Standeserhöhungen im Alten Reich

Ashigaru

Premiummitglied
Da ich mich gerade da mit beschäftige, mal so nebenbei gefragt - gab es Personen, die sich erfolglos um eine Standeserhöhung bemühten? Konnte man da einen Antrag stellen, oder wurden Aspiranten ausschließlich ausgewählt vom Kaiser?
 
Meinst du das wilhelminische Kaiserreich?
Da gab es ein heftiges Antichambrieren um Noblitierung - und keineswegs immer erfolgreich (von letzterem erfuhr man naturgemäß wenig offizielles).

Davon abgesehen adelte nicht der Kaiser, sondern der König von Preußen - wie die anderen Monarchen im Reich auch.
 
Geld in der Wiener Hofburg war stets ein knappes Gut. So kam Lukas Fugger durch Geschenke an den Kaiser zu einem eigenen Wappen - ein goldenes Reh auf blauem Grund. Bald darauf lieh sich Kaiser Maximilian bei dem nun wappenstolzen Fugger "vom Reh" einen Kredit von 100.000 Gulden. Getilgt wurde dieser nie und so kam zum Wappen auch der Bankrott des Kaufmanns hinzu.
:devil:
Sein Verwandter Jakob Fugger von der Lilie lieh dem Kaiser noch erheblich höhere Summen und so sprang 1514 der persönliche Titel eines Reichsgrafen heraus. Seine Neffen wurden ein paar Jahre später dann erbliche Reichsgrafen.

Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden war bei weitem nicht so reich wie die Fugger. Aber auch ihm dürstete es nach höherem. So durfte er aus seinem Privatvermögen (oder besser das seiner reichen Gattin) ein kaiserliches Heer (zum Beispiel gegen die Türken) aufstellen. Als Gegenleistung wünschte er sich die Standeserhöhung zum Kurfürsten. Dazu war das Haus Habsburg nicht bereit. Gedankt wurden seine Verdienste für das Kaiserhaus mit dem Titel eines "Gouverneurs von Straßburg". Klang gut, kostete dem Kaiserhaus nichts und zudem war Straßburg schon damals in französischer Hand.

Nichts war dem Adel und teilweise den Vorsteher der großen Handelshäuser wichtiger als eine Standeserhöhung und dies nutzten die Habsburger weidlich aus um so an Geld, Truppen und andere Dinge zu kommen - gegen ein Pergament mit Adelspatent.
 
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Burgund

Die letzten Burgunderherzöge versuchten es in der zweiten Hälfte des 15. Jh. immer mal wieder. Die Königswürde scheiterte am eigenen Auftreten. Wer seinen Herzogshut in Form einer königlichen Krone gestaltet macht sich im Deutschen Reich nicht gerade beliebt. Abgesehen davon waren die Burgunder zu sehr auf den Kaiser fixiert. Das die Kurfürsten aber auch ein Wort mitzureden hatten kam ihnen wenig in den Sinn. Bedenken muss man dabei, dass die Wettiner mit ihrer sächsischen Kurwürde territorial um Gebiete rangen die auch auf der Liste Burgunds standen. Da es als eines der wenigen Gebiete lehnsrechtlich am unproblematischsten war, wollte Burgund den Königstitel durch seinen Besitz Herzogtum Brabant erlangen. Die Kaiserwürde war neben der Wahl zum Deutschen Kaiser (nach dem Versuch Römischer König 1473 zu werden) erneut 1475 im Gespräch. Hier sollte es die Krone des untergegangenen Byzanz sein.
 
Auch Albrecht von Wallenstein könnte man hier nennen, der es vom kleinen Provinzadeligen bis zum Herzog von Friedland und von Mecklenburg brachte.
Also hilfreich war kein schriftlicher Antrag mit 5 Durchschägen, sondern man musste sich dem König/Kaiser nützlich machen. Dann konnte man, nach dem Prinzip "eine Hand wäscht die andere", mehr oder weniger freundlich oder nachdrücklich eine Rangerhöhung geltend machen.
 
Wie Liborius schon sagte, wurde natürlich höher gestuft, wer sich seinem Regenten nützlich und/oder unentbehrlich machte, oder aber Einer, dessen Gunst man sich vergewissern musste (Machtstränge, Heiratspolitik, Außenpolitik).
Nicht umsonst fragte man in der Aristokratie nicht nur nach Status, sondern auch nach Beziehungen, nach dem Motto "mit Wem ist er verbandelt, Wem ist er familiär oder freundschaftlich verpflichtet" und nicht zu vergessen "Wo liegen seine Interessen, wie kann ich ihn am besten an mich binden, oder vielleicht auch ihn ruhigstellen".
Im Gegensatz dazu konnte man schlecht Jemanden "bevorzugen", wo es Neid und Migunst der übrigen "Günstlinge" nach sich zog, ohne Unrughe zu stiften und sich selbst dadurch ins Nachteil zu setzen. Poltik ist halt immer auch Diplomatie.
 
