Warum akzeptierten die Deutschen Hitlers Begründung von den 2. WK?

Der Vertrag wurde eingehalten. Inwiefern entwickelten sich die Realitäten in der Laufzeit des Vertrages anders?

Insofern der Vertag eben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und Fragen des Grenzverkehrs beinhaltete und in diesen Punkten hielt das Vertragswerk, eben nicht bis zu seinem Ablauf.

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Nachdem ich einen Verweis auf die deutsch-polnischen Auseinandersetzungen in Sachen Zoll und Einfuhrverboten als Druckmittel gebracht habe, wärst du nun so freundlich mir zu erläutern, inwiefern das mit der Entwicklung des Verhältnisses zwischen Deutschland und der CSR vergleichbar ist?

Wann fand ein vergleichbares Maß an wirtschaftlichem Druck auf die Tschechoslowakei statt um Gebietsrevisionen im Bezug auf das Hultschiner Ländchen zu erreichen?
 
Insofern der Vertag eben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und Fragen des Grenzverkehrs beinhaltete und in diesen Punkten hielt das Vertragswerk, eben nicht bis zu seinem Ablauf.
Der Grenzverkehr für Personen war nicht beeinträchtigt. Wenn das Abkommen bspw. in wirtschaftlicher Hinsicht gebrochen worden wäre, wie du es unterstellst, hätte die "Gemischte Kommission für Oberschlesien" unter Schweizer Vorsitz darüber verhandeln müssen.

wärst du nun so freundlich mir zu erläutern, inwiefern das mit der Entwicklung des Verhältnisses zwischen Deutschland und der CSR vergleichbar ist?
Das habe ich bereits x-mal: Deutschland erkannte weder die Polnische noch die Grenze zur CSR im Vertrag von Locarno an, sondern wollte eine friedliche Revision. Das letzte mal als ich dir das schrieb, kam das:

Ja und die Tatsache, dass du das wiederholt wiedergibst, beantwortet nach wir vor meine Frage nicht.
 
Pacta sunt servanda: Der Vertrag über den Moldauhafen hält bis heute und wird in ein paar Jahre auslaufen. Das Deutsch-Polnische Abkommen von 1922 wurde nicht gebrochen - auch im "Deutsch-Polnischen Zollkrieg" nicht. Sogar die Nazis mussten sich daran halten. Daher verstehe ich nicht, warum du Regierungen der Weimarer Republik unterstellst, einseitig internationale Abkommen zu brechen.
In diesem Zusammenhang hätte Deutschland jederzeit die Handhabe gehabt, dass gewährte Hafenrecht mal eben wieder zu kassieren, wenn die Streitigkeiten sich zuspitzen sollten.
 
Der Grenzverkehr für Personen war nicht beeinträchtigt.
Wohl aber der für Güter und Energieverteilung, denn Energieverteilung meinte im Rahmen dieses Abkommens zuvorderst die schlesische Steinkohle als Energieträger und sein traditionelles Absatzgebiet vor allem in der Industrieregion im deutschen Teil Schlesiens.

Das habe ich bereits x-mal: Deutschland erkannte weder die Polnische noch die Grenze zur CSR im Vertrag von Locarno an, sondern wollte eine friedliche Revision

Und es ist abermals keine Antwort auf meine Frage.
Du behauptest die Situation wäre ganz vergleichbar gewesen, ziehst dich aber einzig auf diesen Passus zurück ohne die realen politischen Schritte zu würdigen, die sonst noch unternommen oder nicht unternommen wurden.
Mithin beurteilst du die Situation also ziemlich selektiv unter Auslassung von Tatsachen.

Ich darf dich noch einmal freundlich daran erinnern, dass Deutschland auch die Grenze zu Dänemark in Locarno nicht offiziell anerkannte.

