Wann wurde die Todesstrafe abgeschafft?

ekket

Mitglied
Hallo, hier bin ich mal wieder.

Im Zuge einer Aktion gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe in einem US-Staat erhielt ich die Information, eines der ersten Länder sei vor etwa 220 Jahren das Großherzogtum Toscana gewesen, dass die Todesstrafe abschaffte.

Doch nun ist meine Frage, wo dies ZUERST getan wurde und ob ihr dazu irgendwelche Informationen habt.

Danke schön,

Mit lieben Grüßen,
Ekket
 
In Österreich 1781 von Kaiser Joseph II. abgeschafft, aber später wieder eingeführt.

In der Toskana schaffte sein Bruder, der spätere Kaiser Leopold II., 1786 ebenfalls die Todesstrafe ab.

Wer zuerst war, da widersprechen sich die Artikel. So oder so, es war ein österreichischer Kaiser am Werk ... ;)
 
Zwar nicht formell abgeschafft, aber auf Dauer der Regierungszeit ausgesetzt wurde die Todesstrafe unter der russischen Kaiserin Elisabeth (1741-1761) ... ihre Nach-Nachfolgerin handhabte das dann wieder etwas anders ...
 
Danke schon einmal.

Österreich also? Habt ihr vielleicht irgendwelche weiteren Links zu diesem Thema oder weiß jemand anderes genaueres über die erste Abschaffung?
 
Todesstrafe

Hi liebe Community,

ich will mein Allgemeinwissen zum Thema Todesstrafe erweitern. Allerdings will ich mehr über den Verlauf der Todesstrafe in Deutschland erfahren. Könntet ihr mir merh sagen. Also in Bezug auf Opfer, Verfahren, Daten und Fakten, also wann sie abgeschafft wurde und ähnliches.

Über Antworten würde ich mich freuen

Vielen Dank im Vorraus

Lg Der Falke
 
Sonderausstellung gibt Einblicke in Orte des Grauens
Galgen, Rad und Scheiterhaufen
Ausstellung Neanderthal-Museum, Mettmann
20. Februar bis 27. Juni 2010



NEANDERTAL. Galgen, Rad, Scheiterhaufen – diese drei Wörter reichen aus, um sich eine Vorstellung von der Grausamkeit mittelalterlicher und neuzeitlicher Gerichtsbarkeit zu machen. Entsprechen die heutigen Ansichten aber der Wirklichkeit? Was weiß man von den Prozessen, den Richtstätten, der Situation der Verurteilten? Wer waren die Richter und Henker? Was dachten und fühlten die Menschen? Wie sah der Ablauf einer Hinrichtung im Mittelalter und der Neuzeit aus? Stimmt die moderne Rezeption in Filmen mit der geschichtlichen Wirklichkeit überein?
Antworten auf diese Fragen liefert das Neanderthal Museum in Mettmann vom 20. Februar bis 27. Juni 2010 mit der Sonderausstellung „Galgen, Rad und Scheiterhaufen – Einblicke in Orte des Grauens“.
Die Ausstellung beleuchtet das Thema Richtstätten aus archäologischen, anthropologischen, historischen und volkskundlichen Blickwinkeln. Neben den üblichen historischen Exponaten werden auch ausgegrabene Skelettreste Hingerichteter gezeigt. Diese unterschiedlichen Perspektiven erlauben eine Annäherung an die Geschichte. Heute zeugen oft nur noch historische Karten und Flurnamen von den Richtstätten, die sich im Mittelalter und vor allem in der frühen Neuzeit vor jeder Stadt befanden. Archäologisch ausgegraben und untersucht wurden bislang nur wenige Richtstätten. Dort, wo Ausgrabungen stattfanden, haben sie wesentlich zum Erkenntnisgewinn über dieses düstere Kapitel europäischer Geschichte beigetragen.
Die archäologischen Untersuchungen erschließen die Abfolge der Bestattungen und die Reihenfolge der Richtstättenbauten, wie etwa Erneuerungen oder Reparaturen an den Hochgerichten. Die anthropologischen Untersuchungen an den Skeletten geben Auskunft über Sterbealter, Geschlecht, Hinrichtungsart, Ernährungszustand und Krankheiten der Verurteilten. Selten greifen Archäologie, Anthropologie und historische Schriftquellen so ideal ineinander wie an der Fundstelle Emmenbrücke bei Luzern in der Schweiz. Hier konnten mehrere der freigelegten Skelette nach eingehender Untersuchung durch Archäologen und Anthropologen in den historischen Quellen überlieferten Personen zugewiesen werden.
Die Ausstellung schlägt einen chronologischen Bogen von den frühesten Hinweisen auf ortsfeste Hinrichtungsstätten im 13. Jahrhundert über die Zeit der Aufklärung bis zum heutigen Tag. In vielen Gesellschaften wurden und werden als besonders schwerwiegend definierte Verbrechen mit dem Tode geahndet. Obwohl mit der Aufklärung das Recht, über das Leben eines Menschen zu richten, zunehmend in Frage gestellt wurde, dauerte es noch mindestens 200 Jahre, bis nach dem 2. Weltkrieg die meisten Staaten Europas die Todesstrafe abgeschafft hatten. In Deutschland regelt dies Artikel 102 des Grundgesetzes: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. Noch im Jahr 2008 fanden weltweit 2390 staatlich legalisierte Hinrichtungen statt. Weltweit warten etwa 20.000 verurteilte Häftlinge auf ihre Hinrichtung. Dank einer Kooperation mit Amnesty International werden diese Daten auch in der Ausstellung dokumentiert. Sie unterstreichen die Aktualität des Themas der staatlichen Vergeltung.
Zur Ausstellung erscheint ein Begleitbuch (14,90 €), außerdem gibt es ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Vorträgen, Themenführungen und vielem mehr (Details siehe www.neanderthal.de).


