"Unrechtsstaat" DDR?

Dieter

Premiummitglied
Gegenwärtig wird die Frage diskutiert:

War die DDR ein "Unrechtsstaat"?

War sie das? :grübel:
 
Ist ja nun wieder aufgeflammt, nicht zuletzt auch sicher wegen Thüringen. Denn alles deutet – so die letzten Nachrichten – auf einen Ministerpräsidenten hin, der zur Partei der Linken gehört.

Da hat Turgot zweifelsohne Recht, ist eine Frage wie man dies Definiert.
Sehe ich auch so.

Für mich eine Frage, bei der man sehr genau alles bedenken sollte. Populismus und Propagandismus wären da absolut kein guter Ratgeber. Hielt ich persönlich nicht für Akzeptabel und ich kenne viele, die es ebenso sehen.

Jedenfalls, ich habe mich bei überhaupt keinen zu entschuldigen, dass ich in der DDR aufgewachsen bin und ich habe da auch kein Schuldgefühl.
Ich habe in der DDR gelebt. Habe eine Familie gegründet, habe zwei Jungs erzogen. Hatte eine Arbeit ohne Existenzangst und eine gute fachliche Ausbildung u.a.m.
Alles in allen, ich war kein Märtyrer, aber auch kein Opportunist.

Ein paar Gedanken was bei einer Unrechtsdefinition eine Rolle spielen könnte:

1. Eine Partei die sich als politischer, wirtschaftlicher und kultureller Führer des Staates versteht. Daran ändert auch nichts die „Nationale Front“, weil sie so aufgestellt war, die SED hatte immer die Mehrheit durch FDGB, FDJ, DFD und KB. In der Regel 292 Sitze gegenüber 208 Sitze der 4 Parteien in der Volkskammer.

2. Es gab keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Bürger die mit Verwaltungsentscheidungen, gleich auf welcher Ebene, nicht einverstanden waren, konnten dies allerhöchstens auf dem Weg der > Eingabe < regeln. Die letzte Instanz war dann eine Eingabe beim Staatsrat der DDR.

3. Keine freie Meinungsäußerung vor allem zu politischen Fragen, dh. das in Fragestellung der politischen Linie des Staates.

Ob man fehlende Reisefreiheit dazu rechnet kann, kann ich nicht beurteilen. Bin kein Staatsrechtler.
Unrecht wurde es aber m.E., als man in Helsinki etwas unterschrieb und dann dies so handhabte, Reisefreiheit in Rahmen der bestehenden Gesetze des Landes. Und da war die BRD sowie die Staaten die nicht zum RGW gehörten ausgeschlossen.
Was wiederum Sonderregelungen (Rentner außen vor) nicht ausschloss.
Z.B. in Einzelfällen, geprüfte Fälle, Reisen in die BRD und anderen Staaten außerhalb des RGW, Touristik nach Jugoslawien, Kuraufenthalte z.B. auf Zypern, Problematik Sportler, einige Künstler usw.
Dies erst mal.
 
Gegenwärtig wird die Frage diskutiert:

War die DDR ein "Unrechtsstaat"?

War sie das? :grübel:

Ein ganz klares ja.
Menschen wurden gegen ihren Willen und mit der Strafe, Erschossen zu werden eingesperrt.
Menschen wurden, wenn sie gegen die politischen Ansichten oder der dem politischen "Gleichschritt", im harmlosesten Fall in einer Form von psychischer Gewalt aus der Gemeinschaft ausgeschlossen über Inhaftierung und Folter bis zum härtesten Fall hingerichtet.
Auch bisher nur wenig betrachtet und aufgearbeitet an der Handlung des DDR Regimes sogenannter Kollektivbestrafung innerhalb von Familien oder dem Freigeben von Kindern zur Adoption ohne Einverständnis der Eltern, so zusagen als politische Bestrafung oder Erpressung.
usw.
 