Auch würde es vielleicht helfen zu sehen, dass die nochmalige Festschreibung der Westgrenze nicht nur einen deutschen Verzicht auf Revision (über den Status Quo ante hinaus, denn die Rückabwicklung der Ruhrbesetzung war bereits eine Revision des Status Quo) beinhaltete, sondern vor allem auch einen französischen Verzicht auf jegliche Versuche das Rheinland doch noch in irgendeiner Form vom deutschen Staat zu trennen und dort dem französischen Sicherheitsbedürfnis nach der Nichtratifikation des Versailler Vertrags durch den US-Kongress und den dadurch bedingten Verfall der in Aussicht gestellten amerikanischen Garantien folgend, einen rheinischen Pufferstaat zu schaffen.
Insofern dieser Vertrag auch das Ende französischer Unterstützung für rheinische und pfälzische Separatistengruppen, bedeutete und es hier auch maßgeblich um die territoriale Integrität Deutschlands ging, war mit diesem Vertrag ohnehin mehr verbunden, als ein schlichter deutscher Verzicht auf (weitere) Revision.

Womit es ohnehin fragwürdig erscheint ob diese Festschreibung mit der Situation an den anderen Grenzen sinnvoll verglichen werden kann, an denen die territoriale Integrität Deutschlands auf Basis der Konditionen des Versallier Vertrags, nachdem die Volksabstimmungen gelaufen waren, nie ernsthaft infrage standen.

Vielleicht betrachten wir dabei einfach auch mal diesen Umstand, anstatt einfach lapidar zu befinden, dass Deutschland im Westen zur Anerkennung der Grenzen bereit gewesen sei und im Osten nicht.

Der Unterschied ist, dass es im Osten keine, in Teilen willkührliche (Ruhrgebiet) Besatzung gab, die über alles hinaus ging, was jemals im Versailler Vertrag vereinbart worden war und die es für Deutschland attraktiv machte ein erneuten Abkommen auf Basis der Bestimmungen des Versailler Vertrags zu schließen, um eine Revision des Status Quo zu erreichen und das macht diesen Vergleich im Grunde Witzlos.

Denn der Locarno-Vertrag war keine Verzicht auf Revisionspolitik, er war im Gegenteil ein Akt von Revisionspolitik (nur revidierte er keinen de jure- sondern einen de-facto Status), der die im Status Quo (Ruhrbesetzung/ Unterstützung für Separatisten im Rheinland) existierenden Eingriffe in die territoriale Integrität Deutschlands erfolgreich revidierte.


Pacta sunt servanda:

Ist ein hüsches lateinisches Sprichwort, an das sich spätestens seit Rapallo und dem Aufbau der "Schwarzen Reichswehr" keine Weimarer Regierung in Gänze hielt.

Das Deutsch-Polnische Abkommen von 1922 wurde nicht gebrochen - auch im "Deutsch-Polnischen Zollkrieg" nicht.

Im Hinblick auf Distribution von Enegie/Energieträgern im Hinblick auf die schlesische Steinkohle eben doch.

. Daher verstehe ich nicht, warum du Regierungen der Weimarer Republik unterstellst, einseitig internationale Abkommen zu brechen.

Das sie dazu prinzipiell bereit war, müssten wir überhaupt nicht diskutieren oder möchtest du mir hier verkaufen, dass die "Schwarze Reichswehr" in irgendeiner Form mit den Artikeln 168 und 169 des Versailler Vertrags vereinbar gewesen wäre?
Ich vermute mal nicht.

Wenn du das aber nicht behaupten wolltest, müsstest du eingestehen, dass sämtliche Weimarer Regierungen seit dem April 1922 kontinuierlich internationale Abkommen einseitig brachen und von dieser Praxis Zeit der Existenz der Republik auch nie abgingen.
Insofern ist "pacta sunt servanda" als Totschlagargument ein hübsches Eigentor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Hinblick auf Distribution von Enegie/Energieträgern im Hinblick auf die schlesische Steinkohle eben doch.
Der vertragsgemäß am 01.01. 1925 auslief. Erst in der Folge entwickelte sich der "Zollkrieg".

Das sie dazu prinzipiell bereit war, müssten wir überhaupt nicht diskutieren oder möchtest du mir hier verkaufen, dass die "Schwarze Reichswehr" in irgendeiner Form mit den Artikeln 168 und 169 des Versailler Vertrags vereinbar gewesen wäre?
Da ist wiederum diskutabel, wieviel die Weimarer Reichsregierungen im einzelnen über die Schwarze Reichswehr bescheid wussten. Sie war ja eher ein "Kind der Reichswehr". Beispielsweise im Küstriner Putsch versuchte die Schwarze Reichswehr die legitime Regierung wegzuputschen.
 
