Verhielt sich die Schweiz im 2. Weltkrieg wirklich neutral?

Ich habe nun neue Infos.

Zitat: "Die beste Psychiatrie in Europa war damals in der Schweiz zu Hause. ... danach zu untersuchen, ob sie in ein Schweizer Lager eingewiesen werden können. .....


Quelle: http://www.judeninkrems.at/stories/storyReader$1358

Die Juden wurden also extra in Psychiatrien eingewiesen um zu überprüfen, ob sie mit den anderen Häftlingen in ein Schweizer Lager eingewiesen werden können. Die Juden wurden auch in der Schweiz als zweite Rasse betrachtet und menschenunwürdig behandelt. Die meisten Juden starben dann in solchen Psychiatrien und tauchten nie wieder in irgendwelchen offiziellen Berichten auf. Ich versuche dir noch weitere Quellen dazu zu geben.

Ich habe mir deinen Link genauer angesehen und muss schon sagen du erfindest einfach mal etwas, auch eine Möglichkeit aber nicht sehr wissenschaftlich.

In deinem Link steht folgendes:

Peter Bela Neubauer verließ die Wiener Universität ungefähr zur gleichen Zeit wie sein Bruder (1936), vollendete seine Studien in Bern (1936-1938) und wanderte 1941 nach Amerika aus, wo er zu den Mitbegründern der Kinderpsychiatrie zählt und eine Reihe von Büchern und Artikeln veröffentlichte. (...)

Peter B. Neubauer gehört zu den Mitbegründern des Freud Museums in London und ist ein nicht nur in den USA bekannter Kinderpsychiater. Nach der Matura in der Realschule hat Peter Neubauer begonnen, an der Universität Wien zu studieren. Als die Februarkämpfe 1934 losbrechen, ist er eher durch einen Zufall auf die Seite der Aufständischen geraten. "Ich war in einem sozialdemokratischen Studentenheim, dort habe ich einen sehr armen Studenten regelmäßig unterstützt. Im Februar bin ich von der Medizin nach Hause gekommen und alles war dunkel, da ist der Student zu mir gekommen und hat gesagt: `Komm mit'. Ich bin halt mitgegangen, weil ich nicht so sein wollte." In einer Garage werden an die zehn Studenten, die sich eingefunden hatten, Waffen verteilt, die Gruppe wird von Polizisten überrascht. "Man schoß und diese zwei Polizisten lagen blutig herum." Nachdem der Bruder, Sigi Neubauer, wegen seiner Beteiligung am Aufstand und der anschließenden Haft von der Universität relegiert wird, beschließt auch Peter Neubauer,
an der Universität in Bern weiter zu studieren. Im Jahr 1938 schreibt er seine Doktorarbeit über Geisteskranke und ein offenes Projekt ihrer Behandlung, bekannt unter dem Namen "Freie Kolonien". Mit dieser wissenschaftlichen Arbeit im Gepäck wäre ihm drei Jahre später die Weiterreise von den Bermudas in die USA beinahe nicht geglückt. "Die Engländer haben auf dem Schiff nach Spionen gesucht und fanden meine Thesen und haben natürlich den Titel ganz anders interpretiert. Das Schiff wurde bis zur Klärung dieser `Schrift' 24 Stunden im Hafen behalten." Die Spezialisierung auf die Kinderpsychiatrie erfolgte im Zuge der Ausbildung in der Klinik Waldau in der Schweiz. "Die beste Psychiatrie in Europa war damals in der Schweiz zu Hause."
Nach dem Einsetzen der Flüchtingswelle, kommt Peter Neubauer in eine prekäre Situation als er, als Universitätsassistent vom Kanton Bern beauftragt wird, die fremden Studenten danach zu untersuchen, ob sie in ein Schweizer Lager eingewiesen werden können. "So mußte ich meine Freunde untersuchen. Natürlich habe ich immer gefunden, daß sie krank sind. Diese Untersuchungen habe ich so lange gemacht, bis ich einen Brief bekommen habe, daß ich den Doktor Neubauer untersuchen soll. Da habe ich dann gesagt, daß mir das beruflich nicht möglich ist."
(...)
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat Peter B. Neubauer verschiedene Funktionen ausgeübt, unter anderem Direktor des "Child Development Center, Jewish Board of Family and Children's Services", Vorsitzender der "Child Analysis Section" der Universität von New York, Gründungsmitlied des "National Advisory Council of Clinical Infant Programms, National Institute of Mental Health". Er lehrte an der Columbia University in New York und am Psychoanalytischen Institut der New Yorker Universität. Die "Association for Child Psychoanalysis" und der "New York Council an Child Psychiatry" können Peter Neubauer als eines ihrer Gründungsmitglieder verbuchen. Der "International Association for Child Psychiatry and Allied Professions" stand er durch vier Jahre als Generalsekretär vor. Für seine Tätigkeit wurde der gebürtige Kremser mit einigen Preisen und Ehrungen ausgezeichnet. Peter Neubauer publizierte vor allem über den Prozeß der frühkindlichen Entwicklung und über die Entwicklung von Kindern im Kibbuz.