Jedenfalls, ich habe mich bei überhaupt keinen zu entschuldigen, dass ich in der DDR aufgewachsen bin und ich habe da auch kein Schuldgefühl.
Ich habe in der DDR gelebt. Habe eine Familie gegründet, habe zwei Jungs erzogen. Hatte eine Arbeit ohne Existenzangst und eine gute fachliche Ausbildung u.a.m.
Alles in allen, ich war kein Märtyrer, aber auch kein Opportunist.
Bei der Feststellung über die Einordnung der DDR als Unrechtsstaat geht es nicht um die einzelne Schuld der Bevölkerung. Was sollte der Einzelne auch tun, war doch das Regime über jeden Angriff seines Machtanspruches erhaben.

Ich bin auch in der DDR aufgewachsen und und meine Kinder- und Jugendzeit war sicherlich nicht schlecht, im Gegenteil, es gehört zu meiner Geschichte, aber diese Zeit hatte ich nicht wegen der DDR, sondern trotz der DDR!

Ich denke, daß ein wesentlicher Unterschied.

Es geht auch nicht darum, sich in persönlicher Verantwortung zu entschuldigen, diesen Unrechtsstaat durch eine passive Lebensweise mitgetragen zu haben, Anpassung an eine Lebenssituation macht einen selbst nicht zum Täter.

Der Bezug des Unrechtstaates sollte daher auf die Verantwortlichen Organe gezogen werden, vom Staatsratsvorsitzenden bis hin zu den kleinen Denunzianten als IM oder den Sadisten in den Stasigefängnissen.
Doch leider sind die wenigsten zur Verantwortung gezogen worden, warum auch immer.
 
Die unterschiedlichen Perspektiven auf einen Staat sind hier, finde ich, gut dargestellt.
Die DDR &ndash; ein Unrechtsstaat? | bpb

Es wird auch klar zwischen der privaten Wahrnehmung, die sicher auch einen Teil der Diskussion verursacht, weil die einfach sehr unterschiedlich sein werden, und dem Blick "auf das Ganze" unterschieden. Unrechtstaaten sind keine "Nichtrechtstaaten". Formales muss nicht mit Materiellem übereinstimmen, "Ordnung" allein schafft keinen Rechtstaat.

Das sind (Grenz-)Fragen, die es auch in der Bundesrepublik gab (zB Radikalenerlass): wie geht der Staat mit Gegnern um, mit Meinungsbildung, mit Widerspruch, mit Strafen etc?
 
Interessanter Link, danke silesia

Aber die Graphik bestürzt mich:
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Die DDR hatte mehr gute als schlechte Seiten!? Bei solchen Ergebnissen kommt mir immer die Frage, wer war dann um Himmelswillen im Oktober 1989 auf den Straßen in den großen Bezirksstädten?
Oder wer wird hier befragt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Über die Qualitäten und Kriterien, die einen "Rechtsstaat" ausmachen, kann man trefflich streiten, immerhin aber wird man sich auf gewisse Faktoren einigen können, und man wird bei der Frage, ob das friderizianische Preußen, das wilhelminische Deutschland oder das viktorianische GB die Bedingungen eines Rechtsstaates erfüllte so etwas wie Konsens oder ein gemeinsamer Nenner zu finden sein.
Bei einem "Unrechtsstaat" aber ist das schlichtweg unmöglich, denn es handelt sich dabei um keine definierbare Größe, denn Unrecht geschieht viel in der Welt, besonders da, wo Recht gesprochen wird. Die Vorsilbe Un- macht eigentlich deutlich, dass es sich beim "Unrechtsstaat" um ein gedankliches Konstrukt und ein Unding handelt.

Roland Freisler sagte mal, er käme auch ohne Gesetzbuch zu einem Urteil und bewarf die Mitglieder der Weißen Rose und ihre Verteidiger mit Gesetzbüchern. Das missfiel selbst linientreuen Juristen, und in der Regel versuchen auch "Unrechtsstaaten" den Anschein aufrecht zu halten, dass nach einem gewissen System Recht gesprochen wird, dass Formalien eingehalten werden, und in der Regel haben auch "Unrechtsstaaten" Rechtsgelehrte, die das Recht biegen, beugen und brechen, das es rückblickend geradezu erstaunlich erscheint.
 
Guter Link, sehr gut dargestellt!
Deckt sich in vielerlei Hinsicht genau mit meiner Meinung.

Was z.B. das Gesundheitssystem angeht.

