War das Fränkische Reich zum Scheitern verurteilt?

Stammesgesetzestexte waren typisch, auch für das fränkische Reich

Ich habe nicht den ganzen Strang verfolgt, möchte mich aber hier einhaken:
Schon vor dem imperialen Anspruch Karls titulierte sich dieser als rex francorum et langobardorum et patritius/patricius romanorum.
Letzteres dürfte aber auf die Bewohner der Stadt Rom bezogen gewesen sein. Vielleicht können wir uns über die leges der Germanenreiche ein wenig der Frage nähern, wie lange man von Frankenreich sprechen kann.
Im Lex Burgundionem werden, genauso wie in den westgotischen Gesetzen Römer und Burgunder/Westgoten etc. getrennt.
In den fränkischen Gesetzen habe ich einen derartigen Passus nicht gefunden, ich habe sie aber auch nur sehr oberflächlich daraufhin untersucht. Es ist jedoch bezeichnend, dass nach der Eroberung der muslimisch beherrschten Septimania durch die Franken das westgotische Gesetz dort wieder Gültigkeit hatte. Warum setzen die Franken einen Gesetzescodex wieder inkraft, der ihnen "fremd" ist und zu einem untergegangenen Königreich gehört?

Wie Sheik bereits betonte kannte die Lex Salica sehr wohl eine Unterscheidung zwischen Franken und „Römern“ (und anderen „Barbaren“) in ihrer Stellung. Dies zeigt sich am Besten in der Höhe des Wergeldes. Das Wergeld war eine Art „Wiedergutmachung“ eines Täters gegen den Geschädigten oder die Krone und liefert somit einen Index über die Rechtsstellung von Beteiligten. Es verhielt sich bei den Franken also genauso wie bei Burgundern oder Westgoten. In der Lex Salica 41.1.5,8 & 9 findet sich, dass ein Gefolgsmann des Königs fränkischer Herkunft den Tötenden 600 solidi kostete, ein getöteter Römer gleicher Stellung aber nur 300 solidi. Dieses Verhältnis (2:1) findet sich wohl generell in allen Gesetzen jener Zeit. Man findet dieses Beispiel auch im entsprechenden Artikel bei Tante Wiki:
Lex Salica ? Wikipedia

Wie die übrigen Gesetzeswerke der Völkerwanderung auch hielten die Franken an eigenen Rechtsystemen fest, die sich an der Herkunft der Menschen orientierten. Römer wurden nach römischem Recht gerichtet, Franken nach fränkischem und Goten nach gotischem Recht… Wie im Mittelalter auch glaubte man daran, dass die Rechtstellung eines Menschen in seiner Herkunft und sozialem Stand begründet sei. In anderem Zusammenhang, bei der es um Ablehnung von Testamenten ging, gab es einmal das Wort „Gott macht die Erben, nicht die Menschen!“ War allerdings ein rechtlicher Streitfall zwischen Römer und Franke anhängig, hatte fränkisches Recht zu gelten! Auf Septimanien gehe ich unten noch einmal ein…
Es war ja nicht nur Septimanien,sondern auch andere (Stammes)Gebiete des Karolingerreiches hatten eigenes Recht , das statt oder neben der lex salica/lex ribuaria galt.Sogar in den capitulare saxonicum gibt es Hinweise auf die Fortgeltung sächsischen Rechts ,das später als lex saxonum codifiziert wurde.
Wir haben also eine föderative Rechtsordnung mit starken,nebeneinander geltenden Partikularrechtsordnungen und einem als Klammer fungierenden Reichsrecht

Das deutet,ebenso wie die Titelführung darauf hin, daß sich die Karolinger eben nicht mehr als Herrscher eines fränkischen Reiches sondern eines föderativen unversalen Imperiums verstanden.
Damit müßte man das Ende des Frankenreiches wohl in der Merowingerzeit ansetzen.

