Ähnlich verhielt sich Deutschland mit der Beschlagnahme italienischer Schiffe nach der Kapitulation 1943.
Nun ja, Nazi-Deutschland wäre jetzt auch nicht das Vorbild für völkerrechtlich korrektes Vorgehen ;-)
Wobei Italien ja etwas anders gelagert war - das war ja keine Kapitulation, sondern ein Seitenwechsel mit formaler Kriegserklärung an Deutschland.
Unterstellt, das Deutsche Reich wäre tatsächlich mit Kapitulation (hier könnte man noch ein Fragezeichen setzen) beim Status des Neutralen angelangt ...
Das Fragezeichen ist wohl berechtigt bzw. da war wohl mein Denkfehler: Durch die bedingungslose Kapitulation (normale Friedensverhandlungen wären etwas Anderes gewesen) wurde Deutschland ja de facto Eigentum der Alliierten, also der Kriegsgegner Japans.
dann wäre weiter zu klären, ob auf das Kriegsmaterial des "Neutralen" im Hafen des "Kriegführenden" Neutralitätsrecht (=Kriegsrecht) oder Friedensrecht anzuwenden wäre.
Ich würde zu Neutralitätsrecht tendieren - aber in beiden Fällen wäre doch eine Beschlagnahme illegal.
Die Folge ist aber rein fiktiv, da der "Kläger" Deutschland völkerrechtlich nicht mehr handlungsfähig war.
Aber nur vorübergehend - und handlungsunfähig heißt ja nicht, daß man seine Eigentumsrechte verliert. Theoretisch hätte die Bundesrepublik das wohl nach 1948 einklagen können ...
Alternativ, aber wohl umstritten: ius angariae
Beschlagnahme durch den Kriegführenden in Notstandsfällen (gegen Schadenersatz)
Das wäre wohl akzeptabel.
Wobei das mit den Schiffen eigentlich für mich ein Nebenaspekt war. Da kann ich ja noch nachvollziehen, daß die Japaner in ihrer verzweifelten Lage jedes Stück Rüstung in Reichweite nutzen wollten.
Aber die Internierung der deutschen Staatsbürger finde ich überraschend. Von denen war ja nicht zu erwarten, daß sie plötzlich gegen Japan arbeiten würden.