Union des Reichs mit Sizilien

JetLeechan

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Hi,
mit Heinrich VI. vollzog sich in den 90er Jahren des 12. Jahrhunderts die Union des Reiches mit dem Königreich Sizilien. Nach dessen Tod wurde diese allerdings wieder aufgelöst. Vor allem der Papst war Gegner dieser Vereinigung, wäre er doch in Rom komplett von den feindlichen Staufern eingeschlossen gewesen.
Als Friedrich II. sich zum Kaiser krönen ließ, war er vorher schon König Siziliens geworden, doch ab wann kann man von einer erneuten Union zwischen Reich und Sizilien sprechen? Kann man das überhaupt? Vor dem Papst bestätigte Friedrich ja auch, er sei lediglich durch das Erbe seiner Mutter bzw. durch die Vergabe Siziliens als kirchliches Lehen dort legitimiert, nicht als deutscher König und Kaiser. (Knefelkamp: Das Mittelalter, 2003, S. 237) Dort wird, wie in der meisten anderern (Überblicks)Literatur, nicht näher darauf eingegangen.
James Powell, der als Experte für sowohl Friedrich II. und Sizilien, als auch für das Papstum gilt, schreibt in einem Aufsatz (Powell: Frederick II and the Church in the Kingdom of Sicily 1220-1224, in: Church History, Band 30, Nr. 1, 1961, S. 28): "Wegen der Schwäche Honorius III. gelang es Friedrich II seine Pläne, dass Königreich Sizilien mit dem Reich zu vereinen, umzusetzen."
Doch was stimmt jetzt? Welche Bedingungen mussten erfüllt sein um von einer Einheit zu sprechen? Was war bei Heinrich VI. anders als bei Friedrich II.; oder eben gleich.
Der Kaiser war in beiden Fällen König von Sizilien. Das Kaisertum war aber untrennbar mit der Person des Kaisers verbunden, die Institution "Kaiser" gab es frühestens ab der Mitte des 14. Jahrhunderts. Meiner Meinung nach reicht das um von einer Union zwischen Sizilien und Reich zu sprechen.
 
Wie wurde eigentlich bestimmt, welche Gebiete Teil des Reiches waren und welche nicht? Spanien unter Karl V., der zeitgleich Römischer Kaiser war, gehörte ebenso wenig zum Reich wie einige Hundert Jahre später England, obwohl es vom Hannoveraner Kurfürsten regiert wurde.

Die Tatsache, dass ein ausländisches Gebiet vom selben Herrscher wie ein innerdeutsches regiert wurde, ist folglich unbedeutend. Wie aber genau wurde dann gesagt, dass dieses Gebiet zum Reich gehöre, jenes aber nicht? Hat das der Kaiser im Verein mit den Kurfürsten bestimmt?
 
Der Papst forderte vor der Deutschlandfahrt Friedrichs 1212, dass sein Sohn Heinrich zum König Siziliens gekrönt werde, damit die Personalunion und damit auch die unio imperii ad regnum nicht weiter Bestand haben würde.

Da Friedrich dies aber eigentlich nicht wollte, ließ er Heinrich sehr schnell zum Deutschen König wählen, so dass Friedrich weiter beide Reiche in seiner Hand behalten konnte. Dem Papst gegenüber stellte er die Wahl Heinrichs als spontanen Entschluss der Fürsten da, die ihn - Friedrich - selbst überrascht und vor vollendete Tatsachen gestellt hatte, dabei war er selbst die treibende Kraft hinter der Wahl gewesen.

Zu der Frage gibts eine sehr ausführliche Spezialuntersuchung:

Gerhard Baaken, Ius imperii ad Regnum. Köln 1993.
 
James Powell, der als Experte für sowohl Friedrich II. und Sizilien, als auch für das Papstum gilt, schreibt in einem Aufsatz (Powell: Frederick II and the Church in the Kingdom of Sicily 1220-1224, in: Church History, Band 30, Nr. 1, 1961, S. 28): "Wegen der Schwäche Honorius III. gelang es Friedrich II seine Pläne, dass Königreich Sizilien mit dem Reich zu vereinen, umzusetzen."

