andreassolar
Aktives Mitglied
Hallo Forumsmitglieder (& Moderatoren),
seit vielen Jahren kenne ich den Ausdruck, dass Botschafter z.B. in der Zeit bis 1914 im Kriegsfalle "ihre Pässe zurückfordern", wenn sie aufgrund des Abbruches der diplomatischen Beziehungen zwischen ihrem Entsendestaat und ihrem Empfängerstaat ausreisen.
Bisher hatte ich das einfach so stehen lassen. Dabei fiel mir in den letzten Wochen - erneut - auf, dass mir nicht klar ist, was dahinter steht bzw. warum z.B. ein Botschafter seinen/einen Pass vom Außenministerium seines Gastlandes zurückfordert.
Geben bzw. gaben Botschafter mit Amtsantritt im Gastland (früher) irgendeine Art von Pass beim Außenministerium des Gastlandes ab? Etwa den Diplomatenpass? Und warum?
Doch mussten die Botschafter diesen nicht als Ausweis- und Rechtedokument bei sich führen?
Im Netz konnte ich dazu keine Erläuterungen finden, obwohl oft genug die Handlung des Zurückforderns des Passes erwähnt wird.
Viele Grüße,
Andreas
seit vielen Jahren kenne ich den Ausdruck, dass Botschafter z.B. in der Zeit bis 1914 im Kriegsfalle "ihre Pässe zurückfordern", wenn sie aufgrund des Abbruches der diplomatischen Beziehungen zwischen ihrem Entsendestaat und ihrem Empfängerstaat ausreisen.
Bisher hatte ich das einfach so stehen lassen. Dabei fiel mir in den letzten Wochen - erneut - auf, dass mir nicht klar ist, was dahinter steht bzw. warum z.B. ein Botschafter seinen/einen Pass vom Außenministerium seines Gastlandes zurückfordert.
Geben bzw. gaben Botschafter mit Amtsantritt im Gastland (früher) irgendeine Art von Pass beim Außenministerium des Gastlandes ab? Etwa den Diplomatenpass? Und warum?
Doch mussten die Botschafter diesen nicht als Ausweis- und Rechtedokument bei sich führen?
Im Netz konnte ich dazu keine Erläuterungen finden, obwohl oft genug die Handlung des Zurückforderns des Passes erwähnt wird.
Viele Grüße,
Andreas