Wenn ich es richtig verstanden habe sagen 59 %, es hat sich nach der Wiedervereinigung verschlechtert.
Kann ich so nicht bestätigen.

Die medizinische Versorgung hat sich jedenfalls deutlich verbessert.
Ich weiß worüber ich hier schreibe, obwohl ich schon seit Mitte der 70iger Westmedizin bekam. Was mir der Arzt verordnete konnte in den riesen Arial von Eisenach/Helmstedt bis Wladiwostok nicht hergestellt werden.
Nun nicht denken der gehörte zum Establishment, so was gab es auch für „Otto – Normal“. War allerdings an eine Apotheke gebunden die genauestens Statistik führen musste und der Arzt hatte damit auch viel Bürokratie.

Die ärztliche Betreuung (Handlungsspielraum) ist auch besser geworden. Kann auch das beurteilen. Bin seit 1973 (!!) noch immer bei den gleichen praktischen Arzt und Zahnarzt.
Vom Krankenhaus ganz zu schweigen, das war ein Qualitätssprung.

Was sich allerdings verschlechtert hat sind die Kuren.
Hier im speziellen die sogenannten Erholungskuren (3 Wochenkuren) die vom Herbst bis zu Beginn des Frühjahrs im relativ großen Stil durchgeführt worden. Liefen auch über die SVK, aber im Kurort i.d.R. ohne ärztlicher Betreuung, also reine Erholungskur.
Man lastet damit gleichzeitig viele FDGB Ferienheime in der sogenannten sauren Gurkenzeit aus.

Und so könnte man fast zu jeden Punkt der Statistik dieses Links etwas schreiben.
 
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Über die Qualitäten und Kriterien, die einen "Rechtsstaat" ausmachen, kann man trefflich streiten, immerhin aber wird man sich auf gewisse Faktoren einigen können, und man wird bei der Frage, ob das friderizianische Preußen, das wilhelminische Deutschland oder das viktorianische GB die Bedingungen eines Rechtsstaates erfüllte so etwas wie Konsens oder ein gemeinsamer Nenner zu finden sein.
Bei einem "Unrechtsstaat" aber ist das schlichtweg unmöglich, denn es handelt sich dabei um keine definierbare Größe, denn Unrecht geschieht viel in der Welt, besonders da, wo Recht gesprochen wird. Die Vorsilbe Un- macht eigentlich deutlich, dass es sich beim "Unrechtsstaat" um ein gedankliches Konstrukt und ein Unding handelt.

Roland Freisler sagte mal, er käme auch ohne Gesetzbuch zu einem Urteil und bewarf die Mitglieder der Weißen Rose und ihre Verteidiger mit Gesetzbüchern. Das missfiel selbst linientreuen Juristen, und in der Regel versuchen auch "Unrechtsstaaten" den Anschein aufrecht zu halten, dass nach einem gewissen System Recht gesprochen wird, dass Formalien eingehalten werden, und in der Regel haben auch "Unrechtsstaaten" Rechtsgelehrte, die das Recht biegen, beugen und brechen, das es rückblickend geradezu erstaunlich erscheint.

Warum der Vergleich, mit anderen Staatsformen zu verschieden Epochen?
Warum der Hinweis zur "Rechtsprechung" des Dritten Reichs. Soll der Begriff Unrechtsstaat an einer messbaren Größe definiert werden? (Hinweis auf Schauprozesse ohne viel Rechtsstaatlichkeit gibt es mit der Roten Hilde in den frühen Jahren der DDR ... Hilde Benjamin ? Wikipedia)
 
Was sich allerdings verschlechtert hat sind die Kuren.
Hier im speziellen die sogenannten Erholungskuren (3 Wochenkuren) die vom Herbst bis zu Beginn des Frühjahrs im relativ großen Stil durchgeführt worden. Liefen auch über die SVK, aber im Kurort i.d.R. ohne ärztlicher Betreuung, also reine Erholungskur.
Man lastet damit gleichzeitig viele FDGB Ferienheime in der sogenannten sauren Gurkenzeit aus.