Das würde mich mal näher interessieren. Es war doch wohl erher eine Personalunion als Realunion, oder? Das Normannenreich in Unteritalien war seit der Zeit Robert Guiscards ein päpstliches Lehen. Roger II. hatte sich die Königskrone von (Gegen)Papst Anaklet II. aufsetzen lassen.

Und wie Tela bereits schrieb kam Friedrich II. einer Aufgabe Siziliens nur durch geschickte Winkelzüge zuvor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
mit Heinrich VI. vollzog sich in den 90er Jahren des 12. Jahrhunderts die Union des Reiches mit dem Königreich Sizilien. Nach dessen Tod wurde diese allerdings wieder aufgelöst. Vor allem der Papst war Gegner dieser Vereinigung, wäre er doch in Rom komplett von den feindlichen Staufern eingeschlossen gewesen.
Als Friedrich II. sich zum Kaiser krönen ließ, war er vorher schon König Siziliens geworden, doch ab wann kann man von einer erneuten Union zwischen Reich und Sizilien sprechen? Kann man das überhaupt? Vor dem Papst bestätigte Friedrich ja auch, er sei lediglich durch das Erbe seiner Mutter bzw. durch die Vergabe Siziliens als kirchliches Lehen dort legitimiert, nicht als deutscher König und Kaiser. (Knefelkamp: Das Mittelalter, 2003, S. 237) Dort wird, wie in der meisten anderern (Überblicks)Literatur, nicht näher darauf eingegangen.
James Powell, der als Experte für sowohl Friedrich II. und Sizilien, als auch für das Papstum gilt, schreibt in einem Aufsatz (Powell: Frederick II and the Church in the Kingdom of Sicily 1220-1224, in: Church History, Band 30, Nr. 1, 1961, S. 28): "Wegen der Schwäche Honorius III. gelang es Friedrich II seine Pläne, dass Königreich Sizilien mit dem Reich zu vereinen, umzusetzen."
Doch was stimmt jetzt?...
Tatsächlich war es so, daß zwischen dem HRR und dem Kgr. Sizilien lediglich zeitweise eine Personalunion bestand und keine auch nur formale Zugehörigkeit zum Reich. Das ging auf eine Forderung des Papstes zurück, der diese Zughörigkeit ablehnte, wobei die Position des Papstes stark genug war, um eine solche Forderung stellen zu können. Diese Position wollte er sich damit auch erhalten. Kaiser Friedrich II. Roger versuchte den Papst immer wieder zu besänftigen, in dem er sich haupsächlich in Italien aufhielt, während er den deutschen Reichsteil nur sehr selten betrat, um möglichst keinen Verdacht aufkommen zu lassen.
 
Tatsächlich war es so, daß zwischen dem HRR und dem Kgr. Sizilien lediglich zeitweise eine Personalunion bestand und keine auch nur formale Zugehörigkeit zum Reich. Das ging auf eine Forderung des Papstes zurück, der diese Zughörigkeit ablehnte, wobei die Position des Papstes stark genug war, um eine solche Forderung stellen zu können. Diese Position wollte er sich damit auch erhalten. Kaiser Friedrich II. Roger versuchte den Papst immer wieder zu besänftigen, in dem er sich haupsächlich in Italien aufhielt, während er den deutschen Reichsteil nur sehr selten betrat, um möglichst keinen Verdacht aufkommen zu lassen.
Aber welche Voraussetzungen mussten erfüllt sein um "formal dem Reich anzugehören"? Die Zustimmung des Papstes? Hatte Heinrich VI. dessen Zustimmung?
 
Aber welche Voraussetzungen mussten erfüllt sein um "formal dem Reich anzugehören"? Die Zustimmung des Papstes? Hatte Heinrich VI. dessen Zustimmung?

Die päpstliche Billigung auf jedenfall.

Um "formal dem Reich anzugehören" hätte es die Einsetzung des Reiches als Erben des Königreiches von Seiten eines der Normannenherrschers bedarft.

Nehmen wir zum vergleich das Königreich Burgund (Arelat). Dort hatte König Rudolf III. einst 1027 Kaiser Konrad II. in den Vertragsrechten Kaiser Heinrichs II. von 1006 anerkannt. Konrad II. war nicht mit Heinrich II. noch Rudolf III. verwandt, er erhielt einen Anspruch also von Amtswegen als Kaiser vom Burgunderkönig anerkannt (wenn auch nur unter Druck), der dynatische Gedanke spielte hier also keine Rolle. Alle Kaiser nach Konrad II. waren dadurch eben auch König von Burgund, womit dieses Regnum also zum Reich gehörte.