Du hast nun einfach frei erfunden, dass diese in die Psychiatrie eingewiesen wurden, das ist, wenn man eben alles genau liest nicht wahr. Mit den Schweizer Lager sind die Internierungslager gemeint und nicht die Psychiatrie.
Bei dem Erzählter Peter Neubauer handelt es sich um einen Menschen jüdischen Glaubens der in der Schweiz sein Studium als Psychiater beendete, weil er einerseits aus Wien flüchten musste. In der Schweiz gab es zu dieser Zeit die beste Ausbildung zum Kinderpsychiater.

1941 konnte er via Portugal nach New York auswandern.

Kein Wort in deinem Link sagen, das die Juden verschwanden und starben. Alles deine freie Interpretation - nein noch viel Schlimmer deine Erfindung und unter diesen Umständen sehe ich keinen Sinn mehr in dieser Diskussion.

Hier die englische Wiki Seite:

Peter B. Neubauer - Wikipedia, the free encyclopedia
 
Zuletzt bearbeitet:
So, jetzt hab ich eine Quelle, um meine These zu untermauern. Ich hoffe du wirst mir darauf nun eine ebenso fachliche Antwort geben können, warum man diese Fakten so lange verschwiegen hat und noch immer nicht anerkennen will. Es ist einfach nur eine Frechheit [FONT=Verdana,Arial]wenn Justizminister Christoph Blocher sich zusammen mit SVP und FDP gegen die «symbolische Wiedergutmachung» wehr und behauptet, die Zwangssterilisationen seien damals nicht aus niederträchtigen Gründen, sondern rechtmässig vorgenommen worden.[/FONT]

Ich kann dir nur empfehlen, dieses Buch von Thomas Huonker zu lesen: [FONT=Verdana,Arial]Diagnose: ,moralisch defekt'. Kastration, Sterilisation und Rassenhygiene im Dienst der Schweizer Sozialpolitik und Psychiatrie 1890-1970. Orell Füssli Verlag, Zürich 2003. 286 S., geb., 29,50 [Euro]. [/FONT]

Die Zitate habe ich dieser interessanten Website entnommen:
Zwangssterilisation und -kastration

Ja. Es gab in der Schweiz Fehlleistungen im Psychiatrischen Bereich, ohne Zweifel. Aber das hat nichts mit Juden zu tun. Im betroffenen Artikel kommt der Ausdruck Juden nur 1 x vor - im Zusammenhang mit Deutschland, aber nicht mit der Schweiz.

Du willst da einen Zusammenhang generieren, den es de facto nicht gibt. Seinerzeit wurde das Verhalten der Schweizer gegenüber den Juden von der Bergier-Kommission grundlegend aufgearbeitet - und es gibt heute viele, die der damaligen Schweiz gerne rückwirkend eins ausgewischt hätten.

Bitte lies' doch den Bergier-Bericht, anstatt hier im Forum irgendwelche aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen zu machen oder irgendwelche Pseudobeweisquellen zu posten. Danke.
 
