Urkunden

stst

Neues Mitglied
Hallo,

Ich habe eine Frage zu Urkunden:
In verschiedensten Urkunden wird immer wieder
[FONT=&quot]die Immunität, das Inquisitions- und das Wahlrecht von Klöstern bestätigt (z.B. St. Gallen, in der Zeit der Ottonen).
Gibt es dafür irgendeinen konkreten Grund? Musste die Rechte nach dem Herrschaftswechsel jeweils bestätigt werden? Oder verfielen sie nach einer gewissen Zeit?


Wäre sehr dankbar für Antworten.

Gruss

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Es kommt darauf an in welcher Form die Urkunde überliefert wird.

Generell würde ich aber mal sagen, ja es war meist nötig um sich "abzusichern".

Liegt die Urkunde in Form eines Transsumpts vor, also eine Zusammenfassung einer alten Urkunde in einer neuen Urkunde, wird dieses meist durch den Rechtsnachfolger des Ausstellers angefertigt. Er erklärt damit die alte Urkunde auch für sich als rechtlich bindend.

Zu unterscheiden ist ein Transsumpt von einem Vidimus. Hier wird der Inhalt der Urkunde durch einen dritten (meist ein Abt. o.ä) bestätigt, allerdings ohne Haftung für die rechtsverbindlichkeit der Urkunde zu übernehmen.
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Es geht also meist darum im Falle eines Transsumpts die rechtliche Gültigkeit erneut zu bestätigen (durch den Nachfolger des Ausstellers) und im Falle eines Vidimus eine Zusammenfassung (z.B für den täglichen Gebrauch zu haben -> Hier kannst du dir auch durchaus Regesten und Kopialbücher ansehen)

Bei beiden Formen handelte es sich nicht immer um komplette Abschriften der Urkunden, meines Wissens nach meistens aber schon (hier kann ich mich aber irren, die Diplomatikübung ist lange her, aber sehr interessant, so ziemlich das einzige aus MA Geschichte was ich vorbehaltlos empfehlen kann ;) ).
 
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