In Sizilien war das anders. Kaiser Heinrich VI. wurde dort aufgrund seiner Ehe mit Konstanze de Hauteville König. Ihr Sohn Friedrich (II.) Roger weil der durch seine Mutter dynastisch mit den Normannen verwandt war. Die Staufer waren übrigens nicht die einzigen die einen Anspruch auf Sizilien erhoben.
Graf Walter III. von Brienne war mit einer Tochter König Tankreds verheiratet und wurde damit vom Papst als Gegenprätenden zu den Staufern aufgebaut. Walter wurde 1205 von Statthalter der Staufer ind Sizilien, Diepold von Schweinfurt, getötet.
 
Aber welche Voraussetzungen mussten erfüllt sein um "formal dem Reich anzugehören"?
Es gab damals keine "Reichsverfassung" oder irgendwelche formalen Vorschriften, wie neue Reichsgebiete aufzunehmen wären.
Das ist einfach historisch gewachsen.

Nötig gewesen wäre minimal die Zustimmung beider Teile, d.h. ein Einverständnis der Großen des Reichs auf einem Reichstag - und die Zustimmung des aufzunehmenden Gebiets, in welcher Form auch immer das dort üblich war.

Die Zustimmung des Papstes wäre normalerweise nicht erforderlich gewesen, nur beim Fall Sizilien war er eben oberster Lehnsherr und die sizilischen Entscheidungsträger hätten das Land nicht ohne seine Genehmigung anschließen können.

Wenn aber z. B. der König von Dänemark sich mit Zustimmung seiner Fürsten dem Reich angeschlossen hätte, wäre die Meinung des Papstes recht egal gewesen. Obwohl man auch dort vielleicht versucht hätte, durch päpstlichen Segen die Legitimation zu erhöhen.

Es gilt ja grundsätzlich im mittelalterlichen Rechtswesen der Spruch: "Viel hilft viel". D.h. je mehr und je hochrangiger Zustimmung oder Zeugen sind, desto gültiger und anerkannter ist eine Entscheidung.
 
Es gab damals keine "Reichsverfassung" oder irgendwelche formalen Vorschriften, wie neue Reichsgebiete aufzunehmen wären.
Das ist einfach historisch gewachsen.

Nötig gewesen wäre minimal die Zustimmung beider Teile, d.h. ein Einverständnis der Großen des Reichs auf einem Reichstag - und die Zustimmung des aufzunehmenden Gebiets, in welcher Form auch immer das dort üblich war.

Die Zustimmung des Papstes wäre normalerweise nicht erforderlich gewesen, nur beim Fall Sizilien war er eben oberster Lehnsherr und die sizilischen Entscheidungsträger hätten das Land nicht ohne seine Genehmigung anschließen können.

Wenn aber z. B. der König von Dänemark sich mit Zustimmung seiner Fürsten dem Reich angeschlossen hätte, wäre die Meinung des Papstes recht egal gewesen. Obwohl man auch dort vielleicht versucht hätte, durch päpstlichen Segen die Legitimation zu erhöhen.

Es gilt ja grundsätzlich im mittelalterlichen Rechtswesen der Spruch: "Viel hilft viel". D.h. je mehr und je hochrangiger Zustimmung oder Zeugen sind, desto gültiger und anerkannter ist eine Entscheidung.
Dann wäre die Frage vielleicht, aus der Sicht welcher "hochrangiger" Personen war die Union vollzogen und für wen nicht?
Für den Papst definitiv nicht, soviel können wir sagen bzw. hat er selbst verkündet.
Die Staufer ab Friedrich II. kannten die Lehenshoheit des Papstes doch spätestens seit 1215 nicht mehr an.
Interessant wäre es zu wissen, was die maßgeblichen Fürsten im Reich und Sizilien davon hielten.
 