Richtig ist, dass unter Karolingern und wohl bereits unter den Merowingern durchaus „lokales“ Stammesrecht zur Anwendung kam. Bei Letzteren kennt man schon die beiden fränkischen Gesetze der salischen- und der ripuarischen Franken. Die Gesetzessammlungen für Sachsen oder Alemannen unter den Karolingern sind nichts Neues und weisen auch nicht auf eine Änderung des Charakters des fränkischen Reiches hin! Dies war bereits so zu Beginn ihres Reiches – und nicht nur dort! Selbst bei den Ostgoten Theoderichs ist erkennbar, dass es Unterscheidungen nach nationaler Herkunft gegeben haben müsste. Die Reiche der Völkerwanderungszeit hatten in dieser Hinsicht generell „föderativen Charakter“ von Anfang an.



Als die Franken Septimanien von den Muslimen befreiten, setzten sie wieder das lokale – eben westgotische! – Recht wieder in Kraft. Schließlich wurde diese Gegend damals nicht nur Septimanien, sondern auch Gothien/Gothia genannt, was dieses Vorgehen leichter verständlich macht. Gerade die Franken unterschieden kaum zwischen dem „eigentlichen“ Gothien (das im Wesentlichen südlich der Pyrenäen lag) und dem Begriff Septimanien, der sich eigentlich auf die Gebiete nördlich dieses Gebirges beschränkt. Als Extrempunkt für die Rechtstellung eines Menschen nach „völkischer Herkunft“ weis Herwig Wolfram noch von einer Frau in Italien zu berichten, die Jahrhunderte nach dem Untergang des ostgotischen Reiches doch explizit auf die Anwendung des gotischen Rechts für sich verzichtet!



Noch einmal zusammengefasst:

Unterschiedliche Rechtsordnungen für Menschen unterschiedlicher Völker waren während der Völkerwanderungszeit absolut üblich und können nicht als Indikator für ein zerfallendes, oder sich fundamental änderndes Reich der Franken angesehen werden! Als die Alamannen unterworfen worden waren, setzten die merowingischen Könige Herzöge von ihren Gnaden ein. Es finden sich sogar vereinzelt archäologische Hinweise, dass fränkische Adelige (zum Teil?) anstelle der besiegten alamannischen Oberschicht deren Funktionen übernahmen. Diese Herzöge standen in einem Verhältnis von Vasallen zum fränkischen König. Bei allen sonstigen, teils gleitenden Übergängen zwischen römischer Antike und entstehendem Mittelalter zeigt sich hier anscheinend deutlich das grundsätzlich andere Rechtsverständnis der Nachfolgereiche, welches wegging von „allgemeingültigen Institutionen“ und hinwies auf einen feudalen Staatsaufbau.
 
Und doch Übergänge aus der Antike!

Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf dennoch fortbestehende Parallelen zur römischen Antike. Die neuen Herren in den Reichen der Völkerwanderung verstanden sich als Kriegerschicht. Rechtlich waren fast alle dieser Völker vorher durch römische Institutionen durch einen Foedus-Vertrag als „römisches Heer“ anerkannt worden. Schon zu Beginn des römischen Berufsheeres unter Kaiser Augustus aber war das römische Heer einem eigenen Recht unterworfen worden und seine Angehörigen genossen besondere Privilegien gegenüber den „normalen Bürgern“ des Reiches mit eigener Rechtsprechung. Kam es zu einem Rechtsfall zwischen Angehörigen des Heeres und einem Zivilisten waren einseitig die Heeresgerichte zuständig – sprich die Offiziere! Dies konnte schon im römischen Reich zu Verwerfungen im Verhältnis zu den Zivilisten führen. In diese Sonderrolle der Armee hineinzuschlüpfen war für die Völker der Völkerwanderungen also ein Leichtes und erleichterte ihre Selbstverwaltung und Identitätsfestigung!


Im Übrigen kannte auch das römische Reich nicht überall und immer gleiches Recht für seine Bewohner. Vor der allgemeinen Verleihung der Bürgerrechte an (nahezu) alle freien Bürger des Reiches in der Constitutio Antoniniana unterschied man zusätzlich zwischen lokalem, peregrinen Recht der unterworfenen Provinzbevölkerung und dem übergeordneten, römischem Recht. Auch in diesem Fall hatte der Angehörige der höher bewerteten Rechtsstellung klare Vorteile! Ein Peregrine konnte sich selten gegen einen römischen Bürger durchsetzen. Ein römischer Bürger hatte Schwierigkeiten sich in Rechtsfällen gegen Angehörige des Heeres vor Gericht durchzusetzen. Die vielleicht bei oberflächlicher Betrachtung als Rassismus auslegbare Rechtsungleichheit, völkerwanderungszeitlicher Rechtssysteme findet sich also durchaus in einer rechtlichen Kontinuität auch aus römischer Perspektive. Allerdings waren nun nicht mehr die Römer jene, welche den Ton angeben konnten!
 
