Thronfolger, Mittelalter

T

Tia560

Gast
Hallo!
Ich hätte eine Frage bezüglich des Thronfolgers (von Fürsten und Königen) im Mittelalter. Ist der Thronfolger in der Burg seines Vaters geblieben, bis letzterer starb und er selbst den Thron übernehmen konnte - oder er hat zwischenzeitlich über ein eigenes Herrschaftsgebiet befehligt?
Und hat er mit der Heirat gewartet, bis er Herrscher geworden ist?
 
In der Burg bleiben:
Im Mittelalter herrschte meist ein Reisekönigtum, es wurde "aus dem Sattel" heraus regiert. Man zog von Pfalz zu Pfalz. Heranwachsende Thronfolger wurden häufig im Jugendalter an künftige Aufgaben herangeführt, daher stammen dann z.B. Titel, die Familienmitglieder königlicher Familien (etwa designierte Thronfolger Price of Wales, Principe de Asturias) bis heute tragen.
Verheiratet wurde möglichst früh, teilweise wurden Herrscherkinder schon im Kleinkindalter miteinander verlobt.
 
Durchaus interessante Fragen. Meinem vorhandenen, aber eher oberflächlichen Wissen nach ließen sich allein im HRR für so ziemlich alle vorstellbaren Modelle Beispiele finden. Dabei Burg hin oder her: Auch bei einem Reisekönigtum kann man ja fragen, ob der Thronfolger Teil des herumreisenden königlichen Haushalts ist, oder seinen eigenen führt, und ob der stationär ist oder nicht. Dabei gab es doch bei einem Wahlkönigtum gar keinen wirklich feststehenden Thronfolger, die Entscheidung wurde(zumindest theoretisch) ja erst nach dem Tod des alten Herrschers getroffen. (Obwohl viele Könige/Kaiser natürlich versuchten, ihre Söhne als solche aufzubauen, und auch oft Erfolg damit hatten, sonst gäbs ja keine Dynastien wie die Ottonen oder Staufer...).

Da ElQ den Prince of Wales erwähnt: Ursprünglich war das ein tatsächlicher walisischer Herrschertitel, der nach der englischen Eroberung weitergeführt wurde, und dann oft den Thronfolger kennzeichnete. Seit der Zeit hat er aber mWn nichts mehr mit der tatsächlichen Regierung von Wales zu tun, sondern war mehr oder minder ein leerer Ehrentitel. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang vielleicht, dass "Prince" hier nichts mit dem deutschen "Prinz" im Sinne eines Thronfolgers (Kronprinz) oder anderen Kindes/Verwandten eines Herrscherhauses zu tun hat, sondern "Fürst" bedeutet (lat. princeps).
 
Mir ist zumindest aus dem europäischen Mittelalter auf Anhieb nicht bekannt, dass Kronprinzen oder Söhne von Herrschern im Allgemeinen ein Leben im "goldenen Käfig" geführt hätten. Sobald sie das ritterbürtige Alter erreichten und mündig wurden konnten sie jederzeit ausziehen, oder wurden von ihren Vätern an Herrschersaufgaben herangeführt.

Beispiele sind mir besonders aus Frankreich vertraut, die da wären:

Ludwig VI., der als Kronprinz ein distanziertes Verhältnis zu seinem Vater Philipp I. wegen dessen zweiter Ehe pflegte. Sobald er die Schwertleite erhalten hatte, fing er an die Familie seiner Stiefmutter zu befehden, wie auch den anglo-normannischen König Heinrich I. Beauclerc.

Ludwig VIII., der die längste Zeit seines Lebens Kronprinz war. In dieser Zeit ging er zwei Mal auf den Kreuzzug gegen die Albigenser nach Südfrankreich. Er befehdete den Grafen von Flandern im Streit um sein mütterliches Erbe, die Grafschaft Artois. 1214 schlug er die Schlacht von Roche-aux-Moines und ab 1216 unternahm er eine Invasion Englands, die ihm dort beinahe die Königskrone einbrachte, wie Wilhelm dem Eroberer über hundert Jahre zuvor.

Söhne von Königen und natürlich auch von Fürsten wie Herzögen und Grafen konnten natürlich noch zu Lebzeiten ihrer Väter Herrschaft ausüben, entsprechend den Regeln der feudalen Ständeordnung des Mittelalters. Als Ehemänner reicher Erbinnen konnten sie als Herren derer Besitzungen walten, oder durch ein Erbe mütterlicherseits, oder durch ihre Väter mit einer Herrschaft apanagiert. Ein Paradebeispiel ist der Prinz Alfons von Poitiers, der als Apanage die Grafschaft Poitou und als Ehemann die Grafschaft Toulouse besaß und fast wie ein Vizekönig gleich über große Teile Südfrankreichs herrschte.
 
Neben dem "Prince of Wales" fällt mir noch der Thronfolger des französischen Königs, der Dauphin, ein. Die Dauphiné kam im Spätmittelalter 1349 an die französische Krone, war jedoch de jure Territorium des HRR. Der französische König wollte kein Vasall des Kaisers sein und übergab die Herrschaft der Dauphiné daher formell an seinen Thronfolger, der den Titel des Dauphin jeweils bis ins 19.Jahrhundert weiterführte (auch nach dem die Dauphiné 1378 französisch wurde und aus dem HRR ausschied).
Das ist aber gewiss nur ein Beispiel. Es gibt keine allgemeingültige Antwort zu Thronfolgerregelungen des Mittelalters. Neben dem erwähnten Wahlkönigtum und der "Primogenitur", der älteste Sohn erbt alles, war isb im HRR die Realteilung, Aufteilung auf mehrere Erbberechtigte, auch nicht unüblich, was zu einer starken Territorialisierung führte.
 
Zurück
Oben