Mein lieber Franz Schaaf. Auch wenn du es vermutlich nicht mehr lesen wirst, dennoch eine weitere Antwort auf deine Behauptung.

Zitat von Ursi: In der Schweiz gab es keine KZ's.

Es gab def. keine KZ's in der Schweiz. Auszug aus dem von dir genannten Buch:

Das einzige "Concetrationslager"

Das Lager, das für die zweite Phase der militärischen Internierung steht, wurde in der Planungsphase als "Concetrationslager" bezeichnet.

Später wurde der Begriff zum Teil noch weiter verwendet, meist aber abgelöst durch die Bezeichnung wie "Polenlager, Interniertenlager oder Grosslager. Heute drängt sich angesichts des verwendeten Begriffs die Frage auf, in welchem Zusammenhang die Planung und der Bau mit deutschen Konzentrationslagern standen. Dieser Vergleich wurde von verschiedenen Zeitzeugen, Schweizern wie internierte Ausländer, schon während des Krieges hergestellt. Von deutschen Konzentrationslagern hatte man gehört, verstand darunter aber noch keine Vernichtungslagern, sondern Arbeitslagern oder Gefängnisse.

Auf die Lagerkonzeption (Stacheldraht, Baracken und Wachtürme) kommt man auch ohne Vorbilder, vor allem wenn der Leitgedanke die effiziente Versorgung und Bewachung sowie Kostengünstigkeit waren.

So meint der anfänglich gewählte Name "concetrationslager", der 1940 noch nicht aufsehenerregend war, in erster Linie das Bestreben, viele Internierte auf möglichst kleinem Raum unterzubringen und zu versogen. Dass dieser Begriff aber bald nicht mehr verwendet wurde, zeigt auch, dass sich die Bedeutung des Wortes zu wandeln begonnen hatte und dass man sich davon distanzieren wollte.

Quelle: Jürg Stadelmann, Selina Krause; "Consentrationslager" Büren an der Aare 1940 - 1946; S. 119


]Meines Erachtens wurden die KZ´s einfach nur als Gefangenenlager umfunktioniert.

Da sieht man eben, man sollte wenn man schon ein Buch erwähnt, dieses auch gelesen haben.

Es herrschten dort doch schreckliche, fast menschenunwürdige Bedingungen. Zwangsarbeit und Erschießungen waren an der Tagesordnung.

Über die Lebensbedingungen habe ich schon was geschrieben, wiederhole ich nicht mehr.

Erschiessungen gab es in diesem Lager nicht. Es gab in Dezember 1940 eine Meuterei unter den internierten Polen. Dazu noch einmal ein Zitat aus dem Buch, S. 41 - 44

(...) Zwei Welten prallten aufeinander, zwei verschiedene Sichtweisen des Lagers und der Situation. Die Schweizer Lagerleitung und Bewacher waren sich der speziellen Situation der Polen kaum bewusst und kannten deren Befinden nicht. Aus Sicht der Schweizer war das Grosslager Ausdruck ihrer humanitären Anstrengung. Als die Polen sich jedoch dafür nicht dankbar zeigten, fühlten sich die Schweizer vor den Kopf gestossen, boten sie doch den Internierten eine winterfeste Unterkunft und waren bestrebt, die Polen mit allem Nötigen zu versorgen. Die Polen ihrerseits waren empört, darüber, dass man sei einsperrte und zu isolieren versuchte. Sie sahen sich in ihrem Stolz verletzt und um Ehre und Ansehen gebracht.
Die unterschiedlichen Wahrnehmungen liess Spannungen und Feindseligkeiten einstehen.

Am 28. Dezember 1940 eskalierte die Situation. Die Waadtländer Wachkompanie wurde durch eine Obwaldner Kompanie abgelöst, der Lagerkommandant nahm diesen Wechsel zum Anlass "Ordnung" zu schaffen. Mit der neuen Kompanie wollte er die Lagerordnung durchsetzen und klar machen wer das Sagen im Lager hat. Dies führte zur Eskalation.

