Umsiedlung Deutschbalten

Hipokampus

Mitglied
Ich interessiere mich fürs Thema "Umsiedlung deutschbalten aus Baltikum, besonders aus Estland. Was meint Ihr, was war Grund für Umsiedlung. Das Hitler-Stalin-Pakt ist Klar. Aber warum sollten die Deutschbalten umgesiedelt worden? War es ein Zwangsakt oder Baltdeutschen beteiligten sich freiwillig?
 
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Interessantes Thema. Ob sie das gern taten? Ich glaube nicht, denn wer verlässt schon gern die Heimat? Aber vor die Wahl gestellt zukünftig und den Bolschewisten oder in einem neuen Siedlungsraum im neuen Deutschen Reich zu leben, war die Entscheidung für die meisten klar.
 
Aber vor die Wahl gestellt zukünftig und den Bolschewisten oder in einem neuen Siedlungsraum im neuen Deutschen Reich zu leben, war die Entscheidung für die meisten klar.

Wenn denn mal eine Wahl da wäre.
Wer wusste denn damals, was besser war?
Im Nachhinein kann man gut darüber streiten.
 
Wenn denn mal eine Wahl da wäre.

Da weiß ich nicht genau bescheid: Mußte man denn umsiedeln? Soweit ich weiß, sollte/konnte man sich als deutschstämmig für die Aktion "Heim ins Reich" melden. Es gab doch keine Register, wo man erfasst war..?

Wer wusste denn damals, was besser war?

Die Familie meines Schwiegervaters waren Deutschbalten In Litauen. Nach seinen Erzählungen vertrauten die auf die deutsche Propaganda und kannten die Geschichte seit 1917 sehr gut - das war ja noch nicht so lange her...



EDIT: Habe hier etwas bei Wiki gefunden:
"Außerdem wurde vereinbart, dass die deutschen Bevölkerungsgruppen aus der sowjetischen Interessensphäre, „sofern sie den Wunsch haben“, nach Deutschland umgesiedelt werden durften und dass die dafür Beauftragten der Reichsregierung diese Umsiedlung unter Billigung der Sowjetunion mit den „zuständigen örtlichen Behörden“ arrangieren würden."

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Sowjetischer_Grenz-_und_Freundschaftsvertrag

Also demnach war die Umsiedlung freiwillig.
 
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Im deutsch-Sowjetischen Freundschaftsvertrag vom 28. September steht folgendes:

"Die Deutsche Reichsregierung und die Regierung der UdSSR betrachten
es nach dem Auseinanderfallen[1] des bisherigen Polnischen Staates ausschließlich als ihre Aufgabe, in diesen Gebieten die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen und den dort lebenden Völkerschaften ein ihrer völkischen Eigenart entsprechendes friedliches Dasein zu sichern.²"

In einem Protokoll vom 15. Oktober findet sich zur deutschen Volksgruppe in Estland folgendes:

"Protokoll über die Umsiedlung der deutschen Volksgruppe Estlands
in das Deutsche Reich vom 15. Oktober 1939