Es gab damals keine "Reichsverfassung" oder irgendwelche formalen Vorschriften, wie neue Reichsgebiete aufzunehmen wären.
Das ist einfach historisch gewachsen.
(...)
Die Zustimmung des Papstes wäre normalerweise nicht erforderlich gewesen, nur beim Fall Sizilien war er eben oberster Lehnsherr und die sizilischen Entscheidungsträger hätten das Land nicht ohne seine Genehmigung anschließen können...
Heinrich VI. hat ja im Jahre 1195 (zwei Jahre vor seinen Tod) das Kgr. Sizilien selbst unter päpstliche Lehnshoheit gestellt, obwohl er dies - auf der Höhe seiner Mach stehend - eigentlich nicht nötig gehabt hätte. Es ist zu vermuten, daß er die Gefahr, die sein plötzliches Ableben zur Folge haben konnte, erkannte, da sein Sohn erst etwa zweieinhalb Jahre alt war. Nach dem Tod Heinrichs VI. 1197 kam Friedrich II. Roger, der das Kgr. Sizilien erbte, unter päpstliche Vormundschaft - offenbar seit 1195 von Heinrich so für den Fall seines Ablebens geplant.
Die Macht des Papstes vergrößerte sich nach 1197 enorm. An eine Vereinigung mit dem HRR war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu denken, die zu Heinrichs Zeit durchaus noch möglich gewesen wäre. Heinrich strebte sogar die Umwandlung des HRR in eine Erbmonarchie an, scheiterte aber mit seinem Plan auf dem Reichstag im Sommer 1196.

Pech.............. :weinen:
 
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Ich bin mir nicht sicher und finde jetzt auf die Schnelle in meinen Biographien auch nichts, aber hat nicht auch Friedrich II in seinem Testament die Lehnsherrschaft des Papstes über Sizilien anerkannt? Oder Konrad IV? Irgendwie bilde ich mir ein, daß da was entsprechendes war.
 
Ich bin mir nicht sicher und finde jetzt auf die Schnelle in meinen Biographien auch nichts, aber hat nicht auch Friedrich II in seinem Testament die Lehnsherrschaft des Papstes über Sizilien anerkannt? Oder Konrad IV? Irgendwie bilde ich mir ein, daß da was entsprechendes war.
Friedrich II. mußte dem Papst mehrmals erklären, daß Sizilien niemals ins Reich integriert werden würde. Er setzte dieses Versprechen um, indem er seinen Sohn Heinrich schon 1216 zum Herzog von Schwaben ernannte und 1220 zum König des HRR wählen und krönen ließ, während er selbst fortan (fast) nur noch das Kgr. Sizilien regierte.
Im Gegenzug krönte ihn der Papst im selben Jahr zum Kaiser.
Jedoch paßte Friedrich die Politik seines Sohnes im Reich nicht und setzte ihn 1235 wieder ab (und kerkerte ihn ein).
 
Schon klar, Barbarossa, die Frage war nach dem Testament bzw. seiner Haltung am Sterbebett, nicht der Politik zu Lebzeiten, über die bin ich mir bewußt.
 
In Beantwortung meiner eigenen Frage. Habe nun ein bißchen in meinen FII-Biographien gestöbert, aber eigentlich (zB bei Horst und Masson) nur gefunden, daß er im Testament verfügt hat, daß der Kirche die ihr zustehenden Rechte und Besitzungen zurückerstattet werden sollten, vorausgesetzt, sie würde die des Imperiums anerkennen.
Und über Baaken, den ich leider nicht besitze, habe ich festgehalten, daß der junge Friedrich II Innozenz III den Lehnseid für Sizilien geleistet hat.
Ich hatte daraus abgeleitet, daß er zwar grundsätzlich den Anspruch anerkannt hat, aber nicht die Einmischung in die Erbfolge.
 
Interessant wäre es zu wissen, was die maßgeblichen Fürsten im Reich und Sizilien davon hielten.

Auf Sizilien bezogen ist die Antwort einfach, sie hielten nicht viel davon weil es keine normannischen Fürsten gab die sich dazu hätten äußern können. Insbesondere während der Herrschaft Rogers II. wurden die letzten normannischen Lehnsstaaten in Unteritalien (Apulien, Kalabrien, Capua) beseitigt. Diese Territorien wurden fortan an Mitglieder der Königsfamilie als eine Art Apanage vergeben. Regiert wurde das ganze Königreich mittels eines strafen Beamtenapparats. Sicherlich gab es noch einen Adel, Abkömmlinge der Normannen die einst im 11. Jahrhundert das Land erobert hatten, aber der hatte kaum eine herausgehobene politische Position mehr.

