Veränderungen der Verfassung vom Kaiserreich zur Weimarer Republik

NO_Limit

Neues Mitglied
Ja wüsste gerne was sich da verändert hat bzw ob sich da wirklich viel verändert hat oder der Kaiser nur durch einen gewählten Präsidenten ersetzt wurde?

Danke im Vorraus :winke:
 
@No Limit

Da hat sich sehr viel verändert!

Hier hast Du einen einen Literaturüberblick:

Verfassungsgeschichte ? Wikipedia

Der "Vater" der Weimarer Verfassung:

Hugo Preuß ? Wikipedia

Die Verfassung des Deutschen Kaiserreiches:

Deutsches Kaiserreich ? Wikipedia

Verfassung des Deutschen Reiches 1871 - Google Bilder

Die Weimarer Verfassung:

Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung, 1919)

Kurz ein paar Stichpunkte hinsichtlich der Veränderungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

- die Monarchien in Deutschland wurden beseitigt

http://www.geschichtsforum.de/f58/das-ende-der-k-nige-29248/

- die Frauen erhielten das allgemeine, geheime Wahlrecht

- die Reservatrechte der ehemaligen Bundesstaaten wurden aufgehoben

http://de.wikipedia.org/wiki/Reservatrechte_(Kaiserreich)

- die Länder des Deutschen Reiches wurden zu "Kostgängern" des Reiches, vor der Novemberrevolution war das Reich "Kostgänger" der Bundesstaaten

Die Erzbergersche Reichsfinanzreform

- der Bundesrat als Vertretung der Bundesstaaten wurde abgeschafft, dafür wurde der Reichsrat etabliert

- der Reichskanzler benötigte das parlamentarische "Vertrauen" des Reichstages, im Kaiserreich wurde der Reichskanzler vom Kaiser berufen, er benötigte den Reichstag nur zur Verabschiedung von Gesetzen

- die Weimarer Republik war eine parlamentarische Demokratie, das deutsche Kaiserreich ein konstitutionelle Monarchie

- die Landtage wurden in der Weimarer Republik in geheimer, gleicher und allgemeiner Wahl bestimmt, vor 1918 gab es z. B. in Preußen das drei Klassenwahlrecht (Veränderung vor der Novemberrevolution avisiert)

Dreiklassenwahlrecht ? Wikipedia

o.k. betrifft die Landesverfassungen, gehört aber m.E. auch dazu

- usw.

Du siehst, die Verfassungen sind grundlegend verschieden.

M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch je eine Grafik der beiden Verfassungen
 

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Und dennoch wurde der Reichspräsident oft als "Ersatzkaiser" bezeichnet.

Der Reichspräsident wurde auf 7 Jahre vom Volk gewählt, er konnte den Kanzler ebenso "absetzen", wie das der Reichstag konnte. Aber der Einzige, der den Kanzler einsetzen konnte, war der Reichspräsident (da ist durchaus eine Parallele zum Kaiserreich). Da der Reichspräsident auch den Reichstag auflösen konnte, ist es durchaus vorgekommen, dass der Reichstag einen vom Reichspräsidenten eingesetzten Kanzler eigentlich durch Misstrauensvotum stürzen wollte, der Reichspräsident aber vorher den Reichstag aufgelöst hat.

Darüber hinaus konnte der Reichspräsident Verordnungen erlassen, die Gesetzeskraft hatten (Notverordnungsrecht). Der Reichstag konnte zwar die Rücknahme dieser Verordnungen beschließen ... musste aber dann wieder damit rechnen, aufgelöst zu werden.

Grundrechte waren zwar vorhanden, aber nicht einklagbar und leicht einzuschränken - auch durch den Reichspräsidenten.

Der Beamtenapparat (insbesondere die Justiz) war weiterhin mit monarchistischen Beamten besetzt. Zwar hatte man im Prinzip tatsächlich die Verfassung einer Republik, der Geist der Entscheidungsträger (alte Eliten, Militär - das sich durch den Ebert-Gröner-Pakt vor Reformen abgesichtert hatte, Beamtenapparat) blieb jedoch monarchistisch.
 
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