Über die Umsiedlung der deutschen Volksgruppe Estlands in das Deutsche
Reich haben in der Zeit vom 9. bis 15. Oktober 1939 in Tallinn die von ihren
Regierungen zu diesem Zweck beauftragten Vertreter, nämlich:
für die Regierung des Deutschen Reichs:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Dr. Hans Frohwein,
für den Präsidenten des Estnischen Freistaats:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Johannes Markus,
verhandelt und sich über die nachfolgenden Bestimmungen geeinigt.
Artikel I.
Entlassung aus der Staatsangehörigkeit und dem Militärdienst.
1. Zur Umsiedlung in das Deutsche Reich können in dem im vorliegenden
Protokoll vorgesehenen Verfahren aus der Staatsangehörigkeit Estlands Personen scheiden, die nach der in den estnischen Gesetzen vorgesehenen Ordnung in die Kataster der Kulturselbstverwaltung der deutschen völkischen Minderheit eingetragen sind oder die ein vom Innenministerium ausgestelltes Zeugnis über ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volke besitzen, ebenso die Ehegatten, Kinder und Eltern der genannten Personen.
2. Im Beisein eines Vertreters des Innenministeriums werden in dem
Kollektivantrag die in der diesem Punkte beigefügten Form des Gesuches
vorgesehenen Angaben über die Personen eingetragen, die aus der Staatsangehörigkeit Estlands scheiden wollen.
3. Zum Scheiden aus der Staatsangehörigkeit Estlands stellen die in
Ziffer I dieses Artikels genannten über 18 Jahre alten Personen persönlich
einen Antrag. Zum Scheiden aus der Staatsangehörigkeit Estlands von unter 18 Jahre alten Personen stellen den Antrag ihre Eltern oder Vormunde. Der Antrag der Eltern zum Scheiden aus der Staatsangehörigkeit Estlands gilt zugleich für ihre unter 18 Jahre alten Kinder. Falls nur ein Ehegatte aus der Staatsangehörigkeit Estlands scheiden will, ist zum Scheiden der unter 18 Jahre alten Kinder das Einverständnis des anderen Ehegatten erforderlich. Für Schwach- und Irrsinnige stellt der Vormund oder der Kurator den Antrag oder - falls solche nicht ernannt sind - der Leiter der betreffenden Heilanstalt oder die Person oder die Anstalt, deren Fürsorge sie obliegen.
4. Die im Militärdienst stehenden Personen, die in dem in diesem Protokoll
vorgesehenen Verfahren aus der Staatsangehörigkeit Estlands scheiden
wollen, stellen den betreffenden Militärbehörden den Antrag zu ihrer Befreiung vom Militärdienst zur Umsiedlung in das Deutsche Reich und fügen
dem Antrag ein Zeugnis bei, daß sie in das Kataster der Kulturselbstverwaltung der deutschen völkischen Minderheit eingetragen sind, oder ein vom Innenministerium ausgegebenes Zeugnis über ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk.
5. Die in Gefängnissen befindlichen Personen stellen zum Scheiden aus
der Staatsangehörigkeit Estlands einen speziellen Antrag direkt durch das
Innenministerium.
6. Mit der Eintragung der Person, die aus der Staatsangehörigkeit Estlands
scheiden will, in das Gesuch, wird ihr ein vom Vertreter des Innenministeriums kontrolliertes und abgestempeltes Zeugnis gegeben. Dabei wird der Person, die aus der Staatsangehörigkeit Estlands scheidet, der Personalausweis und der Auslandspaß abgenommen, falls sie einen solchen besitzt. Dieses Zeugnis ist nur gültig zum Verlassen Estlands auf einem der deutschen Umsiedlerschiffe für die Person, die aus der Staatsangehörigkeit Estlands scheiden will.
7. Die in Ziffer 2 dieses Artikels vorgesehenen Kollektivanträge werden
von der Deutschen Gesandtschaft mit einem Vermerk versehen, daß die
Deutsche Regierung gewillt ist, die im Antrag genannten Personen in die
Staatsangehörigkeit des Deutschen Reichs aufzunehmen.
8. Personen, denen das in Ziffer 6 dieses Artikels genannte Zeugnis gegeben ist, sind verpflichtet, Estland zu verlassen. Personen, die zwecks ruhiger Abwicklung der mit der Umsiedlung verbundenen wirtschaftlichen Belange noch längere Zeit in Estland verbleiben müssen, genießen während drei Monaten die in diesem Protokoll vereinbarten Erleichterungen und Vorzüge. Eine Liste der betreffenden Personen wird zu gegebener Zeit eingereicht werden.
9. Die Deutsche Regierung ist bereit, aus Estland in das Deutsche Reich
zusammen mit anderen estnischen Staatsangehörigen deutscher Nationalität alle estnischen Staatsangehörigen deutscher Nationalität umzusiedeln, die der staatlichen, kommunalen oder privaten Fürsorge unterliegen, sowie alle estnischen Staatsangehörigen deutscher Nationalität, die sich als Kranke in Heilanstalten befinden oder in Strafanstalten ihre Strafe verbüßen. Eine Liste der betreffenden Personen wird zu gegebener Zeit der Deutschen Gesandtschaft
übermittelt werden."

