Womit wir noch einen Unterschied haben: Leibeigene konnten sich nicht freikaufen. Und wenn sich Sklaven "vielerorts" freikaufen konnten: in Syrakus konnten sie es sicher nicht, will sagen, wenn sie sich freikaufen konnten, dann in einem Privathaushalt.
Allerdings haben Sklaven das nur sehr selten geschafft, beziehungsweise wenn sie es haetten schaffen koennen unterlassen.
Denn wie du schon angeschnitten hast, kam die Art der Haltung eines Sklaven ganz auf den Dienstherren an. Ich sage Haltung, weil ein Sklave, egal ob Hauslehrer oder Steinhauer, kein vollwertiger Mensch war und eher als Tier angesehen wurde.
Was den Hauslehrer so wertvoll machte und daher vor schlechter Behandlung weitgehend schuetzte, war, dass er gelehrt und im allgemeinen selten war, daher schonmal mehr kostete und man einen sehr grossen Nutzen aus ihm ziehen konnte.
Was das private Eigentum angeht, was fuer den Sklaven nicht vorgesehen war, so lag das ganz im Ermessen des Besitzers. Der konnte seinem Sklaven mehr oder weniger Taschengeld zustecken, konnte ihm diesen oder jenen materiellen Beistz vermachen. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Sklave eher im Steinbruch landete als in einem Privathaushalt, kann man sagen, dass Sklaven keinen Privatbesitz hatten und die Mehrzahl sich nicht freikaufen konnte/wollte (denn wenn ein Beistzer viel Taschengeld gab, so liess es sich meist bei ihm nicht schlecht leben, weshalb der betreffende Sklave wohl keinen Grund sah, sich freizukaufen. Ausserdem war ein Neuanfang fuer einen Sklaven in Freiheit meist mit mehr Schwierigkeiten verbunden, als wenn er bei seinem Besitzer blieb).
Im Uebrigen war die Flucht eines Leibeigenen nur dann sinnvoll, wenn sie in eine Stadt fuehrte. Doch auch hier glaube ich, dass ein Neuanfang derartig kompliziert und schwer war, dass die meisten bei ihrem Grundherrn blieben.