Neanderthal Museum, Talstraße 300, 40822 Mettmann, Tel. 02104/97970; Internet: www.neanderthal.de; e‑Mail: museum@neanderthal.de; Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags, 10 bis 18 Uhr; Eintritt 7 Euro für die Dauerausstellung (inkl. Neanderthaler-Fundort), 5 Euro für die Sonderausstellung, Kombiticket 9 Euro; Ermäßigung für Gruppen, Familien, Kinder, Studenten, Behinderte.

In der Ausstellung und im Begleitkatalog findest du Antworten auf all deine Fragen. Gruß Galgenpapst
 
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@DerFalke

Hole Dir dieses Buch aus der Bibliothek, es ist ziemlich umfassend.

Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung

M.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Tannhaeuser: Naja, all sowas ist bereits in meiner Wissensbibliothek, ich wollte spezifische Informationen zu Deutschland im Laufe der Jahre und das Thema Todesstrafe. Trotzdem danke für die schnelle Antwort.
 
Hi liebe Community,

ich will mein Allgemeinwissen zum Thema Todesstrafe erweitern. Allerdings will ich mehr über den Verlauf der Todesstrafe in Deutschland erfahren. Könntet ihr mir merh sagen. Also in Bezug auf Opfer, Verfahren, Daten und Fakten, also wann sie abgeschafft wurde und ähnliches.

Über Antworten würde ich mich freuen

Vielen Dank im Vorraus

Lg Der Falke

Für die Zeit seit 1848 läßt sich zur Entwicklung der Todesstrafe in Deutschland folgende Entwicklung nachzeichnen (1)
:

Das Paulskirchenparlament schaffte die Todesstrafe zunächst ab. In der Debatte am 4. August 1848 stimmten 288 Abgeordnete für, 146 gegen die Abschaffung der (zivilen) Todesstrafe; beibehalten wurde sie allerdings im Militärstrafrecht. In dem am 27. Dezember 1848 verabschiedeten 'Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes' war die Abschaffung festgeschrieben. (2)

Tatsächlich revidierten zahlreiche deutsche Staaten, darunter auch Preußen, ihr Strafrecht entsprechend. Doch in der anbrechenden Reaktionszeit ab 1849 wurden diese Konzessionen bald wieder rückgängig gemacht und die Todesstrafe fast überall wieder eingeführt. Allerdings setzte sich in den 1850er und 60er Jahren die Hinrichtung in den Mauern des Gefängnis ('intramuran', nach einer Wortschöpfung der preußischen Minister von Savigny und von Uhden) durch, öffentliche Exekutionen gehörten damit der Vergangenheit an.

