Hallo,
Ich habe eine Frage zu Urkunden:
In verschiedensten Urkunden wird immer wieder [FONT="]die Immunität, das Inquisitions- und das Wahlrecht von Klöstern bestätigt (z.B. St. Gallen, in der Zeit der Ottonen).
Gibt es dafür irgendeinen konkreten Grund? Musste die Rechte nach dem Herrschaftswechsel jeweils bestätigt werden? Oder verfielen sie nach einer gewissen Zeit?
Wäre sehr dankbar für Antworten.
Gruss
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Ich habe eine Frage zu Urkunden:
In verschiedensten Urkunden wird immer wieder [FONT="]die Immunität, das Inquisitions- und das Wahlrecht von Klöstern bestätigt (z.B. St. Gallen, in der Zeit der Ottonen).
Gibt es dafür irgendeinen konkreten Grund? Musste die Rechte nach dem Herrschaftswechsel jeweils bestätigt werden? Oder verfielen sie nach einer gewissen Zeit?
Wäre sehr dankbar für Antworten.
Gruss
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