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Da ich mich gerade da mit beschäftige, mal so nebenbei gefragt - gab es Personen, die sich erfolglos um eine Standeserhöhung bemühten?

Wie Liborius schon sagte, wurde natürlich höher gestuft, wer sich seinem Regenten nützlich und/oder unentbehrlich machte, oder aber Einer, dessen Gunst man sich vergewissern musste (Machtstränge, Heiratspolitik, Außenpolitik).
Nicht umsonst fragte man in der Aristokratie nicht nur nach Status, sondern auch nach Beziehungen, nach dem Motto "mit Wem ist er verbandelt, Wem ist er familiär oder freundschaftlich verpflichtet" und nicht zu vergessen "Wo liegen seine Interessen, wie kann ich ihn am besten an mich binden, oder vielleicht auch ihn ruhigstellen".
Das geht aber alles an der Frage vorbei.

Vielleicht könnte man den Duke of Marlborough als seltenes Beispiel nennen. Aber das wäre auch komplizierter Er sollte ja für seine Verdienste im Spanischen Erbfolgekrieg (Reichs-)Fürst von Mindelheim werden. Das wurde ihm zwar lange versprochen, aber letztlich erhielt der Kurfürst von Bayern dann doch Mindelheim mit dem Frieden von Utrecht wieder zurück. Damit, was dann aus dem Fürstentitel wurde, habe ich mich nicht weiter beschäftigt, als ich mal zur Biographie von Prinz Eugen las.:red:

Die meisten, die ich kenne, die auf eine Standeserhöhung aus waren, bekamen die auch. Es mag aber auch sein, dass man erst sowas publik machte, wenn es so gut wie in trockenen Tüchern war. Man könnte sich ja die Blamage vorstellen, wenn sowas ein Schlag ins Wasser würde.


Mein Eindruck ist, dass die Entscheidung einzig beim Kaiser lag. Es scheinen mir oftmals diplomatische Verhandlungen vorraus gegangen zu sein, z.B. wenn ein Kurfürst wollte, dass seine Mätresse oder deren Nachkommen Reichsgrafen- oder -fürstentitel bekommen sollten.
 
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Das geht aber alles an der Frage vorbei.
Es ist nun aber auch schwierig Namen/Häuser zu finden, die sich vergeblich um eine höhere Würde oder einen anderen Titel bemühten.

Würde man das zugeben? Wären Hinweise dafür in Archiven zu finden? Ich denke nicht, dass es dafür Bittschreiben in fester Form gab, sondern man wird das "intern" besprochen bzw. angesprochen haben. Man wird einen Berater des Regenten gebeten haben, ein gutes Wort einzulegen.
 
Nachtrag: bei genauer Überlegung wüsste ich niemanden, der sich im Stillen NICHT bemüht hätte, weitere Titel und Ehren zu erlangen. Gab es Jemanden, der eine solche Ehre ablehnte? :grübel:

Ruprecht, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, erhielt 1644 von der englischen Krone für seine Dienste den Titel des Earl of Holderness als zweite Verleihung (der erste Amtsträger war John Ramsay), verbunden mit dem Herzogtum of Cumberland.
 
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Die meisten, die ich kenne, die auf eine Standeserhöhung aus waren, bekamen die auch. Es mag aber auch sein, dass man erst sowas publik machte, wenn es so gut wie in trockenen Tüchern war. Man könnte sich ja die Blamage vorstellen, wenn sowas ein Schlag ins Wasser würde.
Das war bestimmt so - von fehlgeschlagenen Versuchen wird man in der Regel nichts erfahren haben.

Vor allem wird es wohl auch so gewesen sein, daß solche Versuche nur gestartet wurden, wenn man sich halbwegs ordentliche Erfolgschancen ausrechnen konnte.
Ein solcher Titel mußte ja auch zu den Machtmitteln/Finanzen des Betreffenden passen. Ein einfacher Reichsritter wird selbst bei besten Beziehungen zum Kaiserhaus keinen Grafentitel oder Höheres erwarten können, wenn er außer der Stammburg und zwei Dörfern nichts vorzuweisen hat.

Mein Eindruck ist, dass die Entscheidung einzig beim Kaiser lag.
Das war wohl eines der wesentlichen Rechte, über die der Kaiser bis Reichsende alleine verfügen konnte.
Nur bei der Ernennung von Kurfürsten mußte er sich absprechen (ich weiß aber nicht, ob das auch formell vom Reichstag beschlossen wurde).
 
