Was bedeutet "Botschafter fordert seinen Pass zurück" ?

andreassolar

Aktives Mitglied
Hallo Forumsmitglieder (& Moderatoren),

seit vielen Jahren kenne ich den Ausdruck, dass Botschafter z.B. in der Zeit bis 1914 im Kriegsfalle "ihre Pässe zurückfordern", wenn sie aufgrund des Abbruches der diplomatischen Beziehungen zwischen ihrem Entsendestaat und ihrem Empfängerstaat ausreisen.

Bisher hatte ich das einfach so stehen lassen. Dabei fiel mir in den letzten Wochen - erneut - auf, dass mir nicht klar ist, was dahinter steht bzw. warum z.B. ein Botschafter seinen/einen Pass vom Außenministerium seines Gastlandes zurückfordert.

Geben bzw. gaben Botschafter mit Amtsantritt im Gastland (früher) irgendeine Art von Pass beim Außenministerium des Gastlandes ab? Etwa den Diplomatenpass? Und warum?
Doch mussten die Botschafter diesen nicht als Ausweis- und Rechtedokument bei sich führen?

Im Netz konnte ich dazu keine Erläuterungen finden, obwohl oft genug die Handlung des Zurückforderns des Passes erwähnt wird.

Viele Grüße,

Andreas
 
Landläufig ist mir nur bekannt, dass ein Botschafter im Fall des Recalls "seine Papiere verlangt", resp. demnach das "Protokoll" für die Ausreise.

Während die Bestellung nach internationalem Recht das Akkreditierungspapier des bestellenden Staates verlangt (offizielles Bestellungsschreiben, neben weiteren Formalien), regeln die internationalen Gepflogenheiten nach der Vorlage des Rückrufschreibens durch den zurückgezogenen Botschafter die Ausreise "nach Protokoll".

Wesentlicher Punkt ist die Streichung von der "diplomatischen Liste", die jeder Staat für die bei ihm akkreditierten Diplomaten führt. Das erfolgt in Form von Bestätigungsschreiben. Protokollarische Regelungen sehen außerdem Begleitung durch offizielle Vertreter des Staates zB zum Flughafen, Schiff oder Bahn vor, die Ausreise ist ein "Akt", der vom Gaststaat organisiert wird: In der Gesamtheit sind das die verlangten "Papiere". Demnach würde "Papiere verlangen" bedeuten, das Ausreiseprotokoll zu organisieren.

Wenn man da tiefer einsteigen würde, wäre das Zitat des verlangten Passes interessant. Dass ein Staat die Abgabe des Passes des Diplomaten verlangen würde, ist mir nicht bekannt. Im Gegenteil: er stellt die diplomatische Akkreditierungskarte aus, den Diplomatenpass und nimmt ihn in die Diplomatenliste auf.
 
Vielen Dank, Silesia, für Deine detailreichen und interessanten Ausführungen.


Wenn man da tiefer einsteigen würde, wäre das Zitat des verlangten Passes interessant. Dass ein Staat die Abgabe des Passes des Diplomaten verlangen würde, ist mir nicht bekannt. Im Gegenteil: er stellt die diplomatische Akkreditierungskarte aus, den Diplomatenpass und nimmt ihn in die Diplomatenliste auf.

Nachfolgend zwei Zitate aus Druckwerken, eine geschichtswissenschaftliche Veröffentlichung mit der typischen Redewendung und eine Wiedergabe eines diplomatischen Dokuments in englischer Sprache, wiederum mit der typischen Redewendung.


Richter, Der Krieg im Südosten. Gallipoli 1915 (2015): S. 85:

"Am 30. Oktober 1914 verlangte der russische Botschafter in Konstantinopel seine Pässe."


Gilbert, Winston Churchill, Vol. III, Documents Part I (1972): S. 235:

Sir Louis Mallet to Sir Edward Grey: telegram
30. October 1914, Constantinople
"Russian Ambassador asked for his passports this afternoon, and I and my French colleague have followed suit."

Meint die Redewendung, den Pass oder - plural - die Pässe zu verlangen, eigentlich, dass die "Papiere" verlangt werden? Denkbar, letztlich noch nicht ganz sicher von aktuellen Wissensstand zumindest meinerseits aus.

Viele Grüße,

Andreas
 
Ich verstehe das so, dass der Gaststaat (Grenz-)Passierscheine auf Verlangen des ausreisenden Botschafters ausstellt.

Zur Geschichte der Passierpapiere siehe auch hier:
https://en.wikipedia.org/wiki/Passport#History

Zum Telegramm von Mallet an Grey:
p.72-3. Despatch from His Majesty's Ambassador at Constantinople Summarising Events Leading Up to Rupture of Relations With Turkey, and Reply Continuation of Miscellaneous, (1914)

Tewfik Pasha verlangte umgekehrt in London seine Ausreisepapiere, 4.11.1914:
p.76-7. Despatch from His Majesty's Ambassador at Constantinople Summarising Events Leading Up to Rupture of Relations With Turkey, and Reply Continuation of Miscellaneous, (1914)
 
Vielen Dank, Silesia.

Ich glaube, mit Deinem weiteren Beitrag, danke für die Links, sind wir dem richtigen Verständnis nahe gekommen.
Der "Passport" bzw. Pass war/ist (urspründlich) ein Passierschein (gewesen), dessen Form und Gültigkeitsdauer sich mittlerweile stark geändert hat.

Der Zusammenhang könnte vor 100 Jahren noch bekannt gewesen sein bzw. eine überkommene, gerade in der Diplomatie genutzte Redewendung gewesen sein.
Wenn also ein Botschafter damals seinen Pass verlangt hatte, so meinte er vielleicht damit einen Passierschein/Passierscheine zur Ausreise.

Womöglich meinte die von mir auch schon gefundene Redewendung "X forderte seinen Pass zurück" tatsächlich ganz konkret einen Passierschein zurück ins Entsendeland.

Vielleicht bisschen kreativ gedacht.

Viele Grüße,

Andreas
 
Wenn also ein Botschafter damals seinen Pass verlangt hatte, so meinte er vielleicht damit einen Passierschein/Passierscheine zur Ausreise.

Womöglich meinte die von mir auch schon gefundene Redewendung "X forderte seinen Pass zurück" tatsächlich ganz konkret einen Passierschein zurück ins Entsendeland.


Im Band "Reichskanzler Bernhard von Bülow" von Peter Winzen befindet sich S. 510 eine Abbildung des Ausweisungsschreiben für den reichsdt. Botschafter in London, Lichnowsky, vom 4. August 1914, ausgestellt vom britischen Außenminister Grey.

Oben rechts im abgebildeten Schreiben steht eine Formel zur Gültigkeit des Schreibens, welche mit folgenden Worten beginnt: "This Passport is...[...]"

Ob nun ein Botschaftsangehöriger im Fall seiner Abreise wegen des Abbruchs der diplomatischen Beziehungen zwischen seinem Entsendestaat und seinem Akkreditierungsstaat ein Ausreise-/Ausweisungsschreiben erhält oder der Botschaftsangehörige/Botschafter "seinen Pass" verlangt - offenkundig ist damit tatsächlich ein extra Ausweisungs-/Ausreiseschreiben gemeint, welches der Gaststaat ausstellt und welches als Pass oder hier im britischen Beispiel eben als "Passport" bezeichnet wird.

Viele Grüße,

Andreas
 
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