Die Vollstreckung erfolgte durch Enthauptung, mancherorts durch die Guillotine, mancherorts, etwa in den östlichen Provinzen Preußens, durch das Handbeil.

Mit der Entstehung des Norddeutschen Bundes begannen die Vorbereitungen zur Erarbeitung eines einheitlichen deutschen Strafrechts. 1870 lag es dem Reichstag des Norddeutschen Bundes zur Abstimmung vor. Über die Frage der Todesstrafe wurde erbittert gestritten. (3)

In der ersten Lesung am 28. Februar/1. März 1870 stimmte eine Mehrheit von 118 gegen 81 Abgeordneten für deren Abschaffung. Bei der entscheidenden dritten Lesung am 23. Mai hatte sich jedoch die Stimmung gewendet. Bismarck als Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes hatte ein energisches Plädoyer für die Todesstrafe gehalen und auch auf einen wichtigen verfassungsrechtlichen Punkt hingewiesen: Um Gesetz werden zu können, bedurfte der Entwurf auch der Zustimmung des Bundesrates. Dort saßen die Vertreter der zumeist von Fürsten ernannten, nicht demokratisch legitimierten Regierungen, und diese würden einer Abschaffung der Todesstrafe nicht zustimmen; Bismarck selbst drohte, den Einfluß Preußens im Bundesrat in diesem Sinne geltend zu machen. Damit wäre das gesamte Projekt des deutschen Strafgesetzbuches gescheitert.
Die meisten liberalen Abgeordneten knickten ein, und mit 127 gegen 119 Stimmen wurde die Todesstrafe in das Strafgesetzbuch aufgenommen, konkret für Mord (§ 211) und Hochverrat in Form von Mord oder Mordversuch an einem Landesherren oder dem Bundesoberhaupt (später Kaiser) (§ 80). 1871 trat das Strafgesetzbuch im ganzen Deutschen Reich in Kraft.


In der Weimarer Republik wurde die Frage weiterhin kontrovers diskutiert. SPD, USDP und KPD forderten die Abschaffung der Todestrafe, die DDP war gespalten, die anderen Parteien befürworteten ihre Beibehaltung. Dabei war die Haltung der Parteien auch nicht widerspruchsfrei. So wurde 1922 nach dem Mord an Walther Rathenau das Republikschutzgesetz verabschiedet, dass die Zahl der mit dem Tode bedrohten Delikte noch erhöhte.

Erst im Juli 1928 schien dann ein der Durchbruch für die Abolitionisten bevorzustehen: Nach den Reichstagswahlen im Mai war eine Regierung unter dem Sozialdemokraten Hermann Müller gebildet worden, zu deren Programm eine Justizreform gehörte, im Zuge derer auch die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Justizminister wurde Erich Koch-Weser von der DDP, der ein überzeugter Gegner der Todesstrafe war. Am 10. Juli 1928 verfasste er ein Rundschreiben an sämtliche Landesregierungen, die Vollstreckung aller Todesurteile bis auf weiteres auszusetzten.

Die Landesregierungen hielten sich an die Empfehlung Koch-Wesers, und zwischen Januar 1928 und Juni 1930 fanden in Deutschland keine Hinrichtungen mehr statt. Tatsächlich wurden zu diesem Zeitpunkt bereits die meisten Todesurteile auf dem Begnadigungswege in Haftstrafen umgewandelt: 1927 wurden im Deutschen Reich 64 Todesurteile gefällt, jedoch nur sechs Hinrichtungen vollstreckt.

Allerdings mußte Koch-Weser schon im April 1929 im Zuge einer Kabinettsumbildung von seinem Amt zurücktreten. Sein Nachfolder Theodor von Guérard vom Zentrum war ein Anhänger der Todesstrafe. Im März 1930 scheiterte die Regierung Müller und mit ihr die Strafrechtsreform. Kurz danach fanden wieder Exekutionen statt.

