Verhältnis Deutschland-Japan ab Mai 1945

Poncirus

Neues Mitglied
nachdem deutschland kapituliert hatte und besetzt worden war, wie reagierte japan darauf? als verbündete mächte wird das deutsche reich doch auch vermutlich eine größere anzahl von botschaftsangehörigen, soldaten und zivilpersonen dort gehabt haben. was passierte mit ihnen? hat die diplomatische vertretung in tokio einfach dicht gemacht oder weitergearbeitet bis auch japan kapitulierte.

bisher habe ich dazu weder im www noch in büchereien dazu etwas gefunden.

lg

poncirus
 
nachdem deutschland kapituliert hatte und besetzt worden war, wie reagierte japan darauf? als verbündete mächte wird das deutsche reich doch auch vermutlich eine größere anzahl von botschaftsangehörigen, soldaten und zivilpersonen dort gehabt haben. was passierte mit ihnen? hat die diplomatische vertretung in tokio einfach dicht gemacht oder weitergearbeitet bis auch japan kapitulierte.

bisher habe ich dazu weder im www noch in büchereien dazu etwas gefunden.

lg

poncirus
Die deutschen Botschaftsangehörigen und Militärpersonal wurden m.W. nach der deutschen Kapitulation von den Japanern interniert, deutsche Schiffe und vor allem U-Boote übernommen und in japanischen Dienst gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bdaian:

Nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber hast du evtl. eine Quelle bzw. einen Beweis dafür?
Finde dieses Thema nämlich sehr interessant..wär cool.
 
@Bdaian:

Nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber hast du evtl. eine Quelle bzw. einen Beweis dafür?
Finde dieses Thema nämlich sehr interessant..wär cool.
Das habe ich in verschiedenen Werken über die U-Boote und die Holfskreuzer in Fernost gelesen. Eine interessante Geschichte über das Kriegsende im japanischen Einflussbereich findet sich hier:

The Monsun U-Boats – WW2 German Submarines In Asia: Documents

Unter Punkt 7: Die Geschichte des Deutschen Soldatenfriedhofs Arca Domas In Indonesien
Dort wird berichtet, was vor, während und nach der Japanischen Besatzung mit deutschen Siedlern in Niederländisch-Ostindien und U-Bootsbesatzungen auf einem dortigen Stützpunkt geschah.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint sich um 6 Boote gehandelt zu haben, darunter 2 (japanische Bezeichnung RO-500/U-511 und RO-501/U-1224), die zuvor regulär im "Warenaustausch" übergeben worden sind.

Die bei Kriegsende internierten 4 Boote wurden operativ nicht benutzt, jedoch im Juli 1945 zumindest namentlich in die Japanische Marine eingegliedert.
Type J1M
U-181 (= I-501), U-195 (= I-506), U-219 (= I-505), U-862 (= I-502)
 
Die deutschen Botschaftsangehörigen und Militärpersonal wurden m.W. nach der deutschen Kapitulation von den Japanern interniert, deutsche Schiffe und vor allem U-Boote übernommen und in japanischen Dienst gestellt.
War das völkerrechtlich zulässig?
Durch die Kapitulation wurden diese Deutschen doch nicht zu Feinden, sondern eher zu Neutralen.
 
War das völkerrechtlich zulässig?
Durch die Kapitulation wurden diese Deutschen doch nicht zu Feinden, sondern eher zu Neutralen.

Ähnlich verhielt sich Deutschland mit der Beschlagnahme italienischer Schiffe nach der Kapitulation 1943. (abgesehen von der "Gegenregierung" in Norditalien).

Mit der Kapitulation müßte das Ausscheiden als Kriegspartei völkerrechtlich verbunden sein. Japan blieb kriegsführend. Unterstellt, das Deutsche Reich wäre tatsächlich mit Kapitulation (hier könnte man noch ein Fragezeichen setzen) beim Status des Neutralen angelangt, dann wäre weiter zu klären, ob auf das Kriegsmaterial des "Neutralen" im Hafen des "Kriegführenden" Neutralitätsrecht (=Kriegsrecht) oder Friedensrecht anzuwenden wäre.

