Text MHD

Kochant

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Über diesen Text bin ich mir nicht klar.

Do satte oc de hertoghe [Heinrich d. Löwe], dat men dar scolde holden uppe deme markede openbare echding, dat nu het vogethding, drie jewelkes jares.

Es geht wohl um ein "öffentliches Echtthing", das umbenannt wird in ?? Vogdthing? und deimal jedes Jahr stattfinden soll?
 
Der Text ist eher nieder- als hochdeutsch. Ein Versuch:

Da sagte auch der Herzog, dass man auf dem Markt öffentliche Ächtung, die nun voghethding heißt, halten solle, drei in jedem Jahr.
Versuch, weil ich mit der ÜS selbst nicht ganz zufrieden bin. Sollen das drei Termine sein, an denen Ächtungen ausgesprochen werden? Handelt es sich überhaupt um Ächtung?
 
Versuch, weil ich mit der ÜS selbst nicht ganz zufrieden bin. Sollen das drei Termine sein, an denen Ächtungen ausgesprochen werden? Handelt es sich überhaupt um Ächtung?

Ich würde einfach "Achtgericht" schreiben. Vermutlich fielen darunter nicht ausschließlich Verfahren, in denen Ächtungen ausgesprochen werden sollten, von daher erklärt sich auch die Umbenennung in 'Vogtgericht'.
 
Du bist mir um Millisekunden zuvor gekommen.

Edit:

Mit Sepiolas Korrektur ergibt das Ganze Sinn:


Da sagte auch der Herzog, dass man auf dem Markt öffentliches Achtgericht, das nun Vogtgericht heißt, halten solle, drei in jedem Jahr.​
 
Offenbares Echtding, also die öffentliche Sitzung des Freigerichts. Eine dreifache Hegung des Gerichts ist nicht ungewöhnlich.

Entweder wird das Gericht durch einen Vogt gehegt oder es handelt sich um ein Vogteigericht einer Immunität. (Theoretisch: Wo das Gericht nicht dem Grafen, sondern dem Hochvogt der geistlichen Institution unterstand. Geistliche konnten die Blutsgerichtsbarkeit nicht selbst ausüben.)

Ohne nähere Informationen, werde ich mich da nicht entscheiden. Denn die Bezeichnung der Gerichte geht oft durcheinander, auch weil verschiedene Gerichtsrechte zusammengelegt wurden.
 
Ehehaft, weil jemand vor weiteren Maßnahmen vor das Gericht zitiert werden musste. Bekanntlich spielte das auch im Fall Heinrich des Löwen eine Rolle.

(Ich kann mich nur nicht erinnern, ob das bezüglich des Namens nicht bloß eine Merkhilfe war.)
 
https://woerterbuchnetz.de/?sigle=DWB#3
ehehaftding / ehehaft = echtes, legitimes Gericht (sinngemäß) / legitim
vogtding:
.VOGTDING, n. , vogtgericht, mhd. vogetdinc Lexer 3,430; vgl. Schiller-Lübben 5, 296b; Verwijs-Verdam 9, 783. dasvogtding oder das gebotene ding hatte in den hohen vogteien diestellung eines landgerichts Schröder rechtsgesch. 1, 654 u. 2, 789:und dasz ein jeklich christenmensch, das zu seinen tagen kommenist, das sol dreystend in dem jar das vogtding suchen Meichsznerland- und lehenrecht 2a (1566). im 18. jh. veraltet: bey einem allgemeinen gerichtstag (vogtding) soll jede familie eine maas haber ...zahlen M. I. Schmidt gesch. der Deutsch. 2, 174 (1778). erneuert: indem ... das städtische vogtding die versammlung der reichsbürgerward Mommsen röm. gesch. 3, 495. auf das jüngste gericht angewandt:
bisz der hirt
von Sion vogtding halten wird
Ringwalt christl. warn. j 8b.
hierzu vogtdinglich, adj.: es hat (il y a) ein dorf gelegen vordem walde, geheiszen das Röttgen, davon pflagen alle vogtdinklichen tage zwen scheffen zu kommen bei Grimm rechtsaltert. 2, 508.
https://woerterbuchnetz.de/?sigle=DWB#4

beim online grimm ehehaftding und vogtding eingeben - beide Wörter nicht mhd. sondern n.
 
Nachgeschlagen:

ê heißt auch Gesetz, Gebot. Es ist also auch sprachlich das gebotsmäßige Gericht, also das Gebotene Ding.
 
...
ehehaftding / ehehaft = echtes, legitimes Gericht (sinngemäß) / legitim
vogtding:
...
beim online grimm ehehaftding und vogtding eingeben - beide Wörter nicht mhd. sondern n.

Hm, ich sollte vor dem Abschicken kontrollieren, ob es einen zwischenzeitlichen Beitrag gibt.

Dass Problem ist, dass mit Vogtding verschiedene Erscheinungen bezeichnet werden konnten. Und nicht nur mit zeitlichem und räumlichem Abstand. Eine eindeutige Definition, insbesondere mit Bezug zur Neuzeit wird dem nicht gerecht. Bei den Grimms sind außerdem verschiedene Gerichte durcheinander geraten.

Schon beim Wikipedia-Artikel Vogt wird das deutlich: Vogt – Wikipedia
 
Also ich nehme jetzt mal als Übersetzung:

Da sagte der Herzog, dass man auf dem Markt öffentliches Echtgericht, das nun Vogtgericht heißt, halten solle, drei in jedem Jahr.
 
Der Fachbegriff ist offenbares Gericht. Aber öffentlich übersetzt es auch nicht verkehrt.

Ich tendiere eher dazu mit Echtding und Vogtding die zeitgenössischen Begriffe nur sprachlich anzupassen.

Je nach Publikum ist deine Wahl aber fraglos besser.
 
Der Fachbegriff ist offenbares Gericht. Aber öffentlich übersetzt es auch nicht verkehrt.

Ich tendiere eher dazu mit Echtding und Vogtding die zeitgenössischen Begriffe nur sprachlich anzupassen.

Je nach Publikum ist deine Wahl aber fraglos besser.
Es ist wohl eher ein Laienpublikum. Wie ich verstanden habe von dem, der mich gefragt hat, geht es mehr um eine Art "gehobenen Reiseführer" zu alten Gerichstätten/Thinglinden usw.

Danke jedenfalls, ich habe alles weitergegeben.
 
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