In der Zeit des Nationalsozialismus war natürlich an eine Abschaffung der Todesstrafe nicht mehr zu denken. Schon die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 erweiterte die Zahl der mit dem Tode bedrohten Delikte, weitere Gesetze folgten. Bald gingen alle rechtsstaatlichen Prinzipien verloren: Es wurden Gesetze erlassen, die Vergehen rückwirkend bestraften, wiederholt griff Adolf Hitler persönlich in die Rechtssprechung ein und ordnete die Hinrichtung von Personen an, die seiner Meinung nach von den ordentlichen Gerichten zu milde Strafen erhalten hatten.

Insbesondere während des Krieges kam es zu einer exzessiven Verhängung der Todesstrafe. Nach offiziellen Statistiken wurden zwischen 1933 und 1945 16.560 Todesurteile gefällt und rund 12.000 vollstreckt, davon fielen 664 (4%) der Todesurteile in die Zeit von 1933-1939 und 15.896 (96 %) in die Kriegsjahre. Hierbei handelt es sich wohlgemerkt nur um die Urteile ziviler Gerichte; dazu kamen noch einmal etwa 20.000 Todesurteile von Kriegsgerichten (4).

Zudem wurden die Hinrichtungen im Dritten Reich auch immer häufiger durch Erhängen vollstreckt, weil diese Form der Exekution einfach billiger und schneller war, außerdem galt das Erhängen als besonders schimpflich. Mehrere Beteiligte am Attentat vom 20. Juli 1944 wurden in Plötzensee an Fleischerhaken aufgehängt, die Hinrichtung gefilmt und Hitler vorgeführt.

Während der Besatzungszeit nach 1945 wurden zunächst noch Todesurteile sowohl von
Gerichten der Besatzungsmächte als auch von deutschen Gerichten verhängt und vollstreckt. In zahlreichen Landesverfassungen, die vor dem Grundgesetz der Bundesrepublik verabschiedet wurden, war die Todesstrafe noch vorgesehen.

Erst der parlamentarische Rat legte dann im Grundgesetz unter § 102 die Abschaffung der Todesstrafe in der Bundesrepublik fest. Allerdings kam es auch nach dessen Inkrafttreten im Mai 1949 in der Bundesrepublik zu Hinrichtungen aufgrund von Urteilen alliierter Gerichte. Zuletzt wurde 1951 eine Gruppe von Kriegsverbrechern, darunter der SS-Offizier Otto Ohlendorf, exekutiert.

In der DDR blieb dagegen die Todesstrafe fast während der ganzen Zeit ihres Bestehens erhalten und wurde auch vollstreckt, wenn auch in der Honecker-Ära zunehmend seltener. Ab 1971 wurde über Hinrichtungen nicht mehr öffentlich berichtet. Insbesondere Erich Mielke sträubte sich allerdings gegen ihre völlige Abschaffung. Die letzten Hinrichtungen auf deutschem Boden wurden deswegen auch an Angehörigen des Militärs und der Staatssicherheit vollstreckt. Als Letzter starb am 26. Juni 1981 der wegen angeblicher Spionage verurteilte Stasi-Offizier Werner Teske in Leipzig, wie in der DDR damals üblich durch unerwarteten Nahschuß in den Hinterkopf.


Am 17. Juli 1987 schließlich gab der Staatsrat der DDR die Abschaffung der Todesstrafe auch in der DDR bekannt.


(1) Darstellung im Wesentlichen nach Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532-1987. Berlin 2001, S. 329ff.

(2) Zur Debatte in der Paulskirche: Franz Wigard (Hrsg.): Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, Bd. 2, Nr. 34 – 61, Frankfurt a. M. 1848, S. 1372ff. http://bsb-mdz12-spiegel.bsb.lrz.de/~db/bsb00011909/image_602

(3 )Zur Debatte im Norddeutschen Bund: Verhandlungen des Deutschen Reichstags

(4) Zahlenangaben nach Evans, Rituale, S. 831
 
Zuletzt bearbeitet:
In Österreich 1781 von Kaiser Joseph II. abgeschafft, aber später wieder eingeführt.

In der Toskana schaffte sein Bruder, der spätere Kaiser Leopold II., 1786 ebenfalls die Todesstrafe ab.