Vanselow/Waldkirch verneinen die Umkehrung bzw. analoge Anwendung des Neutralitätsrechts auf diesen Fall. Damit wäre Friedensrecht anzuwenden, und die Aneignung der Schiffe wäre auf dieser Ebene rechtswidrig. Soweit die Theorie.

Die Folge ist aber rein fiktiv, da der "Kläger" Deutschland völkerrechtlich nicht mehr handlungsfähig war.

Alternativ, aber wohl umstritten: ius angariae
Beschlagnahme durch den Kriegführenden in Notstandsfällen (gegen Schadenersatz)
http://books.google.com/books?id=co...=0CDwQ6AEwBw#v=onepage&q=ius angariae&f=false
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähnlich verhielt sich Deutschland mit der Beschlagnahme italienischer Schiffe nach der Kapitulation 1943.
Nun ja, Nazi-Deutschland wäre jetzt auch nicht das Vorbild für völkerrechtlich korrektes Vorgehen ;-)

Wobei Italien ja etwas anders gelagert war - das war ja keine Kapitulation, sondern ein Seitenwechsel mit formaler Kriegserklärung an Deutschland.

Unterstellt, das Deutsche Reich wäre tatsächlich mit Kapitulation (hier könnte man noch ein Fragezeichen setzen) beim Status des Neutralen angelangt ...
Das Fragezeichen ist wohl berechtigt bzw. da war wohl mein Denkfehler: Durch die bedingungslose Kapitulation (normale Friedensverhandlungen wären etwas Anderes gewesen) wurde Deutschland ja de facto Eigentum der Alliierten, also der Kriegsgegner Japans.

dann wäre weiter zu klären, ob auf das Kriegsmaterial des "Neutralen" im Hafen des "Kriegführenden" Neutralitätsrecht (=Kriegsrecht) oder Friedensrecht anzuwenden wäre.
Ich würde zu Neutralitätsrecht tendieren - aber in beiden Fällen wäre doch eine Beschlagnahme illegal.

Die Folge ist aber rein fiktiv, da der "Kläger" Deutschland völkerrechtlich nicht mehr handlungsfähig war.
Aber nur vorübergehend - und handlungsunfähig heißt ja nicht, daß man seine Eigentumsrechte verliert. Theoretisch hätte die Bundesrepublik das wohl nach 1948 einklagen können ...

Alternativ, aber wohl umstritten: ius angariae
Beschlagnahme durch den Kriegführenden in Notstandsfällen (gegen Schadenersatz)
Das wäre wohl akzeptabel.

Wobei das mit den Schiffen eigentlich für mich ein Nebenaspekt war. Da kann ich ja noch nachvollziehen, daß die Japaner in ihrer verzweifelten Lage jedes Stück Rüstung in Reichweite nutzen wollten.
Aber die Internierung der deutschen Staatsbürger finde ich überraschend. Von denen war ja nicht zu erwarten, daß sie plötzlich gegen Japan arbeiten würden.
 
Ich würde zu Neutralitätsrecht tendieren - aber in beiden Fällen wäre doch eine Beschlagnahme illegal.
...
Aber nur vorübergehend - und handlungsunfähig heißt ja nicht, daß man seine Eigentumsrechte verliert. Theoretisch hätte die Bundesrepublik das wohl nach 1948 einklagen können ...

So könnte man möglicherweise weiterdenken (wenn man das Kriegesgerät nicht in alliiertes Eigentum übergehen sieht). Aber die U-Boote haben niemand mehr interessiert, und waren von den Allierten bereits versenkt worden.

Der Fall von Wracks ist dabei auch interessant, insbesondere wegen Haftung. Da gab es in der ZAOERV einen Artikel zur Graf Spee vor einigen Jahren. Das wird ganz unterschiedlich gesehen.
 
Zurück
Oben