Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts

Schini

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Jean-Jacques Rousseau entwickelte in seiner Schrift Über den Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des politschen Rechts, dem Hauptwerk seiner gesellschaftskritischen Schriften, eine Lehre der Volkssouveränität. Er entwirft das Ideal einer freien gesellschaftlichen Vereinigung, in der jeder Bürger und sein Eigentum den ungeteilten Schutz des Staats genießen. Rousseaus Verteidigung des Gemeinwillens gegenüber dem absolutistischen Staat bildete die theoretischen Grundlagen der Französischen Revolution, zu deren wichtigsten Wegbereitern er zählte.
Inhalt: Im Gesellschaftsvertrag, unterteilt in vier Bücher, fasst Rousseau den Staat als einen von freien Bürgern geschlossenen Vertrag auf, in dem sich die freiwillige Vereinigung der Einzelwillen zu einem Gesamtwillen vollziehe. Rousseau fordert eine Verfassung, in der die »natürliche und unveräußerliche Freiheit in Einklang mit dem Maß an Gewalt, das vom Wesen staatlicher Ordnung nun einmal nicht wegzudenken ist, zu bringen ist.«. Die Grundlage rechtmäßiger Herrschaft kann laut Rousseau nur auf Übereinkunft gegründet werden.

Rousseaus Sozialtheorie wurde von den aufgeklärten Vertretern von Großbürgertum und Adel abgelehnt, dagegen nahm die deutsche Aufklärung und vor allem die klassische deutsche Philosophie die sozialkritischen Anschauungen Rousseaus positiv auf. Auf die Rechtsphilosophien von Immanuel R Kant, Johann Gottlieb Fichte (1762–1814), Georg F. W. R Hegel und Karl R Marx übte er großen Einfluss aus. Obwohl Rousseau als Vertreter der Aufklärung für individuelle Freiheit und gegen den Absolutismus von Kirche und Staat eintrat, sahen einige Historiker in seiner Auffassung vom Staat als der Verkörperung des abstrakten Gemeinwillens und seiner Forderung nach striktem Einhalten politisch-religiöser Konformität den Ursprung totalitärer Ideologien. (Aus dem Buch der 1000 Bücher)


Jean-Jacques Rousseau • Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts • Reclam • o.J. • 239 Seiten
 

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