Die Artikel II und III geben weitere Details preis, vor allem, was die Ausfuhr von Gütern betrifft.

"Vertrag über die Umsiedlung lettischer Bürger deutscher Volkszugehörigkeit in das Deutsche Reich vom 30. Oktober 1939
Die Deutsche Reichsregierung, geleitet von dem Wunsch, die deutschen Volkszugehörigen auf dem Gebiet des Reichs zu sammeln, und die Lettische Regierung, die ihre Zustimmung zu der Umsiedlung lettischer Bürger deutscher Volkszugehörigkeit gibt, haben beschlossen:
a) diese Umsiedlung als einen einmaligen Vorgang durchzuführen, womit
die deutsche Volksgruppe aus dem lettischen Staatsverband ausscheidet;
b) alle damit zusammenhängenden Fragen durch einen Vertrag endgültig
zu regeln, wobei eine möglichst reibungslose Abwicklung der in Lettland zurückgelassenen Vermögenswerte der Umsiedler zu gewährleisten und gleichzeitig eine Schädigung der lettischen Volks- und Staatswirtschaft tunlichst zu vermeiden ist, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt
die Deutsche Reichsregierung:
den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn Ulrich von Kotze,
die Lettische Regierung:
den Justizminister Herrn Hermanis Apsits, welche nach Vorlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Artikel I.
Die Lettische Regierung verpflichtet sich, diejenigen lettischen Staatsangehörigen deutscher Volkszugehörigkeit aus der lettischen Staatsangehörigkeit zu entlassen, welche bis zum 15. Dezember 1939 freiwillig ihren Entschluß bekunden, für alle Zeiten aus der lettischen Staatsangehörigkeit auszuscheiden und ihren ständigen Wohnsitz in Lettland zu verlassen.
Die Deutsche Reichsregierung verpflichtet sich, die vorgenannten Personen
nach ihrer Entlassung aus der lettischen Staatsangehörigkeit mit dem
Ziel der Einbürgerung in das Deutsche Reich aufzunehmen.
Artikel II.
Die Entlassung kann jeder deutsche Volkszugehörige beantragen, der
das 16. Lebensjahr vollendet hat. Eheleute entscheiden frei je für sich.
Für Kinder unter 16 Jahren und bevormundete Personen handelt deren
gesetzlicher Vertreter. Er kann für sie auch eine andere Staatsangehörigkeit wählen als für sich selbst. Der Antrag auf Entlassung kann nicht zurückgenommen werden.
Artikel III.
Die lettische Entlassungsbehörde stellt den Umsiedlern eine Entlassungsurkunde aus, welche gleichzeitig als Ausreiseausweis gilt. Mit der Aushändigung dieser Urkunde erlischt die lettische Staatsangehörigkeit und entsteht die in Artikel I Abs. 2 genannte Verpflichtung der Deutschen Reichsregierung hinsichtlich der in der Urkunde genannten Personen."

Auch dieser Vertrag geht im Einzelnen noch weiter.

[1]Das ist natürlich ein Euphemismus, vor allem wenn man bedenkt, dass zum Zeitpunkt dieser Formulierung der polnische Verteidigungskampf gegen die Sowjetunion und das Deutsche Reich noch nicht einmal abgeschlossen war.
² Das steht da tatsächlich so!

Alle Texte zitiert aus der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Bd. 9 (1939/40).
 
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Es gab auch noch eine andere Ausreisewelle der Deutschbalten, die nach dem Ende der Bürgerkrieg 1920 stattfand.

Wenn wir aber mit dem Wort "Umsiedlung" eine staatlich gelenkte Maßnahme verstehen, dann ist die von mir oben angegebene Emigrationswelle deutscher Balten nach radikaler Enteignung keine Umsiedlung, sondern wirklich "nur Emigration".

Und im Jahre 1945 wurden die restliche Deutschbalten schon von sowjetischen Organen "umgesiedelt". Diese "Umsiedlung" wird üblicherweise mit dem Wort "Deportation" bezeichnet.