Ich darf dich noch einmal freundlich daran erinnern, dass Deutschland auch die Grenze zu Dänemark in Locarno nicht offiziell anerkannte.

Dafür gibt es auch einen Grund; man mag es gut oder für schlecht befinden. Jedenfalls wurde 1879 völkerrechtlich verbindlich, die Pflicht zur Durchführung des § 5 des Prager Friedens einer Volksabstimmung zwischen den Vertragspartnern, nämlich dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn, die dieses nämlich 1866, übrigens auf Druck von Napoleon III. ,ursprünglich vereinbart hatten, einvernehmlich annulliert worden war.
 
Dafür gibt es auch einen Grund; man mag es gut oder für schlecht befinden. Jedenfalls wurde 1879 völkerrechtlich verbindlich, die Pflicht zur Durchführung des § 5 des Prager Friedens einer Volksabstimmung zwischen den Vertragspartnern, nämlich dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn, die dieses nämlich 1866, übrigens auf Druck von Napoleon III. ,ursprünglich vereinbart hatten, einvernehmlich annulliert worden war.

Ja, schon richtig, es wurde eine Abstimmung vereinbart, was aber durchaus im Prager Frieden nicht vorgesehen war, war der sehr spezielle Abstimmungsmodus, der der deutschen Seite durch den Versailler Vertrag aufgedrückt wurde:

Volksabstimmung in Schleswig – Wikipedia

Man hätte hier, wenn man auf Revision ausgewesen wäre, monieren können, dass gemäß des Prager Friedens alle Bewohner Schleswig ein Recht auf Abstimmung hätten haben müssen, nicht nur diejenigen der Zonen I und II, man hätte die verschiedenen Abstimmungsmodi in den verschiedenen Zonen, die eindeutig Dänemark begünstigten monieren und die Rechtmäßigkeit der Teilung Schleswigs bestreiten können.

Damit ist der Fall eigentlich ähnlich gelagert wie Oberschlesien.

Denn auch da ging es bei den Revisionswünschen ja nicht um die Abstimmung an sich, sondern um die Interpretation des Ergebnisses.

Es bestand, wenn man ernstlich an einer Revision interessiert gewesen wäre, eigentlich kein Anlass das so zu akzeptieren und es hätte um so mehr ein Anlass bestanden, die Akzeptanz dieser Grenzziehung noch einmal zu bekräftigen.
 
Da ist wiederum diskutabel, wieviel die Weimarer Reichsregierungen im einzelnen über die Schwarze Reichswehr bescheid wussten.

Ah, natürlich davon wussten sie nichts.

Davon, dass sie ab den 1920er Jahren illegaler Weise militärische Kader zur Ausbildung in die Sowjetunion entsandten wohl auch nicht?

Es ist wirklich nicht abzustreiten, dass die Weimarer Regierungen kontinuierlich die Artikel 168 und 169 des VErsailler Vertrags verletzten.
 
Ich weiß nicht, ob man das in diesem Fall auf die Nazis reduzieren kann.

Ziemlich gruselige Vorstellungen einer Art endzeitlicher Auseinandersetzung zwischen "Germanentum" und "Slawentum" geisterten ja bereits vor dem ersten Weltkrieg in der rechten Presse umher.

Und nicht nur dort, auch bei den Russen. Das ist kein deutsches Phänomen.
 
Davon, dass sie ab den 1920er Jahren illegaler Weise militärische Kader zur Ausbildung in die Sowjetunion entsandten wohl auch nicht

Oh doch, das wussten sie. Im Juni 1921 hatte von Seekt den Reichskanzler Wirth über seine Pläne in Russland informiert. Im Dezember 1921 verhandelte von Seekt mit sowjetischen Unterhändlern in Berlin.
Zu diesem Thema ein Zitat von Werner v. Blomberg: "Damals fanden wir uns in einer gemeinsamen Stellung gegen Polen, in dieser Hinsicht schien mir ein starkes Russland wünschenswert, von dem ich annahm, daß man einander Freund bleiben konnte. Der Ausgang des Weltkrieges schien uns in ein Boot gesetzt zu haben. Die westliche Welt war unser gemeinsamer Feind."

Hierzu ein Literaturtipp: Manfred Zeidler, Reichswehr und Rote Armee 1920 -1933
 
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