Das ist das besondere was das normannische Reich in Unteritalien ausmachte. Es war fast absolut zu einer Zeit in der die anderen Königreiche Westeuropas in mächtige Fürstentümer zerfallen waren.


Was das Verhältnis der Hauteville-Könige zum Papstum angeht habe ich heut Abend was zusammengesucht:

1053: Schlacht bei Civitate (Papst Leo IX. verliert gegen Normannen)

1059: Robert Guiscard wird von Papst Nikolaus II. mit Apulien und Kalabrien belehnt

1080: Guiscard huldigt Papst Gregor VII.

1084: Normannen befreien den Papst vom Kaiser, Plünderung Roms

1094: Urban II. macht Graf Roger I. weitreichende Zugeständnise

1128: Honorius belehnt Roger II. mit Apulien, Kalabrien und Sizilien

1130: Roger II. leistet dem Gegenpapst Anaklet II. den Lehnseid und wird in Palermo zum König gekrönt

1139: Roger II. wird auch vom rechtmäßigen Papst Innozenz II. anerkannt und leistet diesem den Lehnseid

1156: Vertrag von Benevent zwischen Wilhelm I. und Papst Hadrian IV., Wilhelm erreicht weitreichende Zugeständnise

1177: Vertrag von Venedig, das normannische Königtum wird vom Kaiser anerkannt

Dabei ist zu beachten, das die Normannen gegenüber den Päpsten stets in einer herausgehobenen Position standen. Die Päpste waren letztlich während des Investiturstreites auf die Normannen angewiesen im Kampf gegen die Kaiser. Die Normannen machten sich durch die Lehnsnahmen zwar formell zu Vasallen der Päpste, doch letztlich waren sie die Hauptprofiteure dieser Beziehung. Über ihre Anbindung zum Papst erlangten sie Anerkennung unter den anderen Reichen Europas, nicht zuletzt auch gegenüber den Kaisern welche oft im Verbund mit Byzanz versucht hatten die Normannen zu unterwerfen.
Während des Investiturstreits hat sich dabei stets eine Konstilation Papst+Normannen vs. Gegenpapst+Kaiser gebildet. Lediglich während des Schismas hatten sie einen (kaiserlichen) Gegenpapst unterstützt von dem sie aber schnell auf den rechtmäßigen Papst umschwenkten als dieser sich durchsetzen konnte.
Über Lehnsnahmen von Wilhelm I., Wilhelm II. oder Tankred zum Papst habe ich nichts gefunden.
 
Über Lehnsnahmen von Wilhelm I., Wilhelm II. oder Tankred zum Papst habe ich nichts gefunden.


Hallo Joinville,

die Aufstellung ist klasse.

Bezüglich Tankred, nichtehelicher Sohn, meine ich gelesen zu haben, dass dieser vom Papst als König favorisiert wurde - ich meine gegenüber von Heinrich VI. von Staufen.

Gruß...........
 
Bezüglich Tankred, nichtehelicher Sohn, meine ich gelesen zu haben, dass dieser vom Papst als König favorisiert wurde - ich meine gegenüber von Heinrich VI. von Staufen.

Ja, da Heinrich VI. im Begriff war eine Umklammerung des Kirchenstaates zu realisieren musste Tankred als natürlicher Verbündeter des Papstes gelten. Mich hätte eben nur interessiert ob er ebenfalls dem Papst extra einen Lehnseid hatte ablegen müssen um diesen als Schutzherren angesichts der Bedrohung durch den Kaiser zu gewinnen bzw. um überhaupt als König vom Papst anerkannt zu werden, oder ob die Eide die Roger II. einst schon abgelegt hatte dazu ausreichten.

Leider habe ich nichts genaueres gefunden, welcher Art die Lehnseide waren die Roger II. erst einem Gegenpapst und dan dem rechtmäßigen abgelegt hatte.
Doch wenn man bedenkt das die Päpste eigene Prätendenten aufstellten, wie Walter von Brienne und nicht zu vergessen Karl von Anjou, muss man davon ausgehen das sie Sizilien seit Roger II. vom Amts wegen als Lehn des heiligen Stuhls betrachteten, also unabhängig von rein persönlichen Bindungen zu einem König. Eine Realunion Siziliens mit dem Reich hätte damit eben nur über die Päpste gehen können.