"Der Lagerkommandant lies alle polnische Offiziere, die Barackenchefs udn ihre Stellvertreter antreten und machte ihnen klar, was er will. Er teilte durch einen Dolmetscher mit, dass jetzt eine Kompanie da sei, die schiesse und wenn sie schiesse, so treffe sie auch. Er wollte Ordnung und wenn 200 Polen dabei erschossen würden.

Der Rapport wird wiederholt (15 Grad Minus) und dann werden die Küchen freigegeben. Es ist 09.00. Die Polen fassen nicht. Nahrungsstreik, auch am Mittag nicht. Dauert bis Montagnachmittag. Befehl an die Küche: Die Nahrung wird zu jeder Mahlzeit wieder aufgewärmt, bis gegessen wird. Es sind Nudeln!

Die Kommunisten, vorwiegend die 8. Kompanie, streuen das Gerücht aus, es sollen 200 Polen erschossen werden und wir würden ihnen nichts mehr zu essen geben (Tagebucheintrag eines Wachoffiziers)"

Als ein Major durch das Lager geht wird er mit Pfeifen und Steinwürden empfangen. Der Major befiehlt einer Anzahl von Internierten zu warten. Diese laufen weg. Der Major ruft 4 Mann von der Kantine herbei. Ein weiterer Steinhagel folgte. Der Major befiehlt zu schiessen. 8 Schüsse fallen und zwei Mann stürzen. Der Major wird verflucht und er schlägt eine Polen nieder, der ihn beschimpft hatte. Es eskaliert weiter, die Wachmannschaften sind noch fünf Tage in Alarmbereitschaft.

Eine Obwaldnerin die in dieser Zeit in der Kantine arbeite beschreibt 50 Jahr später die Situation so:

"Dann kam die grosse Meuterei. Alle Polen kamen bis zum grossen Eingangs- und Ausgangstor. Sie randalierten ganz schrecklich, bis die Schweizersoldaten den Befehl erhielten, über die Köpfe hinweg zu schiessen. Dann wurde es wieder ruhiger. Die ganze Meuterei war eigenlicht nur wegen dem Essen. Sie wollten polnische Kost und hauptsächlich ihre Randensuppe, was ihnen auch erlaubt wurde".

Der Vorfall wurde untersucht und detailliert der obersten Armeeführung gemeldet.

Es fielen 6 - 8 Schüsse, durch welche 2 Personen verwundet wurden. Der eine erlitt eine Verletzung am Bein, welche die Amputation des Gliedes notwendig machte; der andere wurde am Kiefer verletzt. Ein dritter Pole, erlitt eine leichte Verletzung als im der Major seine Stock auf dem Kopf schlug.



Ein Beispiel ist das KZ Büren an der Aare von 1940 bis 1945- ein Internierungslager mit Stacheldraht, Baracken und Wachtturm.
Vorbild für dieses Lager waren die KZ´s in Deutschland, so im Sachbuch "Concentrationslager“ Büren an der Aare" von den Historikern Jürg Stadelmann und Selina Krause. Die Zivilisten wurden von Soldaten mit Schäferhunden und aufgepflanzten Bajonetten bewacht.

Das Lager war ein Militärlager und die Flüchtlinge die ab 1942 kamen erwartet ein militärisches Kommando. Dies war eine neue Situation und der Staat überfordert.

Es war Grundsätzlich problematisch, dass ein Auffanglager für zivile Flüchtlinge von militärischen Stellen betrieben wurde. Dabei muss man aber auch erwähnen, dass personell die Armee überhaupt in der Lage war, diese Aufgabe zu übernehmen, was sie dann auch mehr gedrängt als freiwillig tat und wozu das Personal nie ausgebildet wurde. Der Wachturm erinnerte die jüdischen Flüchtlinge stark an den Schrecken den sie durch das NS-Regime erlebt hatten.

Aber vielleicht solltest du das Buch selber lesen. Ich kann nicht alles daraus zitieren.

Wenn du mir dann noch die Seitenzahl angeben kannst, wo es zu den täglichen Erschiessungen gekommen ist, wäre ich dir dankbar. Denn davon steht in diesem Buch nichts.
 