War das Frankenreich zum Scheitern verurteilt?

Laut Peter Heather war das Ende des Frankenreichs mangels „Masse“ an Ressourcen sozusagen vorauszusehen. Er glaubt, das zentrale Königtum habe zu wenig „Krongut“ dauernd in der Hand behalten können, um langfristig dominant zu bleiben…
Heather „Der Untergang des Römischen Weltreiches“, 4. Auflage – Seite 500

Über das Karolingerreich..
Hier kontrollierte das Zentrum des Imperiums, selbst nach den großen Eroberungen Karls des Großen, zu wenige Ressourcen, um mehr als zwei oder drei Generationen durchzustehen. Vor allem schuf es nie die umverteilenden Beseteuerungsverfahren, die das Bestehen des Römischen Reiches fünf Jahrhunderte lang garantiert hatten. So führte die Notwendigkeit, sich örtliche politische Unterstützung zu erkaufen, die das Karolingerreich mit seinem römischen Vorgänger teilte, bald in den Bankrott…
Mir ist schon klar, dass Chlodwigs Frankenreich im ehemaligen Gallien deutlich früher existierte, wogegen das Reich Karls des Großen deutlich größer war und sich die Verhältnisse der Völkerwanderungszeit verändert hatten. Aber war Karl nicht derjenige, welcher zu seiner Zeit auf dem Erbe des Merowingers aufbaute und besaß er damit nicht deutlich mehr Ressourcen als Chlodwig jemals zur Verfügung gestanden hatten? Heather vergleicht das Karolingerreich auch als Großreich mit dem einstigen Weströmischen Reich und vor diesem Hintergrund fasst er diese Aussage. Die Ausgangsfrage des Fadens geht ja auch auf die Karolinger zurück, deren „karolingische Renaissance“ auch weitere Rückgriffe auf römisches Erbe offenbart. Anscheinend kann sich kaum jemand mit Heathers Folgerungen anfreunden?
 
Fränkische Ethnogese & Vermischung mit Galloromanen - Blickwinkel

...Ob die Franken, so sie es überhaupt jemals waren, nach Chlodvig noch als Stammesverband anzusehen sind, ist ebenso fraglich. Sicherlich ist auch hier zwischen Louis V. und Hugo Capet kein Bruch zu erkennen, in der Zeit davor genauso wenig.

Das Ganze hier läuft doch auf eine Definitionsfrage hinaus. Was sind Franken? Wenn man, wie Dieter oben, nur einen germanisch sprechenden, ethnisch germanisch geprägten "Volksstamm" als Franken akzeptiert, so ist dieser schon unter den Merowingern allmählich verschwunden.
Wenn man akzeptiert, dass Volksgemeinschaften ständigem Wandel unterliegen, sich permanent entwickeln, so kann man eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Childerich bis Louis XV. beobachten.

Alles eine Frage der Sichtweise.
Interessant vielleicht auch wie Heather die Entstehung des Merowingischen Frankenreichs unter Chlodwig um 480 beurteilt (S 518) – meine Überbrückungen sind in Klammern kenntlich
Wir wissen sicher… (das die Vereinigung der Franken unter Chlodwig) von mindestens sechs separaten Kriegergruppen geschaffen wurde. Zu… (seinem Erbe von Vater Childerich) fügte Chlodwig die Gefolgschaft des Sigibert…, des Chararich, Ragnachar und Ricchar… und schließlich des Rignomer hinzu.
Womit er die Vereinigung der Übergruppen der ripuarischen und der salischen Franken unter der Führung des Merowingers beschreibt. Den Hinweis finde ich in Hinblick auf die Assimilation der Franken mit den Galloromanen und die unterschiedlichen Wergelder für Franken und Römer als der alten lex salica ebenfalls wichtig.
Sigibert von Köln ? Wikipedia
Chararich ? Wikipedia
Ragnachar ? Wikipedia

