Wieviele Athener hatten das Bürgerrecht?

Reinecke

Aktives Mitglied
In diversen Postings zur attischen Demokratie wurden von einigen Teilnehmern Zahlen betreffs der Athener, die das Bürgerecht besaßen, genannt, die den mir bekannten bzw. mir in Erinnerung gebliebenen klar widersprechen.

Meine Informationen stammen aus Proseminar-Readern der FU Berlin, die ich leider nicht mehr zu Hand habe. Auch andere Literatur, diese Frage betreffend, besitze ich nicht, im Netz habe ich nichts gefunden (ich Internetneuling, ich :weinen:) und um die Uni aufzusuchen war ich bisher zu faul.

In meiner Erinnerung (Proseminar zur Athenaion Politeia des Aritoteles, zeitlich geht es um das 4. Jh.) besaßen alle frei geborenen Athener das Bürgerrecht, so sie keine Metöken waren. Dabei hatten der weibliche Teil der Bevölkerung dieses laut Aristoteles nur "in potentia", d.h. sie konnten es ihren Kindern vererben, aber nicht selber ausüben.

Zu Zahlen: Der Prozentsatz der Metöken lag mE unter 10%, der der Sklaven bei max. 20%. Das macht ca. 70%, von denen die männliche Hälfte, also 35%, dieses auch ausüben konnte.

Das ist eine enorme Differenz zu diesen Zahlen:

Einige Anmerkungen: politische Rechte in Athen besaßen nur männliche BÜRGER über 20. Das heißt, dass nur ca. 10-15% der in der Polis Athen lebenden Menschen in der Volksversammlung stimmberechtigt waren, es gab also ein sehr exklusives Bürgerrecht.

Fürs 5.Jhd v.Chr. kann man folgende Zahlen annehmen:
- 25000-30000 Vollbürger (20% der Bevöllkerung), davon ca. 1/3 in der Region Athen

30 000 vollberechtikte Politen, das heisst erwaschene männliche Staatsbürger.
120 000 Familienangehörige
50 000 Metoiken und freigelassene
100 000 Sklaven
bei einer gesamtbevölkerung Attikas waren also nur 10% Wahleberechtigte.

Nur dieser Post scheint meine Erinnerung halbwegs zu stützen:

männliche Vollbürger und Frauen jeweils 30.000
Kinder 60.000
Sklaven 20.000
Metöken ("Ausländer") 10.000

Trügen mich meine Erinnerungen? Werden hier die Jahrhunderte durcheinander geschmissen? Ich versteh´s nicht...:grübel:

Würde mich sehr freuen, wenn die oben zitierten Ihre Quelle offenbaren könnten.:winke:
 
In diversen Postings zur attischen Demokratie wurden von einigen Teilnehmern Zahlen betreffs der Athener, die das Bürgerecht besaßen, genannt, die den mir bekannten bzw. mir in Erinnerung gebliebenen klar widersprechen.

Meine Informationen stammen aus Proseminar-Readern der FU Berlin, die ich leider nicht mehr zu Hand habe. Auch andere Literatur, diese Frage betreffend, besitze ich nicht, im Netz habe ich nichts gefunden (ich Internetneuling, ich :weinen:) und um die Uni aufzusuchen war ich bisher zu faul.

In meiner Erinnerung (Proseminar zur Athenaion Politeia des Aritoteles, zeitlich geht es um das 4. Jh.) besaßen alle frei geborenen Athener das Bürgerrecht, so sie keine Metöken waren. Dabei hatten der weibliche Teil der Bevölkerung dieses laut Aristoteles nur "in potentia", d.h. sie konnten es ihren Kindern vererben, aber nicht selber ausüben.

Zu Zahlen: Der Prozentsatz der Metöken lag mE unter 10%, der der Sklaven bei max. 20%. Das macht ca. 70%, von denen die männliche Hälfte, also 35%, dieses auch ausüben konnte.


Bundeszentrale für politische Bildung:
bpb.de/publikationen/opg4tt.html

"Von den 60.000 Männern unter den 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren nur ca. etwa 30.000 Vollbürger." - als männliche Stimmberechtigte.
Das scheint sich auf das 5. Jhd. v.Zt. zu beziehen.
 
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