Zu der Frage der Waffenlieferungen durch Neutrale Staaten:

Art. 6 Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekriegs (Haag XIII):
"Die von einer neutralen Macht an eine kriegführende Macht aus irgendwelchem Grunde unmittelbar oder mittelbar bewirkte Abgabe von Kriegsschiffen, Munition oder sonstigem Kriegsmaterial ist untersagt."

Abgestellt wird zunächst auf den Staat als unmittelbarer oder mittelbarer Lieferant (mittelbar: zB Verkäufe aus Arsenalen an Private, die an einen Kriegführenden weiterverkaufen - dafür gibt es zahlreiche Präzedenzfälle im Völkerrecht, etwa schwedische Kriegsschiffe für Mexiko, US-Gewehre für Frankreich 1870 etc., deutsche Handelsschiffe als russische Hilfskreuzer 1904 / Abgabe: entgeltlich oder unentgeltlich)

Artikel 7 betrifft Beziehungen von Privaten:
"Eine neutrale Macht ist nicht verpflichtet, die für Rechnung des einen oder des anderen Kriegführenden erfolgende Ausfuhr oder Durchfuhr von Waffen, von Munition sowie überhaupt von allem, was einem Heere oder einer Flotte von Nutzen sein kann, zu verhindern."

Dazu Art. 18 Abkommen, betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs (Haag V)
"Als Handlungen zugunsten eines Kriegführenden im Sinne des Artikel 17b sind nicht anzusehen:
a) die Übernahme von Lieferungen oder die Bewilligung von Darlehen an einen Kriegführenden, vorausgesetzt, daß der Lieferant oder Darleiher weder im Gebiete der anderen Partei noch in dem von ihr besetzten Gebiete wohnt und daß auch die Lieferungen nicht aus diesen Gebieten herrühren"

______
Es wäre wohl absurd, Waffenlieferungen unterbinden zu lassen, dagegen Anleihen an eine Kriegspartei zuzulassen.
Bleibt die Moral, wie oben abgedeutet.
 
@Schaaf: Ich persönlich würde diesen Bericht über weite Strecken als "Methodenartefakt" im Sinne des Positivismusstreits bezeichnen.

Es wurden Aspekte für die Probanden vorgegeben, deren Relevanz eigentlich nicht wirklich ersichtlich ist.

Wenn aber nur gewisse Aspekte unterscuht werden und deren Relevanz ist nicht erscihtlich, dann kommt mit Sicherheit ein erwünschtes Ergebnis heraus.

Bei dem unten zitierten Beispiel zur aktuellen Rolle der jüdischen Bevölkerung wäre es hilfreich gewesen, nach der Relevanz dieser Aspekte für die aktuelle politische Kultur in der Schweiz zu fragen.

Und da kann man das Ergebnis erahnen. Nämlich fast keine.

Zu dieser Schlussfolgerung kan man kommen, sofern man sich eine Tabelle ansieht zu den Assoziationen zu den "Juden", die fast keine aktuellen Bezüge herstellen, sondern als wesentliche Assoziation den "Zweiten Weltkrieg" benennt.

Als Ergebnis finden wir somit den Begriff der "Vorurteile" der Schweizer, die eigentlich keine Vorurteile, sondern "erzwungene" Anwortalternativen bei "geschlossenen Fragen", sind.

Was lernen wir aus dieser "neutral" daherkommenden Art von Sozialforschung: Schweizer haben zu 40 Prozent Vorurteile gegen Juden und eigentlich sind es auch "vaterlandslose Gesellen", die eigentlich nicht patriotisch sind.

Rubbish in Rubbish out. Auf derartige Form von sogenannter "Sozialforschung" kann man gerne verzichten. Entweder hat das Institut keine Ahnung, wie man derartige Projekte initiert, oder aber es ist ein bestimmte politische Absicht zu vermuten.

Zitat aus Bericht des Links von "Schaaf"
GfS-Forschungsinstitut )|( Antisemitismus
"Lässt man die Stimmberechtigten aber ausgewählte Behauptungen beurteilen, zeigt sich, dass verschiedene Vorurteile von 10 bis 40 der Stimmberechtigten geteilt werden. Diese Anteile der Stimmberechtigten sind z.B. der Meinung, Jüdinnen und Juden würden sich Israel gegenüber loyaler verhalten als der Schweiz gegenüber (30%), würden die Erinnerung an den Holocaust ausnutzen (39%) oder werfen ihnen Gottesmord vor (10%)."
 
