Territoriale Zersplitterung

Axo, das ist in der Tat ein anderer. :autsch:

Da geht es aber wohl nur um Landes- und Regionalgeschichte?

So einer fiel mir vor einiger Zeit an der Uni-Bibliothek in die Hände,
ich könnte evtl. nochmal nachschauen...
 
Na wenn du da jeden Lehnsträger als eigenen Staat ansiehst, ist das noch gar nichts. Ich kenne da Städte in Thüringen, wo bis zu 25 unterschiedliche Gerichtsbarkeiten in einer Stadt vorherrschten.
Es ging hier wohl mehr um die wirklichen Staaten, wobei hier wohl der thüringische Raum eines der zergliedertsten Gebiete war.

Dankeschön für die Schulstunde, aber mit den genannten Territorien sind eigene Staaten gemeint. Sie sind alle einzeln in der Wormser Matrikel aufgelistet und genießen somit Reichsunmittelbarkeit.
 
Axo, das ist in der Tat ein anderer. :autsch:

Da geht es aber wohl nur um Landes- und Regionalgeschichte?

So einer fiel mir vor einiger Zeit an der Uni-Bibliothek in die Hände,
ich könnte evtl. nochmal nachschauen...


Ja, das ist in der Tat wieder ein anderer Geschichtsatlas, nämlich, wie du schon sagtest, der "Große Historische Weltatlas", den es inzwischen sogar in vier Bänden (statt wie früher in dreien) gibt. Der 4. Band ist sehr schmal und umfasst lediglich die neueste Geschichte quasi ab 1945 bzw. noch später. Das Gesamtwerk ist sehr zu empfehlen und kann auch in einzelnen Bänden bestellt werden.

Im Gegensatz zum 2-bändigen dtv-Taschenatlas, der eine Spielerei ist, handelt es sich hier um einen ernst zu nehmenden Geschichtsatlas in großem Format, vielen Spezialkarten und äußerst reichhaltigen Einträgen
 
JDas Gesamtwerk ist sehr zu empfehlen ...
Ui, schon wieder eine Versuchung.

Ich muß zugeben, seit ich mir vor 30 Jahren Westermanns großen Atlas zur Weltgeschichte zulegte, habe ich mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt.
Obwohl ich nun wirklich ein Landkarten-Freak bin ...

Gibt es vielleicht irgendwo Beschreibungen dieser (oder vielleicht noch weiterer) Atlanten/Kartenwerke? Oder kann man so etwas mal zusammenstellen?
 
Na wenn du da jeden Lehnsträger als eigenen Staat ansiehst, ist das noch gar nichts. Ich kenne da Städte in Thüringen, wo bis zu 25 unterschiedliche Gerichtsbarkeiten in einer Stadt vorherrschten.
Es ging hier wohl mehr um die wirklichen Staaten, wobei hier wohl der thüringische Raum eines der zergliedertsten Gebiete war.

Mit der Bezeichnung "eigene Staaten" wäre ich in Bezug auf die Fürstentümer im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" aber vorsichtig, denn es waren trotz aller Eigenständigkeit immer noch römisch-deutsche kaiserliche Lehen. Vollständig souverän waren sie noch nicht, auch wenn die Fürsten das Recht hatten, eine weitgehend eigenständige Innen- und Außenpolitik zu betreiben.
 
Mit der Bezeichnung "eigene Staaten" wäre ich in Bezug auf die Fürstentümer im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" aber vorsichtig, denn es waren trotz aller Eigenständigkeit immer noch römisch-deutsche kaiserliche Lehen. Vollständig souverän waren sie noch nicht, auch wenn die Fürsten das Recht hatten, eine weitgehend eigenständige Innen- und Außenpolitik zu betreiben.

Im 18. Jh. war das aber nur noch graue Theorie. In der Praxis waren dies souveräne Staaten. Es gab kein einziges Fürstentum, welches der Kaiser in der Lage war einzuziehen. Die kleineren Staaten in Mitteldeutschland waren eher politisch vom Willen des preußischen Königs, als vom Kaiser abhängig. Nach der Niederlage Napoleons stieg z.B. Sachsen-Weimar zum Großherzogtum Sachsen auf, daß dem Rang eines Königreiches gleich kam.
 
Nach der Niederlage Napoleons stieg z.B. Sachsen-Weimar zum Großherzogtum Sachsen auf, daß dem Rang eines Königreiches gleich kam.


Zu diesem Zeitpunkt gab es das HHR doch gar nicht mehr und die in Rede stehenden Territorien nicht nur faktisch sondern auch de jure "eigenständig".
 
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