Die Geschichte den Deutschbalten kenne ich nicht so gut, meine Eltern sind die nach Kasachstan deportierte deutsche Bauern aus Ukraine.
Aber im meinem Bekanntschaftskreis gibt es jemand, der doppelte Umsiedlung erlebt hat.
1943-44 nach Deutschland und 1945 oder 1946 nach UdSSR. Die Zweite darf man wohl auch mit dem Wort "Deportation" bezeichnen...
 
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Deutschbalten in USA

Wer kennt deutschbaltischen Historikern, die nach USA und Canada emigrierten und da die Geschichte deutschbalten forschten?

Brauche noch Korrektur für untenstehende Abzats

[FONT=&quot]Obwohl die estnische Regierung mit Hitler-Stalin Pakt nichts zu tun hatte, aber diese Dokument spielte entscheidende Rolle beim Schicksal Deutschbalten. Um die Arbeit zu vervollständigen wird die Umsiedlung der Deutschbalten beleuchtet. [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
 
[FONT=&quot]Obwohl die estnische Regierung mit dem Hitler-Stalin Pakt nichts zu tun hatte, spielte dieses Dokument eine entscheidende Rolle beim Schicksal der Deutschbalten. Um die Arbeit zu vervollständigen, wird die Umsiedlung der Deutschbalten beleuchtet.

Beim letzten Satz ist grammatikalisch alles in Ordnung, mir fehlt aber noch was. Ein Adverb zu beleuchtet, z.B. näher oder eingehender. Denn "beleuchtet" hast Du die Umsiedlung
der Deutschbalten ja schon, dadurch, dass Du sie überhaupt erwähnst. Vielleicht wäre auch ein anderer Nexus nicht schlecht. z.B. "Deshalb wird, um die Arbeit zu vervollständigen, die..."
[/FONT]
 
[FONT=&quot]Obwohl die estnische Regierung mit dem Hitler-Stalin Pakt nichts zu tun hatte, spielte dieses Dokument eine entscheidende Rolle beim Schicksal der Deutschbalten. Um die Arbeit zu vervollständigen, wird die Umsiedlung der Deutschbalten beleuchtet.

Beim letzten Satz ist grammatikalisch alles in Ordnung, mir fehlt aber noch was. Ein Adverb zu beleuchtet, z.B. näher oder eingehender. Denn "beleuchtet" hast Du die Umsiedlung
der Deutschbalten ja schon, dadurch, dass Du sie überhaupt erwähnst. Vielleicht wäre auch ein anderer Nexus nicht schlecht. z.B. "Deshalb wird, um die Arbeit zu vervollständigen, die..."
[/FONT]
danke El Quijote... Kannst du mir bitte dieses Satz auch ein bisshen erleichtern? es ist zu kompliziert:
[FONT=&quot]B. Meissner meinte, dass „in dieser übertriebenen liberalen Verfassungsordnung“, welche auf einen „Parlamentsabsolutismus“ hinauslaufe, unter anderem die ständigen, für die zwanziger Jahre typischen Regierungskrisen wurzelten, „welche auch die Position des jeweiligen Staatsältesten ins Wanken brachten“.[/FONT]
 
MIit B. Meissner ist Boris Meissner gemeint?

Es ist anzunehmen - allerdings fehlt der Kontext, um aus dieser Annahme eine Sicherheit zu machen - dass die Verfassung der Weimarer Republik gemeint ist:
[FONT=&quot]B. Meissner meinte, dass „in dieser übertriebenen liberalen Verfassungsordnung“, welche auf einen „Parlamentsabsolutismus“ hinauslaufe, unter anderem die ständigen, für die zwanziger Jahre typischen Regierungskrisen wurzelten, „welche auch die Position des jeweiligen Staatsältesten ins Wanken brachten“.[/FONT]
Ich verstehe aber nicht, warum ausgerechnet die Weimarer Verfassung auf Parlamentsabsolutismus hinaus laufen solle - oder ich habe den Begriff Parlamentsabsolutismus nicht verstanden. Der "Staatsälteste" meint wohl den Reichspräsidenten, also Ebert, Simons und von Hindenburg (außerdem natürlich Hitler und Dönitz, die aber hier wohl nicht mitgemeint sind, weil die Weimarer Verfassung zwar noch in Kraft war, aber de facto nicht ausgeübt wurde).
 