Anzunehmen dass eine fränkische Identität sich durch Romanisierung durch/infolge der Expansion unter Chlodwig änderte ist daher eher „akademisch“ zu sehen. Die Franken waren vor Chlodwig durch mehrere Kleinkönige repräsentiert und bildeten wohl keinen einheitlichen Stamm in der meist erwarteten Wortbedeutung. Dem trägt auch der Umstand Rechnung, dass unterschiedliche Gesetzeswerke für die salischen- und die ripuarischen Franken entstanden. Wozu das, wenn es eine feste, gemeinsame Identität gegeben hätte? Unzweifelhaft waren die „Franken“, welche Chlodwig bei seinem Tode hinterließ „anders“, als die früheren Franken. Besonders im Vergleich zu jenen, wie sie etwa noch durch den Römer Konstantin dem Großen vorgefunden worden waren. Praktisch schuf die politische Leistung Chlodwigs erst einen nach außen abgeschlossenen, fränkischen Großstamm. Nach innen, also innerhalb seines Reiches begann natürlich ebenfalls eine Ethnogese mit den Einheimischen. Eben jener, in den erobernden Gebieten zahlenmäßig überwiegenden Galloromanen. Ohne Zweifel ist diese Ethnogese zwischen „Romanen und Germanen“ maßgeblich erleichtert worden durch den Übertritt des Königs und seiner Dynastie zu einem gemeinsamen, katholischen christlichen Glaubensbekenntnis.

Die hier oft behauptete, (anscheinend?) bereits fortgeschrittene Romanisierung der Franken bei Machtübernahme Chlodwigs, kann ich keinesfalls teilen. Bestenfalls Teile der Franken mögen damals bereits Vulgärlatein gut gekannt, geschweige denn übernommen haben. Am ehesten noch die salischen Franken. Die Franken galten im ausgehenden 5. Jht. (in welchem Chlodwig die Basis seines Erfolges legte) als deutlich weniger romanisiert als andere Germanenvölker im einstigen Römischen Reich, vor allem im Vergleich zu den ostgermanischen Gotenvölkern oder auch nur den Vandalen! Der Romanisierungsgrad war sicher nicht die wichtigste Basis für die beginnende, fränkisch-gallorömische Ethnogese.

Ich fasse einmal zusammen:
1. Vor Chlodwig bestand kein einheitlicher, fränkischer Großstamm
2. Die „Verschmelzung“ der fränkischen Teilstämme, die vorher bestenfalls in losen Konföderationen unter ihren Kleinkönigen gemeinsam agiert hatten, begann erst nach Unterwerfung Galliens. Kristallisations- und Bezugspukt des Prozesses war der gemeinsame König: Chlodwig der Eroberer! Nach seinem Tode bleib es seine merowingische Dynastie, bzw. deren Nachfolger auf dem Thron, womit die Bedeutung gemeinsamen Königtums für diese Ethnogese angemessen herausgestellt sein sollte!
3. Zweiter, identitätsstiftender Bezugspunkt neben dem König war ein von der Krone gefördertes, christlich-katholisches Glaubensbekenntnis. Ein Bekenntnis, durch welches Chlodwig wohl auch die Masse der wichtigen, galloromanischen Eliten und Bevölkerung für sich gewinnen konnte - gegen die übrige, germanische (arianische) Konkurrenz!
4. Gemeinsame Bezugspunkte für das (politische) Leben im Reich waren damit Königtum und katholisches Glaubensbekenntnis. Wer „Karriere“ machen wollte, musste sich zumindest an eine dieser beiden Bezugspunkte anlehnen, besser an beide gleichzeitig! Wie bereits im Faden mehrfach betont wurde, leistete Chlodwig dadurch praktisch der Romanisierung und damit auch der Verschmelzung der fränkischen- mit den lokalen (etwa gallorömischen) Identität(en) deutlichen Vorschub.


...salopp formuliert entwickelte sich das "fränkische Volk" durch einen erobernden König, der mit seinen Eroberungen den Rahmen für die folgende Ethnogese absteckte.
 
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