Zuletzt bearbeitet:
"Eine neutrale Macht ist nicht verpflichtet, die für Rechnung des einen oder des anderen Kriegführenden erfolgende Ausfuhr oder Durchfuhr von Waffen, von Munition sowie überhaupt von allem, was einem Heere oder einer Flotte von Nutzen sein kann, zu verhindern."

Erstmal Dank für die umfassende Beleuchtung des Themas! Einige Anmerkungen:

1. Der zitierte Artikel aus HA XIII (--> Abkommen, betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekriegs vom 18.10.1907) erlaubt es im Umkehrschluss der neutralen Macht, die Ausfuhr von Waffen zu verhindern. Die Frage könnte dann so lauten: Muss die neutrale Macht bei der Frage "Erlauben oder Verhindern" andere völkerrechtliche Normen erwägen?

Die große Fraktion derjenigen, welche die Frage bejahen, verweisen zur Begründung auf die Präambel zu diesem Abkommen - "Erwägung, daß es eine anerkannte Pflicht der neutralen Mächte ist, die von ihnen angenommenen Regeln auf die einzelnen Kriegführenden unparteiisch anzuwenden" - und auf Art. 9 Satz 1 - "Eine neutrale Macht muß die Bedingungen, Beschränkungen oder Verbote, die sie für die Zulassung von Kriegsschiffen oder Prisen der Kriegführenden in ihre Häfen, Reeden oder Küstengewässer aufgestellt hat, auf beide Kriegführende gleichmäßig anwenden" - und stellt die Frage, ob die Grundgedanken der unparteiischen und gleichmäßigen Anwendung von Regeln usw. von der Schweiz 1939-1945 realisiert worden sind.

2. Aus heutiger Sicht scheint eine Mehrheit der Völkerrechtler der Meinung zu sein, dass die von Dir erwähnte Trennung zwischen Staat und privater Rüstungswirtschaft künstlich ist und keinesfalls den tatsächlichen politischen Gegebenheiten entspricht: Rüstungsproduktion und Rüstungshandel sind in vielfältiger Weise staatlich geprägt, staatlich gefördert, staatlich kontrolliert (vgl. Bothe, Neutralitätsrecht, in: Handbuch des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten, hg. v. D. Fleck, Nr. 1112). 1939 war der Stand des Völker(gewohnheits)rechts noch ein anderer.

3. Ein Minderheitsmeinung weist darauf hin, dass man bei der Beurteilung der Haltung der Schweiz auch in Betracht ziehen müsse, dass das Land - direkt oder indirekt - einen Aggressor unterstützt hat, dies aber nach Maßgabe des Briand-Kellogg-Paktes von 1928 nicht hätte tun dürfen. Die Mehrheit hält diese Argumentation aber für zu weitgehend.

Bleibt die Moral, wie oben abgedeutet.
4. Sicher ist es in unserem Fall nützlich, politische, wirtschaftliche, moralische Aspekte analytisch voneinander abzuschichten. Ein Beispiel dafür habe ich auch hier gefunden: Gedchtnis, Geld und Gesetz: vom ... - Google Buchsuche). Der Verfasser Daniel Thürer kommt zu dem Ergebnis, dass der Schweiz militärisch-politisch und wirtschaftlich cum grano salis kaum etwas vorzuwerfen ist; die wesentlichen Defizite verortet er bei den Goldhandelsgeschäften (S. 114), der Flüchtlingspolitik (S. 114 ff.) und schwergewichtig hinsichtlich bei der moralischen Seite (S. 119 f.).
 
Die große Fraktion derjenigen, welche die Frage bejahen, verweisen zur Begründung auf die Präambel zu diesem Abkommen - "Erwägung, daß es eine anerkannte Pflicht der neutralen Mächte ist, die von ihnen angenommenen Regeln auf die einzelnen Kriegführenden unparteiisch anzuwenden" -...