MIit B. Meissner ist Boris Meissner gemeint?

Es ist anzunehmen - allerdings fehlt der Kontext, um aus dieser Annahme eine Sicherheit zu machen - dass die Verfassung der Weimarer Republik gemeint ist:
[FONT=&quot]B. Meissner meinte, dass „in dieser übertriebenen liberalen Verfassungsordnung“, welche auf einen „Parlamentsabsolutismus“ hinauslaufe, unter anderem die ständigen, für die zwanziger Jahre typischen Regierungskrisen wurzelten, „welche auch die Position des jeweiligen Staatsältesten ins Wanken brachten“.[/FONT]
Ich verstehe aber nicht, warum ausgerechnet die Weimarer Verfassung auf Parlamentsabsolutismus hinaus laufen solle - oder ich habe den Begriff Parlamentsabsolutismus nicht verstanden. Der "Staatsälteste" meint wohl den Reichspräsidenten, also Ebert, Simons und von Hindenburg (außerdem natürlich Hitler und Dönitz, die aber hier wohl nicht mitgemeint sind, weil die Weimarer Verfassung zwar noch in Kraft war, aber de facto nicht ausgeübt wurde).
da die Statsälteste von Estland gemeint ist
 
Ich interessiere mich fürs Thema "Umsiedlung deutschbalten aus Baltikum, besonders aus Estland. Was meint Ihr, was war Grund für Umsiedlung. Das Hitler-Stalin-Pakt ist Klar. Aber warum sollten die Deutschbalten umgesiedelt worden? War es ein Zwangsakt oder Baltdeutschen beteiligten sich freiwillig?

Meiner ("gelesenen") Erinnerung nach ging es auch darum, dass Hitler bzw. gewisse Nazi-Ideologen einen "Staat aller Deutschen" ("EIN Volk, EIN Reich, EIN Führer") schaffen wollten. Das zusammenhängende deutsche Siedlungsgebiet in Mitteleuropa sollte in einem Staat vereint werden. Weitere Gebiete sollten dazu kommen und mit Deutschen besiedelt werden.

Deutsche Sprachinseln im Ausland, die aufgrund der kleinen Bevölkerungszahl bzw. der geringen "Siedlungsdichte" auf lange Sicht vermeintlich nicht gehalten werden konnten (Assimilierung mit nichtdeutscher Bevölkerung), sollten aufgegeben und diese Bevölkerungsteile in die dem neuen "gesamtdeutschen" Staatswesen angegliederten, ehemals nichtdeutschen Gebiete umgesiedelt werden.

Diese Gedanken fußen sicherlich im Nationalstaatsgedanken des 19. Jahrhunderts, als man meinte, jedes Volk solle für sich einen (!) Staat haben. Darauf gründen sich ja auch die Einigungsbestrebungen in den deutschen Kleinstaaten oder auch in Italien bzw. die Unabhängigkeitsbestrebungen der slawischen Völker in Österreich-Ungarn; darauf gründet sich der "Kampf" (Assimilierungsdruck) gegen eigene nationale Minderheiten und eben auch die "Heimholung" solcher, dem eigenen Volk angehörenden und selbst einem Assimilierungsdruck ausgesetzten Minderheiten. Das war keine nur deutsche Erscheinung!

Gruß!
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Die Geschichte den Deutschbalten kenne ich nicht so gut, meine Eltern sind die nach Kasachstan deportierte deutsche Bauern aus Ukraine.
Aber im meinem Bekanntschaftskreis gibt es jemand, der doppelte Umsiedlung erlebt hat.
1943-44 nach Deutschland und 1945 oder 1946 nach UdSSR. Die Zweite darf man wohl auch mit dem Wort "Deportation" bezeichnen...