Triere schrieb:
Und über Baaken, den ich leider nicht besitze, habe ich festgehalten, daß der junge Friedrich II Innozenz III den Lehnseid für Sizilien geleistet hat.
Ich hatte daraus abgeleitet, daß er zwar grundsätzlich den Anspruch anerkannt hat, aber nicht die Einmischung in die Erbfolge.

Was die Einmischung der Päpste in die Erbfolge Siziliens angeht eine Anmerkung:
Hatte der Papst nach der Exkommunikation und Absetzung Friedrich als Kaiser, diesem nicht einen einzigen Prätendenten in Sizilien entgegen gestellt? Soll heißen der Papst konnte Friedrich die sizilianische Krone nicht nehmen weil er dazu kein Recht hatte, da Friedrich ja zuvor schon als König anerkannt wurde? Erst die Nachfolge Konrads wie auch die von Manfred wurde vom Papst nicht anerkannt weshalb dieser Karl von Anjou anrief.
 
Was die Einmischung der Päpste in die Erbfolge Siziliens angeht eine Anmerkung:
Hatte der Papst nach der Exkommunikation und Absetzung Friedrich als Kaiser, diesem nicht einen einzigen Prätendenten in Sizilien entgegen gestellt? Soll heißen der Papst konnte Friedrich die sizilianische Krone nicht nehmen weil er dazu kein Recht hatte, da Friedrich ja zuvor schon als König anerkannt wurde? Erst die Nachfolge Konrads wie auch die von Manfred wurde vom Papst nicht anerkannt weshalb dieser Karl von Anjou anrief.

Eine interessante Frage. Aber es wurde ja auch Friedrichs II Kaisertum einst anerkannt, was eine spätere Absetzung nicht verhindert hat.
Und wenn Friedrichs Erbanspruch anerkannt wurde, warum dann nicht der seiner Erben, von denen zumindest Konrad IV ein rechtmäßiger war? Das gibt für mich nicht wirklich einen Sinn.
Ich glaube eher, daß es zu Fs Lebzeiten als sinnlos betrachtet wurde, da sich keiner bereitgefunden hätte, dieses Wagnis auf sich zu nehmen. Von den finanziellen Kosten ganz zu schweigen.
Erst als mt FII der "große" Feind fort war und mit den Söhnen "kleinere" zu besiegen waren, inkl. der freundlichen finanziellen Unterstützung von Henry III, der Sizilien ja für seinen Sohn Edmund "kaufen" wollte und dann einem ehrgeizigen Mann wie Charles d'Anjou waren die passenden Rahmenbedingungen geschaffen. Mal wild rumspekuliert.

Ich habe auch irgendwo (*) die interessante Vermutung gelesen, daß Innozenz IV die "Neukönige" wie Edmund oder später Charles immer nur dann per Verhandlung ins Spiel gebracht hat, wenn er es sich nicht zugetraut hatte, es allein mit dem jeweiligen Friedrich-Sohn aufzunehmen. Hatte er sich Chancen ausgerechnet, es allein zu schaffen, waren die Prätendenten kurzfristig uninteressant.

Edit: *
Rodenberg Carl/Innocenz IV und das Königreich Sizilien 1245 - 1254

müßte das gewesen sein
 
Zuletzt bearbeitet:
Beginnen nicht die Verhandlungen von Innozenz IV. über eine nich-staufische Nachfolge in Sizilien nicht schon ab Lyon 1245, also noch zu Lebzeiten Friedrichs?

Gewiß! Runciman (Die Sizilianische Vesper, S. 60 f.) schreibt, Innozenz habe sich zuerst an Ludwig IX. von Frankreich gewandt; der mochte zwar den Kaiser nicht, hielt ihn aber für "den rechtmäßigen Monarchen, den abzusetzen der Papst nicht befugt war". Als nächster wurde Heinrich III. von England gefragt; der liebäugelte aus Eitelkeit mit dem Gedanken, wurde aber nicht aktiv wegen seines Bruder Richard von Cornwall, der ein Freund des Kaisers war. "Solange Friedrich am Leben war, konnte der Papst keinen Anwärter finden, der bereit gewesen wäre, ihn zu verdrängen" (S. 61) - was die deutsche Krone betrifft, so hatte er freilich mehr "Erfolg".
 
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