3. Ein Minderheitsmeinung weist darauf hin, dass man bei der Beurteilung der Haltung der Schweiz auch in Betracht ziehen müsse, dass das Land - direkt oder indirekt - einen Aggressor unterstützt hat, dies aber nach Maßgabe des Briand-Kellogg-Paktes von 1928 nicht hätte tun dürfen. Die Mehrheit hält diese Argumentation aber für zu weitgehend.
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Dazu sollte man anmerken, dass die kritische Sicht nur ex post vertreten wurde. Bei der Durchsicht der völkerrechtlichen Literatur bis 1945 habe ich die Gegenposition nicht als große Fraktion finden können. Als Beispiel ein Standardwerk: Oppenheim, International Law, der Waffenlieferungen nicht zu unterbinden verlangt.

Der von Dir zitierte Grundsatz („auf beide Kriegführende gleichmäßig anwenden“) führt im Ergebnis dazu, dass Waffenlieferungen eben an keine Partei (also einseitig) verhindert/untersagt werden dürfen, und jeder Waffen erhält, der sie erlangen möchte. Beispiele dazu: die Waffenlieferungen der USA nach dem „cash and carry“ - Prinzip; Entsprechend der neutrality act von 1937, der Waffenlieferungen grundsätzlich verbot, was natürlich im Ermessen des Staates stand.

Wie sahen nun die Regelungen zur Behandlung aufgegriffener Waffen mit Lieferungen aus neutralen Staaten aus?

Dazu ein Blick auf die praktische Handhabung, ablesbar an den Regelungen und Verhaltensweisen zur absoluten Konterbande in der deutschen Prisenordnung von 1939 und den britischen Prisenordnungen von 1914 und 1939: Waffen werden als absolute Konterbande auf neutralen Schiffen ausdrücklich aufgeführt. Dieses führt eben nicht zur Beeinträchtigung der Neutralität, nicht zu kriegerischen oder politischen Verwicklungen, sondern zur entsprechenden Behandlung des Schiffes und des Banngutes. Die Aufzählung von „Waffen“ in den Banngutlisten kriegsführender Staaten bezüglich der Schiffe neutraler Staaten ist vor 1945 Normalität.


Ein Hinweis zur damaligen deutschen Anschauung, und hier ist man am Kern des Streits angelangt:
„dagegen sind die neutralen Regierungen nach dem bis zum Weltkrieg wohl im allgemeinen unbestritten gebliebenen Neutralitätsrecht nicht auch dazu verpflichtet, die für Rechnung der Kriegsführenden erfolgende privatwirtschaftliche Ausfuhr oder Durchfuhr von Waffen, Munition, …zu verhindern. Dafür steht den Kriegsführenden die schon erwähnte Befugnis zu, den gegnerischen Handelsverkehr auf dem Blockade- oder Banngutwege von sich aus zu unterbinden, ohne dass die neutralen Regierungen ihren davon betroffenen Staatsangehörigen Schutz zu gewähren in der Lage sind…“
(ZAÖRV 1938, Eckhardt: Das Neutralitätsgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika von 1937)
http://www.zaoerv.de/08_1938/8_1938_1_a_231_256.pdf

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[... Das ist eine klare Aussage, die im Folgenden natürlich vor dem Hintergrund des Spanischen Bürgerkriegs dem Deutschen Reich nicht passt. Der Darstellung von Eckhardt gelingt im Folgenden trotz aller Ver-Biegungen (siehe den völlig unsachlichen Hinweis auf die Kriegsschifffrage) nicht, die „Wende“ in der Auffassung der amerikanischen Völkerrechtsliteratur zu belegen, wenn er schließlich dann die Ausdehnung des Verbots zur Belieferung mit Kriegsgerät "als Bestandteil des werdenden neuen Völkerrechts“ bezeichnet.
Anmerkung: Eckhardt ist Ministerialrat im Oberkommando der Kriegsmarine und kommentierte (wohl nach seiner Mitwirkung an der Fassung) die deutsche Prisenordnung vom August und September 1939. ]
 
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