Vorläufige Amtsenthebung nicht vereinbar mit Verfassung?

IzzyBizzySpider

Neues Mitglied
Hallo liebe Leut!

Bin ganz neu hier und auch hoffentlich richtig!
Ich, Anna, muss ein Kurzreferat zum Thema der franz. Revolution halten. Eine Frage die ich beantworten muss, aber nicht kann, wäre folgende:
" Wie ist es zu verstehen, wenn die Sektionen die Absetzung des Königs, aber nicht die vorläufige Amtsenthebung als vereinbar mit der Verfassung ansahen?"

Diese Frage bezieht sich aus einem Ausschnitt der Petition der Sektionen an die gesetzgebende Versammlung. Die zugehörige Textstelle lautet wie folgt, erklärt sie aber nicht wirklich:

"Dank einem Rest von Nachsicht hätten wir gewünscht, wir brauchten von euch nur die vorläufige Suspendierung zu fordern, aber die Verfassung lässt dies nicht zu.
Ludwig der XVI beruft sich unablässig auf die Verfassun; wir berufen uns unsererseits auf sie und fordern seine Absetzung"

Vielen Dank im Vorraus! :)
 
Hallo Anne!

Seit dem 8./10. Oktober 1789 war Ludwig XVI. "Ludwig, von Gottes Gnaden, aufgrund der Verfassung König der Franzosen". Hervorgehoben habe ich die 2 Tage später eingefügte Präzisierung, die der jahrhundertealten Tradition der Monarchie geschuldet war und auch der Tatsache, dass sich viele Franzosen, auch viele Revolutionäre eine "Welt" ohne Monarchie nicht vorstellen konnten/mochten.
Der König war damit ein kontitutioneller Monarch, der abgesetzt werden konnte. Er besaß aber ein Vetorecht, das ihm ermöglichte, Gesetze für die Dauer von maximal 2 Legislaturperioden aufzuschieben.
Eine zeitweise Suspendierung sah die Verfassung nicht vor. (Aus meiner Sicht auch politisch nicht sinnvoll)

Das Zitat selbst ist aus meiner Sicht so zu interpretieren:
"Dank einem Rest von Nachsicht hätten wir gewünscht, wir brauchten von euch nur die vorläufige Suspendierung zu fordern, aber die Verfassung lässt dies nicht zu.

Dieser erste Satz macht deutlich, dass die Sektionen gern die Monarchie beibehalten hätten, dass aber die Verhältnisse eine andere Sprache sprechen, man aber bei Besserung der Verhältnisse gern zur Monarchie zurückkehren könne.

Ludwig der XVI beruft sich unablässig auf die Verfassung; wir berufen uns unsererseits auf sie und fordern seine Absetzung"

Mit der Berufung Ludwigs auf die Verfassung sind wohl die Ereignisse vom 20. Juni 1792 gemeint:
"Am 19. Juni legte er gegen das Deportationsdekret sowie gegen ein Dekret, das die Bildung eines Lagers von 20000 bewaffneten Bürgern vorsah, sein Veto ein." [1]
Am 20. Juni kam eine riesige Menschenmenge vor den Tuilerien an und strömten in den Palast und forderten die Rücknahme des Vetos:
Ludwig verteidigte sich mit der Verfassung:
"Ich habe getan, was mir die Verfassung vorschreibt." [2]

Betrachtet man das Datum der Einreichung (3.August 1792) der Forderung, kann auch ein Zusammenhang mit dem Bekanntwerden (1.August) des Manifestes des des Herzogs von Braunschweiges gezogen werden, der mit der totalen Zerstörung der Stadt Paris drohte, sollte der königlichen Familie ein Haar gekrümmt werden. Das bedeutete, dass feindliche Truppen Frankreich im Namen Ludwig XVI. bedrohten.

Als Konsequenz bedeutete dies die Berufung auf die Verfassung und die Forderung zur Absetzung Ludwigs.

Grüße
excideuil

[1] Cronin, Vincent: “Ludwig XVI. und Marie-Antoinette”, Claasen, Hildesheim, 1993, Seite 466
[2] [1] Seite 467
 
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