Das war wohl eines der wesentlichen Rechte, über die der Kaiser bis Reichsende alleine verfügen konnte.
Nur bei der Ernennung von Kurfürsten mußte er sich absprechen (ich weiß aber nicht, ob das auch formell vom Reichstag beschlossen wurde).
Ich hätte da eher an das Kurkollegium gedacht.:grübel:
 
Ich hätte da eher an das Kurkollegium gedacht.:grübel:
Klar, ohne das Kurkollegium ging schon mal nichts.

Ich glaube jetzt einfach mal dem Wikipedia-Beitrag mit der Schilderung, wie ein neuer Kurfürst erhoben wurde.
Oder besser gesagt, es ist ein Beispiel, wie es einmal gelaufen ist. Denn eine verfassungsrechtliche Vorschrift gab es nicht, die wenigen Einzelfälle einer Rangerhöhung in den Kurfürstenstand wurden offenbar ad hoc aus dem Gewohnheitsrecht entwickelt.

Wikipedia:
Erfolg im Streben nach einer neunten Kur war dagegen 1692 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg beschieden. Er hatte die Titelerhöhung von Kaiser Leopold I. als Ausgleich für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangt.
Wie bei anderen Standeserhöhungen: Man mußte schon etwas investieren, um die Gunst des Kaisers zu erlangen.

Dabei spielte auch eine Rolle, dass nach dem Übergang der Kurpfalz an eine katholische Linie des Hauses Wittelsbach das evangelische Element im Kurfürstenkollegium wieder gestärkt werden sollte.
Wichtige Nebenbedingung. Eine evangelische Mehrheit im Kurkollegium hätte der Kaiser natürlich nie akzeptiert, da hätten auch Waffenhilfe oder Geldzahlungen nichts geholfen.

Als der Kaiser dem Herzog eigenmächtig die Kurwürde für dessen Teilfürstentum Calenberg verlieh ...
Interessant. Also hat der Kaiser zumindestens versucht, diese Rangerhöhung so zu behandeln, wie alle anderen.

... protestierten die übrigen, meist katholischen Kurfürsten, dagegen.
Was zu erwarten war. Vermutlich war dem Kaiser völlig klar, daß er nicht eigenmächtig neue Kurfürsten ernennen kann um damit die Gewichte in der Reichsverfassung zu verschieben. Wahrscheinlich wollte er nur mal in eine gute Verhandlungsposition kommen.

Dadurch aber gelang es Leopold I. als konfessionelle Kompensation die sogenannte Readmission seiner eigenen, böhmischen Kurstimme durchzusetzen ...
Und damit hatte er für den Preis der Standeserhöhung noch einen zusätzlichen Vorteil neben der braunschweigischen Militärhilfe bekommen.

Der Reichstag stimmte im Jahr 1708 beidem zu, der Reaktivierung der böhmischen und der Zulassung der neuen Kurwürde der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg.
Zustimmung durch den Reichstag wurde also als notwendig betrachtet.

Aber was interessant ist: Diese Zustimmung kam erst 16 Jahre später. Und dazwischen lag immerhin 1705 ein Wechsel im Kaiseramt!

Nur war Joseph I schon 1690 von den Kurfürsten (noch in alter Besetzung) zum König gewählt worden. Es bleibt also offen, ob die neue Verteilung auch ohne Reichstagszustimmung gültig gewesen wäre.

Die nächste Wahl war dann 1711, da war dann die neue Zusammensetzung des Kurkollegiums abgesichert.
 
Wichtige Nebenbedingung. Eine evangelische Mehrheit im Kurkollegium hätte der Kaiser natürlich nie akzeptiert, da hätten auch Waffenhilfe oder Geldzahlungen nichts geholfen.
Wobei ich glaube, dass sowohl die Pfalz als auch Sachsen nachdem die Landesherren katholisch wurden noch immer als protestantische Reichsstände gezählt wurden.
Wurde in der speziellen Hinsicht innerhalb des Reichstages zwischen Lutheranern und Reformierten unterschieden? Ich glaube nicht.
Wobei das eher vorteilhaft für die katholische Partei war, wenn sich Cavinisten und Lutheraner innerhalb der protestantischen Fraktion nicht riechen konnten.

Heißt also:
Nach der Einrichtung der braunschweig-lüneburgischen Kur gab es 4 protestantische und 5 katholische Kurstaaten.

