Territorien des Heiligen Römischen Reiches

Herrschaft

Ich komm hier nur so reingeschneit und bin keine Fachperson auf diesem Feld. Das Wort Herrschaft habe ich aber immer so verstanden, dass es auf das Territorium einer Person aus dem niederen Adel verweist. So wie das Territorium eines Herzogs ein Herzogtum und das eines Grafen eine Grafschaft ist, ist das Territorium eines Ritters, Herren oder Freiherren eine Herrschaft (manchmal auch Herrlichkeit genannt). Schönen Gruss, Hanno
 
Das Wort Herrschaft habe ich aber immer so verstanden, dass es auf das Territorium einer Person aus dem niederen Adel verweist. So wie das Territorium eines Herzogs ein Herzogtum und das eines Grafen eine Grafschaft ist, ist das Territorium eines Ritters, Herren oder Freiherren eine Herrschaft...

So habe ich es auch verstanden (bin allerdings auch nicht vom Fach).
Ergänzen möchte ich dazu noch, daß dabei aber eine zeitliche Entwicklung zu beachten ist: die zunächst nicht diesem Stand zugehörigen Ministerialen näherten sich ab dem 13. Jh. diesem an (Ministerialadel/Dienstadel) und bildeten mit den freien Herren zusammen dann fortan den adligen Herrenstand, weswegen wohl auch einige Herrschaften auf ursprünglich reichsministeriale Familen zurückgehen (was freilich nichts daran ändert, daß es sich um ein Territorium handelt, welches einer Person des niederen Adels zugeordnet ist).
(Wiedergabe dieses Kontextes frei nach Wilhelm Volkert "Adel bis Zunft: ein Lexikon des Mittelalters" - C.H. Beck - München, 1991)
Ich darf bzgl. dieses Kontextes auf mein Heimatbeispiel verweisen: Schönburg, Fürsten, Grafen und Herren von | Sächsische Biografie | ISGV
Anm.: Die Herrschaft Schönburg ist übrigens auch im o.g. Artikel der Wikipedia gelistet.
 
Ich habe vor Jahren in Rom mal an einer Führung über den Deutschen Friedhof im Vatikan teilgenommen. Der Guide, ein Jesuit von der Gregoriana vertrat die Ansicht, dass dieser Friedhof seinerzeit zum Territorium des HRRDN gehört habe - deshalb auch Deutscher Friedhof - und erklärte weiterhin, dass die Auflösung desselben völkerrechtlich in der Weise erfolgt sei, dass jedes einzelne Gebiet des HRRDN einem jeweils neuen Herrscher zugesprochen worden sei. Auf dies Weise habe man angeblich den Friedhof vergessen, weshalb dieser - juristisch streng genommen - heute dann immer noch Gebiet des HRRDN darstellen würde. Er war lediglich zu dem Zugeständnis bereit, dass es dem angeblich dann noch bestehenden HRRDN zumindest am lebenden Staatsvolk fehlen würde.


Hat von einer solchen Anekdote mal jemand was gehört? Oder kann man diesen Treppenwitz der Geschichte widerlegen?
 
Im 19. Jahrhundert wurde der Friedhof selbst in eine Nationalstiftung für Katholiken aus Deutschland und Österreich eingebracht. Das weltliche Oberhaupt der Stiftung ist der jeweilige Bundespräsident Österreichs, in der Nachfolge des Römisch-deutschen Kaisers und des Kaisers von Österreich. Die geistliche Führung übernimmt ein Kardinal der Kurie. Dieser Kardinal ernennt zusammen mit den Erzbischöfen von Salzburg, München und Köln den Rektor der Stiftung.
Durch die Lateranverträge von 1929 wurde das Gelände eine exterritoriale Besitzung des Heiligen Stuhls, aber kein Bestandteil der Vatikanstadt.
Campo Santo Teutonico - Wikipedia

Das Gebiet des Campo Santo Teutonico ist italienisches Staatsgebiet,
Campo Santo Teutonico
 

Diese Wiki-Liste ist sowieso recht seltsam, dort sind fast ausschließlich die Territorien aus dem deutschsprachrigen Raum aufgelistet. Die Gebiete welche aber die Königreiche Burgunds und Italiens umfassen fehlen fast vollständig.

Bei Burgund hat man lediglich "(Königreich, Herzogtum, Freigrafschaft, Pfalzgrafschaft)" dahintergesetzt, scheinbar um eine Art Herunterstufung dieses Gebietes zu dokumentieren was aber falsch ist da man bei dem Begriff "Burgund" unter drei gleichzeitig existierenden Territorien dieses Namens unterscheiden muss.

Das Königreich Burgund, auch Arelat genannt (nach seiner Hauptstadt Arles), umfasste grob das Land zwischen der Rhone und Ligurien und reichte von der Mittelmeerküste bis in die heutige Schweiz hinein. Das Königreich wurde von seinem vorletzten König Konrad (+993) an das HRR vermacht, was nach dem Tod seines Sohnes Rudolf III. (+1032) eintrat.

Die Pfalzgrafschaft (= Freigrafschaft) Burgund umfasste das Gebiet um Besancon. Die Pfalzgrafen fungierten ursprünglich als Stellvertretter für die burgundischen Könige und später die Kaiser, wurden aber im hohen Mittelalter selber zu Territorialherren. Die Freigrafschaft (fr. France-Comté) fiel nach den Reunionskriegen König Ludwigs XIV. an Frankreich.

Die Pfalzgrafen waren aber nicht die einzigen Territorialherren im Königreich Burgund. Da gab es noch die Grafschaft Provence und die Markgrafschaft Provence sowie die Grafschaften Forcalquier, Lyon, Valentinois, Albon (Dauphenie de Vienne), Vienne, Auxonne, Genf und Savoyen. Dann gab es noch recht einflussreiche Herrschaften wie die von Baux und Orange (Oranien).

Das Herzogtum Burgund aber gehörte nie zum HRR. Dieses Herzogtum bestand aus jener Ländermasse des alten Burgunds das sich nach der Ursupation des burgundischen Reichteils durch Boso de Vienne gegen die Karolingerdynastie vom Reichstreuen Richard Justiciarius (der ironischerwiese Bosos Bruder war) für das westfränkische Reich (Frankreich) gehalten wurde, wo es bis heute verblieb.
 
Aufgezählt werden in der Regel nur die Gebiete, die Reichsstandschaft hatten oder dem Reich - wie die Reichsritter - anderweitig und unmittelbar verbunden waren.

Dazu zählen keine Territorien nd Burgund und Italien, ausgenommen die Grafschaft Savoyen.
 
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