Ich glaube, Letzteres nannte man auch "Repatriierung". Die Sowjetunion holte sich dabei umgesiedelte/geflohene "Sowjetbürger deutscher Nationalität" zurück, um sie dann im eigenen Land nach Sibirien und Kasachstan zu deportieren (sofern sie nicht von dort stammten). Die meisten "zurückgeholten" Sowjetdeutschen stammten ja aus dem europäischen Teil der Sowjetunion und gerade dorthin durften sie in der Regel nicht mehr zurückkehren. Oft standen gerade diese "Zurückgeholten" unter dem Verdacht der Kollaboration mit dem Feind.

In die Westzonen geflohene "Sowjetbürger deutscher Nationalität" mussten übrigens nicht zurück, heißt, die westlichen Alliierten haben das nicht unterstützt bzw. irgendwann nicht mehr mitgemacht (müsste ich noch mal nachlesen).

Gruß!
 
Ich glaube, Letzteres nannte man auch "Repatriierung".
In die Westzonen geflohene "Sowjetbürger deutscher Nationalität" mussten übrigens nicht zurück, heißt, die westlichen Alliierten haben das nicht unterstützt bzw. irgendwann nicht mehr mitgemacht (müsste ich noch mal nachlesen).
Gruß!

Hallo!
Danke, es hieß offiziell wirklich "Repatriierung". Und betraf nicht nur die Sowjetdeutschen, sondern auch andere Volksgruppen und Einzelpersonen der UdSSR, die infolge des Krieges auf irgendeine Weise die UdSSR verließen.

Ich habe darüber etwas gefunden.
"Zu dieser Gruppe sind noch ca. 50.000 Repatrianten hinzuzuzählen, die sich bei Kriegsende in den westlichen Besatzungszonen befanden und von den Westalliierten an die sowjetischen Repatriierungskommandos überstellt wurden."
6.2 "Repatriierung" von Russlanddeutschen nach Kriegsende

Einige Menschen flüchteten bis nach Frankreich, aber auch dort versuchten die sowjetische Offiziere sie überreden, "zurück in ihre Dörfer zu kehren"

Gruß!!
 
Hallo!
Danke, es hieß offiziell wirklich "Repatriierung". Und betraf nicht nur die Sowjetdeutschen, sondern auch andere Volksgruppen und Einzelpersonen der UdSSR, die infolge des Krieges auf irgendeine Weise die UdSSR verließen.

Ich habe darüber etwas gefunden.
"Zu dieser Gruppe sind noch ca. 50.000 Repatrianten hinzuzuzählen, die sich bei Kriegsende in den westlichen Besatzungszonen befanden und von den Westalliierten an die sowjetischen Repatriierungskommandos überstellt wurden."
6.2 "Repatriierung" von Russlanddeutschen nach Kriegsende

Einige Menschen flüchteten bis nach Frankreich, aber auch dort versuchten die sowjetische Offiziere sie überreden, "zurück in ihre Dörfer zu kehren"

Gruß!!


Danke für die Klarstellung. Das mutete mir vor allem deshalb für komisch an, weil man sie dann doch hinter den Ural deportierte und wie man hört, standen gerade diese "zurückgeführten Landsleute" unter dem Verdacht, mit dem Feind zusammengearbeitet zu haben.

Gruß!
 
unter dem Verdacht, mit dem Feind zusammengearbeitet zu haben.
Wenn man weiß, was die Deutschen in der Ukraine seit der BürgerKrieg 1918-1920 bis zum 1938 erlebt haben, würde man auch nicht wundern, wieso die Sowjetregierung nach der "Repatriirung" diese Menschen als Kollaborateure verdächtigte.
3.2 Stalinistische Säuberung
Jemand könnte aus Rachegefühlen mit der Besatzungsmacht zusammenarbeiten.

Einige meiner Verwandten mütterlicherseits wurden 1936 aus Wolynien nach Nord-Kasachstan deportiert.

Wäre schön solche Sachen nie mehr erleben...

Gruß!
 
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