Völkerrechtlicher Status der DDR nach Gründung der BRD?

Nicht ganz:

Es gibt keine Sukzession, weder partiell noch universal, sondern Rechtsidentität.

Wenn Du plakativ eine Anleihe im Zivilrecht machen möchtest (was nicht korrekt ist, aber die Umstände einer Sukzession in Abgrenzung zur Identität verdeutlicht):

Bei einer Verschmelzung von zwei Gesellschaften (A -> B) wird B durch Universalsukzession Rechtsnachfolger von A.

Bei einem Formwechsel zB einer A KG in eine A GmbH liegt Rechtsidentität vor, keine Rechtsnachfolge.

Die BRD ist rechtsidentisch mit dem Deutschen Reich von 1871, so jedenfalls herrschende Meinung und höchstrichterliche, Verfassungs-Rechtsprechung, siehe oben.
 
Nein. Bundesrepublik Deutschland ist der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Das Deutsche Reich existiert nicht mehr und die BRD ist der Nachfolgestaat.

Apvar

Das widerspricht aber den Ausführungen von Silesia, der auf die entsprechende Kommentierungen des Grundgesetzes verweist:

Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht.

aus dem obigen Post von Silesia

Das Bonner Grundgesetz kann man so als eine neue Verfassung (wie auch die Weimarer Verfassung) für einen existierenden Staat sehen. Die Tatsache, dass die Bezeichnung "Deutsches Reich" durch "Bundesrepublik Deutschland" ersetzt wurde, bedeutet nicht, dass ein neues Völkerrechtssubjekt geschaffen wurde.

Aber das ist eine Frage des Staatsrechts, zu der es auch verschiedene Ansichten verschiedener Staatsrechtler gibt. Der oben in Post # 3 von Silesia erwähnte Wiki-Artikel stellt diese Ansichten dar.

Übrigens zur Frage Neugründung vs. Kontinuität gibt es eine ähnliche Problematik beim Übergang vom Norddeutschen Bund zum Deutschen Reich 1871: https://de.wikipedia.org/wiki/Norddeutscher_Bund#.C3.9Cbergang_zum_Deutschen_Reich

Sehe gerade, dass Silesia ein wenig schneller war.:cool:

Man könnte noch ein andere Beispiele bringen für Namensänderungen, ohne dass das Rechtssubjekt untergegangen ist:

vom Saulus zum Paulus, von der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union, diverse Firmennamen (Firma ist der Name eines Unternehmens) oder Markennamen (einige ältere erinnern sich vielleicht noch an die Schokoriegel namens Raider, der dann zu Twix wurde - der Werbeslogan hieß damals: Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix=) )
 
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Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt ihr aber etwas von der Fragestellung des Threaderstellers ab. Ihm ging es wohl eher darum, was das Gebilde der sowjetischen Besatzungszone nun war, bevor es zur "DDR" wurde.

Gruss, muheijo
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt ihr aber etwas von der Fragestellung des Threaderstellers ab. Ihm ging es wohl eher darum, was das Gebilde der sowjetischen Besatzungszone nun war, bevor es zur "DDR" wurde.

Gruss, muheijo

Das hat schon zaphod im zweiten Post geschrieben:

Nun ,das Gebiet war das ,als was es die Springerpresse noch Jahrzehnte lang bezeichnete,nämlich die sowjetische Besatzungszone, also ein von ausländischen Truppen besetztes Gebiet des untergegangenen tausendjährigen Reiches in den Grenzen von 1937 in dem eine fremde Staatsmacht als Besatzungsmacht die Hoheitsgewalt ausübte.

Übrigens zur Wiederherstellung der staatlichen Ordnung in den Westzonen und in der Ostzone gibt es einen lesenswerten Artikel von Bundeszentrale für politische Bildung:

Zwei Staatsgrndungen auf deutschem Boden | bpb
 
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