Protestantisch:
Kurpfalz (wenngleich der Kurfürst Katholik war)
Kursachsen (wenngleich der Kurfürst Katholik war)
Kurbrandenburg (eigentlich lutherisch mit reformiertem Landesherren)
Kurhannover (lutherisch)

Katholisch:
Kurtrier
Kurköln
Kurmainz
Kurbayern
Böhmen

Somit war das Kurkolleg quasi beinahe ausgeglichen, auch wenn kaum Kurfürsten persönlich wirklich Protestanten waren.
Die drei geistlichen Kurfürstentümer hatten nicht nur wegen ihrer Kleinheit, sondern auch wegen ihrer institutionellen Funktion eine Rolle im Reich, welche sozusagen ihren Mangel an politischer Bedeutung ausglich. Zu nennen wäre da vor allem Kurmainz. Mainz nahm auf dem Reichstag immer eine primäre Rolle durch den Kurfürsten als Reichserzkanzler Deutschlands ein. (Das spielte wohl auch bei dem politischen Überdauern von Kurmainz mit Dahlberg an der Spitze 1803 eine gewisse Rolle.)
 
Wobei ich glaube, dass sowohl die Pfalz als auch Sachsen nachdem die Landesherren katholisch wurden noch immer als protestantische Reichsstände gezählt wurden.
Weiß nicht.
Laut Wikipedia wurde ja die Pfalz nach dem Übergang an die katholische Wittelsbacher-Linie sehr wohl zum katholischen Lager gezählt.

Wurde in der speziellen Hinsicht innerhalb des Reichstages zwischen Lutheranern und Reformierten unterschieden?
Meines Wissens nicht.

Wobei das eher vorteilhaft für die katholische Partei war, wenn sich Cavinisten und Lutheraner innerhalb der protestantischen Fraktion nicht riechen konnten.
In der Reichstagspolitik hat dieser Gegensatz wohl keine große Rolle gespielt (da waren Profi-Diplomaten zugange).
Ansonsten war es ja ohnehin so, daß die Protestanten (als Minderheit) im Reichstag nicht überstimmt werden durften. Die Katholiken mußten also ohnehin immer den Konsens suchen.

Nach der Einrichtung der braunschweig-lüneburgischen Kur gab es 4 protestantische und 5 katholische Kurstaaten.
Und 1803 dann 7 protestantische und 4 katholische - aber das wurde ja nicht mehr relevant.
 
Weiß nicht.
Laut Wikipedia wurde ja die Pfalz nach dem Übergang an die katholische Wittelsbacher-Linie sehr wohl zum katholischen Lager gezählt.
Für das Reich war das aber gleichgültig. Denn der Westfälische Friede als Teil der Reichsverfassung legte das Jahr 1624 "für alle Zukunft" (P.C. Hartmann" als Normaljahr fest, woran auch ein Konfessionswechsel des Landesherren nichts ändern konnte. Richtiger gesagt, der Westfälische Friede wurde zu einem Reichsgrundgesetz (es gab mehrere).

Wäre es anders gewesen, dann wäre es ja unnötig gewesen, dass die böhmische Kur reaktiviert würde, um die Mehrheit der katholischen Kurfürsten im Kurkolleg zu gewährleisten.

Durch die Reichsverfassung dazu verpflichtet, standen also Katholiken in zwei Fällen de jure protestantischen Reichsständen vor. Kursachsen hatte übrigens den Vorsitz im Corpus Evangelicorum.
 
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Wurde in der speziellen Hinsicht innerhalb des Reichstages zwischen Lutheranern und Reformierten unterschieden? Ich glaube nicht.

Und hast recht damit! Es gab nur "catholische" und "evangelische" Reichsstände. Deren Verteilung zum 1.1.1792 [1]:

  • Reichsfürsten: 5 c, 3 e
  • Stimmen im Fürstenrat: 55 bis 57 c, 43 bi 45 e
  • Reichstädte: 13 c, 33 e, 5 gemischte

[1] Lancizolle, Uebersicht der deutschen Reichstandsschafts- und Territorial-Verhältnisse etc. Berlin 1830, S. 12
 
Nur ein kleiner Nebeneinwurf: Mit "Reichsfürsten" meinst du die Kurfürsten, oder? Reichsfürsten gab es ja noch viel mehr, eigentlich gehörten all die dazu, die eine Stimme im Fürstenrat hatten.
 
Und hast recht damit! Es gab nur "catholische" und "evangelische" Reichsstände. Deren Verteilung zum 1.1.1792 [1]:

  • Reichsfürsten: 5 c, 3 e
  • Stimmen im Fürstenrat: 55 bis 57 c, 43 bi 45 e
  • Reichstädte: 13 c, 33 e, 5 gemischte
[1] Lancizolle, Uebersicht der deutschen Reichstandsschafts- und Territorial-Verhältnisse etc. Berlin 1830, S. 12
Da sieht man es ja wieder. Sachsen wurde eben nicht durch das Konvertieren des Kurfürsten katholisch.

Allerdings entfiel die "evangelische" Stimme der Kurpfalz mit dem Erbfall von 1778.
 
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