Wer zuerst war, da widersprechen sich die Artikel. So oder so, es war ein österreichischer Kaiser am Werk ... ;)
1781 kann nicht ganz stimmen. Es müßte 1787 in Österreich sein. Im Jahr nach der Toskana als zweites Land der Welt. Literaturnachweise kann ich grad nicht erbringen, bin mir aber zu 99% sicher.
 
Eine interessante Frage! Ich habe mich einmal im Rahmen einer Seminararbeit u. a. mit der Abschaffung der Todesstrafe befasst und habe dabei der verwendeten Literatur für Österreich das Datum 1781 entnommen. Mein Professor hat nichts daran bemängelt. Aber vielleicht habe ich eine Erklärung für die unterschiedlichen Zahlen: 1787 wurde in Österreich ein neues Strafgesetzbuch eingeführt, das "Allgemeine Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung", das keine Todesstrafe mehr vorsah. Möglicherweise wurde also die Todesstrafe schon 1781 abgeschafft, und die Zahl 1787 ergibt sich daraus, dass sich manche Autoren nur auf das neue Strafgesetzbuch stützen und übersehen, dass sie schon davor abgeschafft wurde.
Übrigens wurde sie nicht komplett abgeschafft, sondern blieb im Standrecht erhalten, wo sie durch Hängen vollzogen werden sollte, anschließend sollte die Leiche zur Abschreckung 12 Stunden lang hängenbleiben.
Franz II. führte die Todesstrafe dann für Hochverrat wieder ein, da er durch die Französische Revolution auch die innere Ordnung Österreichs bedroht sah.
 
Zwar nicht formell abgeschafft, aber auf Dauer der Regierungszeit ausgesetzt wurde die Todesstrafe unter der russischen Kaiserin Elisabeth (1741-1761) ... ihre Nach-Nachfolgerin handhabte das dann wieder etwas anders ...


Elisabetha Petrowna kannte bei tatsächlichen und eingebildeten Feinden allerdings ebensowenig Gnade wie ihr Vater.

In ganz Europa erregte Elisabeths Vorgehen gegen die Fürstin Natalja Lopuchina Aufsehen. Diese wurde 1742 mit der Knute ausgepeitscht und nach Sibirien verbannt, nachdem man ihr die Zunge herausgerissen hatte. Lopuchina war eine Tochter des baltischen Gouverneurs Balk, die in den einflussreichen Clan der Lopuchins eingeheiratet hatte. Natalja Lopuchina und Elisabeth waren sogar über viele Ecken und bettkanten verwandt. Nataljas Mutter war eine Schwester von Peters 1. Mätresse Anna Mons

Jewdokija Lopuchina hieß die erste (ungeliebte) Ehefrau Peters I., die der Zarins Kloster steckte, um Martha Skwaronskaja heiraten zu können, die später als Katherina I. in die Geschichte einging. Im Kloster Susdal verliebte sich Jewdokia in einen Bewacher, den der Zar exekutieren ließ. Erst als alte Frau durfte sie nach Moskau zurückkehren, als ihr Enkel Peter II. antrat. Dafür mussten einige gehen, die früher Peters II. Vater, den Zarewitsch alexej nach Russland lockten: peter tolstoi und auch der allmächtige Alexander menschikow.

Doch zurück zu Natalja Lopuchina, was hatte sie eigentlich getan, bzw. nicht getan? Die Lopuchina verfügte über sehr gute Kontakte bei Hof und nutzte diese natürlich aus und ließ es offenbar an Respekt gegenüber der Zarin fehlen. Sie wurde schließlich verurteilt, nur weil in ihrem Salon auch ein Marquis Botta d`Adorno verkehrte, der Iwan VI. lieber auf dem Thron gesehen hätte.

Dieser, ein Sohn von Anton Ullrich von Braunschweig und Anna Leopoldowna er wurde von Elisabeth I. als Baby entmachtet und 23 Jahre in Isolationshaft gehalten. Ihn ganz ums Eck zu bringen, brachte Elisabeth dann aber doch nicht fertig, und Katherina II. nahm ihr diese Bürde 1764 ab, nachdem Iwan VI. angeblich bei einem Fluchtversuch getötet wurde. Das Gedächtnis an ihn zu verwischen gelang Katherina II. recht erfolgreich.
 
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