau ausgehen muss? Eine Baugenehmigung konnte ich jedenfalls nicht finden. Aber was es könnte ja sein, dass der Bau eines solchen Splittergrabens befohlen wurde und es sich damit um ein zulässiges Bauwerk handelt? Meine Sorge ist einfach, dass irgendwann das Bauamt sagt, ich müsse jetzt Tonnen von Stahlbeton abtragen :(

Schöne Grüße!
 
Also ein Splittergraben ist eigentlich nur das - ein Graben gegen Splitter.
Wie ein Schützengraben nur weniger ausgebaut kannst du dir sowas vorstellen.

Ist das was du da beschreibst nicht vielleicht einfach nur ein Kartoffelkeller/Apfelkeller (heist das bei euch Eiskeller ?) ?
 
Naja, wäre möglich. Es würde mich nur überraschen, denn wenn ich einen Kartoffelkeller anlege, dann möglichst quadratisch und nicht als langen, schmalen Gang. Ich würde auch einen Kartoffelkeller nicht mit zwei Eingängen an gegenüberliegenenden Seiten ausstatten, bzw. mit Belüftungsschacht. Und, das hatte ich nicht erwähnt, ich würde den Eingang nicht durch eine zusätzliche Abmauerung "um die Ecke" führen, sondern in gerade Linie in den Keller. Ich bin, wie gesagt Laie, aber für eine zivile Nutzung ist das Ding total unpraktisch. Bei einem Tieffliegerangriff würde ich aber genau sowas haben wollen :eek: ... Ich denke übrigens weniger an einen Splitterschutzgraben i.S. einer Deckung an der Kampflinie, sondern um eine feste bauliche Luftschutzeinrichtung für für die Hausbewohner.
 
Hallo Pelzer, genau, an so ein Ding hatte ich gedacht! Aber wer hat sowas genehmigt? Hat da jeder gebaut, wie er wollte, oder wurde sowas angeordnet?
 
So in etwa stelle ich mir das Gebäude nach deiner Beschreibung vor (nicht maßstabsgetreu).
improLuftschutz oder Eiskeller.jpg


Eine Belüftung zur Vermeidung von Schimmmelbildung ist im Übrigen nicht verkehrt. In welcher Himmelsrichtung liegen die Eingänge?
 
Ja, sehr nah dran :) . Der kleine rote Kringel ist der Belüftungsschacht, im 90*-Winkel geführt.

Die Eingänge liegen nach Osten und die Anlage ist an dem Punkt, der auf dem Grundstück am weitesten vom Wohnhaus weg sind.
 

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Zeigen die Eingänge auf das Wohngebäude? Wie viele Personen haben in dem Gebäude 1945 etwa gelebt? Hätte die Struktur genug Fassugsvermögen für die Bewohner bei Fliegeralarm oder Artilleriebeschuss gehabt? (Also war es ein Einfamilienhaus, oder hatte es auf jeder Etage ein oder zwei Wohnungen?)

Was gegen einen Unterstand spricht, ist, dass die Deckenhöhe von dir als recht niedrig angegeben wurde. Mehrere Stunden lang hocken ist ziemlich übel. Was gegen einen Eiskeller spricht, ist die Ausrichtung der Türen. Beides ist aber nicht hinreichend, um das eine oder andere auszuschließen.
 
Ja, die Eingänge zeigen auf das Wohngebäude. Mehr als 6 Personen haben nicht in dem Gebäude gelebt, es ist ein Einfamilienhaus im Stadtzentrum. "Hocken" war vielleicht etwas missverständlich, ich bin 1,85m und muss den Kopf schräg halten, sonst tut's weh ;)
Das hier hab ich noch gefunden: http://www.amaot.info/bunkerbs/deckungsgraeben.htm
Klingt sehr passend, sogar die Elektroinstallationen habe ich so ähnlich vorgefunden.
 
Die Quelle bezüglich der Baubestimmungen? Ich denke schon, laut Bundesarchiv existiert diese Verordnung jedenfalls.
 
Reden wir hier jetzt noch über den baurechtlichen Status von Luftschuzeinrichtungen oder über die Braunschweiger Bunkerfreunde, deren Link ich angegeben habe?
Ich denke wir reden zunächst über Quellenkritik.
Das ist ja alles recht plausibel, jedoch keine Quelle.
Es sei denn jemand könnte sie als solche auch darstellen und sinnvoll bewerten.
 
Na gut. Da sich meine Frage schlussendlich auf eine rechtliche Einschätzung bezieht, ist eine verlässliche Quelle ja wichtig.
Zunächst habe ich gefragte, ob mein Gebäude ein Splitter-, bzw. Deckungsgraben sein könnte. Da geht es im Grunde um Mutmaßungen, nur der Ortsbesuch eines Sachverständigen könnte das definitiv klären. Die verlinkte Quelle war Untertützung einer Mutmaßung. Auch die beste Quelle hätte diese Mutmaßung nicht zur Tatsache gemacht, also ist die Qualität der Quelle hier meines Erachtens nachrangig.
Tun wir aber mal so, als wäre die Einordnug des Gebäudes als Luftschutzeinrichtung eine Tatsache. Dann hätten wir zu diesem Bauwerk eine Quelle, die einen Text zitiert, der unter der angegeben Bezeichnung auch im Bundesarchiv hinterlegt ist. Spricht für eine gute Quelle, würde ich sagen. Und wenn es dann auch noch einen Scan des Originals gibt, dass die Bundesverwaltung online stellt, und das inhaltlich übereinstimmt, dann würde ich das sogar eine verdammt gute Quelle nennen. Und falls wir uns da einig sind, wäre das villeicht eine schöne Überleitung zu meiner ursprünglichen Frage:
Ist die allgemeine Anordnung zur Schaffung von Luftschutzeinrichtungen in Kriegszeiten unter Umständen geeignet, eine Baugenehmigung im Einzelfall zu ersetzen? Sind Fälle bekannt, in denen so erfolgreich argumentiert wurde?
 
Ist die allgemeine Anordnung zur Schaffung von Luftschutzeinrichtungen in Kriegszeiten unter Umständen geeignet, eine Baugenehmigung im Einzelfall zu ersetzen?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Für alles brauchte man eine Baugenehmigung, unter kriegswirtschaftlichen Bedingungen musste schon der Sprit für den Betrieb einer Betonmischmaschine genehmigt werden.
Wenn das ein Deckungsgraben war, dann gab es auch eine Behörde, die den Bau angeordnet bzw. genehmigt hat.
Ich würde mich nach dem zuständigen Luftschutzamt erkundigen.
 
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