Aber bedenke, alles zum Wohl des Volkes, war nie aus dem Gedanken geboren, dem Volk was Gutes zu tun ... im Vordergrund stand, daß Volk für seinen Machtanspruch auszubeuten und zu benutzen. Was als Wohl des Volkes erklärt wurde, war die Verklärung durch die Propaganda, dies sich bis heute in den Köpfen hält oder gar weitergegeben wird und jungen Menschen, die die DDR nie kennengelernt haben, als menschenfreundlichen Sozialstaat auffassen ...
 
Der Bezug des Unrechtstaates sollte daher auf die Verantwortlichen Organe gezogen werden, vom Staatsratsvorsitzenden bis hin zu den kleinen Denunzianten als IM oder den Sadisten in den Stasigefängnissen.
Doch leider sind die wenigsten zur Verantwortung gezogen worden, warum auch immer.


Natürlich sind sie nicht zur Verantwortung gezogen worden, nach 1945 wurde ja auch kein einziger Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung gezogen! Die "schrecklichen Juristen" wie Filbinger und Globke waren ja auch noch ganz nützlich und was hätten so manche Stasigrößen ausplaudern können, das für Repräsentanten des Rechtsstaates BRD überaus peinlich geworden wäre.

Wo sollte der Justizapparat die Zeit und Köpfe nehmen sollen, wenn es 4-6 Monate braucht, um einen Ladendiebstahl oder eine "Beförderungserschleichung" per Strafbefehl zu verfolgen, deren öffentliches Interesse ausdrücklich bejaht wird?
 
Natürlich sind sie nicht zur Verantwortung gezogen worden, nach 1945 wurde ja auch kein einziger Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung gezogen! Die "schrecklichen Juristen" wie Filbinger und Globke waren ja auch noch ganz nützlich und was hätten so manche Stasigrößen ausplaudern können, das für Repräsentanten des Rechtsstaates BRD überaus peinlich geworden wäre.

Wo sollte der Justizapparat die Zeit und Köpfe nehmen sollen, wenn es 4-6 Monate braucht, um einen Ladendiebstahl oder eine "Beförderungserschleichung" per Strafbefehl zu verfolgen, deren öffentliches Interesse ausdrücklich bejaht wird?
Du willst jetzt aber nicht ernsthaft den Vergleich der Übergangssituation nach 1945 und nach 1990 herstellen?
 
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@ Schorpio
Ich glaube kaum das im Wendeprozess einige Stasileute da hätten noch was Neues bringen können.
Mir sind keine Beispiele bekannt.
Ich meine, dieses Feld war relativ gründlich beackert worden.
Zum einem gab die DDR so ab 1955 gezielt belastendes Material über einzelne Staatsanwälte, Richter und hohe Beamte der Bundesrepublik Deutschland heraus. Man hatte ja dafür auch eine eigene Abteilung im ZK.
Und zum anderen war der „Kaderleiter“ der Bundesregierung, Albert Norden da auch recht aktiv.
Albert Norden, Mitglied des Politbüros der SED gab 1965 ein weiteres Braunbuch dazu heraus.
Seine Berichte worden damals auch im ND veröffentlich und es gab auch Life Übertragungen im Radio. Wurde sogar anschließend in den Betrieben diskutiert. Bei diesen Diskussionen kam auch der Begriff „Kaderleiter“ auf.
Erinnere mich an die Ankündigungen im Radio -> Pressekonferenz mit A. Norden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du willst jetzt aber nicht ernsthaft den Vergleich der Übergangssituation nach 1945 und nach 1990 herstellen?
Das war keine Übergangssituation sondern die Nazijuristen blieben in der Bundesrepublik noch Jahrzehnte im Amt.

Was die Strafverfolgung von echter Kriminalität betrifft war die DDR kein Unrechtsstaat. Da ging es weitestgehend nach Recht und Gesetz zu.
Alles was politisch motivierte Strafverfolgung betrifft, war reine Willkür und nach allen Definitionen Unrecht.
 
