Wann und gegen wen verhängte der Kaiser die Todesstrafe.

Hipokampus

Mitglied
Seit einer Woche beschäftige ich mich mit den Fragen,
Wann und gegen wen verhängte der Kaiser die Todesstrafe?
Gab es für die Sklaven auch eine
Appellation an den Kaiser? (Zufluchtsstätte gegen Willkür
des Dominus)? Leider konnte ich noch nicht zu klaren Antwort.
Hat jemand Antworten dazu?
 
ich hab nicht nachgeschaut, aber ich kann mir nicht vorstellen dass es eine sklaven-gewerkschaft gab ^^ sklaven waren doch "eigentum" des besitzers, er konnte damit machen was er wollte, sie sind eine "Ware" und keine "Person", es ist also unmöglich dass eine "Ware" seinen Besitzer anklagt, das kann nur eine Person
 
Sklaven hatten kein Appellationsrecht, das hatten nur römische Bürger (deswegen der Stress mit Paulus). Nichtbürger durften im normalen Strafrecht mit dem Tod bestraft werden, Sklaven sogar vom Hausherrn, allerdings wurde dieses Recht zuerst von Augustus, später von Hadrian noch einmal eingeschränkt.

Die heiligen Haine Etruriens und Griechenlands als Zufluchtsstätten entflohener Sklaven waren religiöse Orte, die meistens auch nur eine Planstelle hatten (ein Neuankömmling z. B. am Nemisee musste gegen den bestehenden "Rex Nemoensis" kämpfen).
 
Sklaven hatten kein Appellationsrecht, das hatten nur römische Bürger (deswegen der Stress mit Paulus). Nichtbürger durften im normalen Strafrecht mit dem Tod bestraft werden, Sklaven sogar vom Hausherrn, allerdings wurde dieses Recht zuerst von Augustus, später von Hadrian noch einmal eingeschränkt.

Die heiligen Haine Etruriens und Griechenlands als Zufluchtsstätten entflohener Sklaven waren religiöse Orte, die meistens auch nur eine Planstelle hatten (ein Neuankömmling z. B. am Nemisee musste gegen den bestehenden "Rex Nemoensis" kämpfen).


Tempel hatten eine ähnliche Freistattfunktion wie das im Mittelalter bei Kirchen der Fall war. So wurde auch ein Verurteilter, der das Glück hatte, auf dem Weg zur Exekution einer Vestalin zu begegnen sofort freigelassen.

Zum Beitrag von Mummius Picius passt eine Geschichte, die Sueton in seiner Caligulabiographie erwähnt. Der Vorsteher war ein Freigelassener, d. h. eigentlich ein entlaufener Sklave, und wer ihn mit einem Knüppel erschlug, wurde sein Nachfolger. Offenbar war der Zweikampf der Bewerber in der Kaiserzeit aber nur noch ein unblutiger Scheinkampf, denn Sueton erwähnt es als Zeichen von Caligulas grausamer Gesinnung, dass er gegen den "Rex nimorensis" im Heiligtum der Diana von Aricia, der sein Priesteramt bereits seit Jahren bekleidete einen Mann hetzte, der wesentlich stärker als dieser war.

(Sueton, Caesarenleben Caligula Kap. 34)
 
Tempel hatten eine ähnliche Freistattfunktion wie das im Mittelalter bei Kirchen der Fall war.

Flüchtete sich jemand in einen Tempel, dann konnte man hergehen und den Eingang zumauern, so dass die zu bestrafende Person nicht wieder herauskam, die Asylfunktion des Tempels aber auch nicht verletzt wurde. Aus Rom ist mir kein Beispiel bekannt, aber Pausanias berichtet eine entsprechende Geschichte aus Griechenland. Details müsste ich nachschauen.
 
Durften nicht nur die Priester einen Tempel betreten? Zu mindest stand das bei der Beschreibung zum sogenannten Hafentempel in Xanten.
Zum opfern musste das gemeine Volk den Opferaltar zu Füßen der Stufen des Tempels nutzen, ins Innere durften sie nicht. Die Türen standen aber offen, so dass man von da unten hineinsehen konnte.
 
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