Zunächst einmal ist Rechtsstaat ein juristischer und staatspolitischer Begriff, Unrechtsstaat dagegen ein davon abgeleitetes Schlagwort.
Was ist ein Rechtsstaat? Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der das Zusammenleben seiner Bürger durch Gesetze regelt und dem vor allem Rechtssicherheit herrscht. Sprich: Wenn ich heute eine Handlung X begehe, werde ich auch morgen nur nach heute gültigen Gesetzen dafür bestraft werden können oder eben auch nicht, wenn keine Strafe für die Handlung vorgesehen ist. Und natürlich muss das Strafrecht gleichermaßen für alle Bürger und Bewohner des Staates gelten, ohne, dass es Bevorzugungen oder Benachteiligungen für Gruppen gibt (etwa nach Hautfarbe/Herkunft/Berufsgruppe/sexueller Orientierung/Geschlecht/Parteizugehörigkeit).
Das ist sicherlich eine Minimaldefinition von Rechtsstaat, die die Freiheit des Einzelnen als wichtiges Merkmal eines Rechtsstaates vielleicht noch nicht genügend berücksichtigt.
 
Was ist ein Rechtsstaat? Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der das Zusammenleben seiner Bürger durch Gesetze regelt und dem vor allem Rechtssicherheit herrscht. Sprich: Wenn ich heute eine Handlung X begehe, werde ich auch morgen nur nach heute gültigen Gesetzen dafür bestraft werden können oder eben auch nicht, wenn keine Strafe für die Handlung vorgesehen ist.

Aber auch ein Rechtsstaat nach dieser Definition kann ein "Unrechtsstaat" sein, wenn innerhalb dieses Rechtsstaates eben Unrecht herrscht.

Deine Definition von "Rechtsstaat" bezieht sich nur auf die Struktur, nicht aber auf die Inhalte.
 
Deshalb schrieb ich, dass das sicherlich die Minimaldefinition von Rechtsstaat sei.
Zu ergänzen sind vielleicht die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und dass die Freiheit des Bürgers im Gesetz so verankert ist, dass sie erst dort endet, wo sie beginnt, die des anderen einzuschränken, dass aber im Grunde jeder unbehelligt seiner Wege gehen kann.

Auf die Inhalte bezog ich mich als ich schrieb:
natürlich muss das Strafrecht gleichermaßen für alle Bürger und Bewohner des Staates gelten, ohne, dass es Bevorzugungen oder Benachteiligungen für Gruppen gibt (etwa nach Hautfarbe/Herkunft/Berufsgruppe/sexueller Orientierung/Geschlecht/Parteizugehörigkeit).
 
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Als Beispiel: Wer einen Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR stellte, bekam die ganze Wut des Staates DDR zu spüren. Vom Gesetzgeber war eine Ausreise nicht vorgesehen. Sie war also weder erlaubt noch verboten. Hier konnte der Staat vollkommen willkürlich handeln. Auch wenn das Stellen eines Ausreiseantrages keine strafbare Handlung darstellte, so wurde diese jedoch als rechtswidriger Akt behandelt. Was geschah, war die Einstufung zur Feindlich-negativen Person durch das MfS. Es folgten sogenannte Zersetzungsmaßnahmen, die dazu dienten, das soziale Umfeld des Betreffenden zu zerstören oder ihn gar zu strafbaren Handlungen zu bewegen. Bei Wolf Biermann (wenn auch kein Ausreiseantragsteller) versuchte man z.B., ihn gezielt durch Minderjährige zum Sex zu verführen. Straftäter war hier das MfS. Es hätte allerdings nie mit einer Strafverfolgung rechnen müssen. Damit hat sich die DDR als Rechtsstaat erledigt.
 
Hier konnte der Staat vollkommen willkürlich handeln. Auch wenn das Stellen eines Ausreiseantrages keine strafbare Handlung darstellte, so wurde diese jedoch als rechtswidriger Akt behandelt.

...und das widerspricht schon der Minimaldefinition von Rechtsstaat. (Was allerdings nicht heißt, dass in einem Rechtsstaat Willkür nicht möglich sei. Aber zumindest in der BRD kann ein Verurteilter ja, nach einer erfolgreichen Rehabilitation auf Wiedergutmachung klagen, wobei man natürlich darüber zweifeln kann, ob Geldleistungen seitens des Staates tatsächlich ein geeignetes Instrument der Wiedergutmachung sind. Mir fällt jedoch auch kein geeigneteres ein...)
 
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