Wormser Edikt

@Mercy
Ich finde die Frage interessant. Ich habe gerade mal bei Kathpedia nachgelesen. Das steht, dass Friederich das Edikt nicht nur nicht zugestellt wurde, sondern dass dieser sich sogar 1524 beschwerte, als es ihm doch noch zugestellt wurde.
Begründet wird das mit der Vereinbarung des Kaisers mit Friedrich, "ihn in Bezug auf Luther nicht zu behelligen".
Die Kenntnis (wie ich es auch zuerst aufgefasst hatte) ist offenbar nicht der Punkt.

Ist es so, dass man sich die Rechtsgrundlage ähnlich vorstellen kann, wie bei Vorladungen in amerikanischen Filmen, bei denen ja auch sichergestellt sein muss, dass der Betreffende davon Kenntnis hat? War der Kurfürst an das Edikt nicht gebunden, solange es ihm nicht zugestellt wurde?

http://www.kathpedia.com/index.php/Wormser_Edikt#Problem_der_praktischen_Durchsetzbarkeit
 
Nicht Friedrich der Weise sicherte Luther freies Geleit zu, sondern er hat dieses mit dem Kaiser ausgehandelt. Außerdem gab es zu diesem Zeitpunkt noch kein Wormser Edikt.

Als Luther den Reichstag am 25. April 1521 verließ, war das Edikt noch nicht einmal aufgesetzt. In der Zwischenzeit hatten auch einige der Reichsfürsten den Reichstag bereits verlassen, sodass Kurfürst Joachim I. von Brandenburg stellvertretend für die Stände sein Einverständnis zum Wormser Edikt gab und damit bekundet hat, dass sich Kaiser und Stände verbindlich gegen Luther entschieden haben. Das kann ja aber so nicht stimmen?! Muss sowas nicht mehrheitlich bzw. sogar einstimmig beschlossen werden?... Erst danach wurde es den jeweiligen Ständen zugesandt. Indem es den Kurfürsten von Sachsen nicht erreichte hatte es ja in seinem Territorium auch keine Gültigkeit...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht Friedrich der Weise sicherte Luther freies Geleit zu, sondern er hat dieses mit dem Kaiser ausgehandelt.

Wer Luther oder Friedrich?

Eine jedenfalls gängige Meinung ist, dass Friedrich doch Luther entführt hat um ihn zu schützen.

Dass der Kaiser eine gute Meinung aber von Luther habe stelle ich in Frage, da Luther ja mit der Kritik an der Kirche und Papst auch den Kaiser angriff.

Denn durch die Fehlbarkeit des Papstes kann auch der Kaiser der falsche sein.
 
natürlich hat es Friedrich der Weise ausgehandelt und nicht Luther.

Was den Kaiser betrifft:

Er hat natürlich keine gute Meinung von Luther, sonst würde er ja kein Edikt über ihn verhängen und ihn damit für vogelfrei erklären und die Rezeption und Verbreitung von Luthers Schriften verbieten. Luther sollte nach Rom ausgeliefert werden, aber das wusste Friedrich der Weise zu verhindern, indem er ihn in Schutzhaft nahm. Allerdings nahm er ihn in Schutzhaft noch bevor das Edikt ausgestellt war, er kannte allerdings den Standpunkt des Kaisers, der sich als Beschützer des katholischen Glaubens gezwungen sah gegen Luther vorzugehen.

Natürlich kann der Kaiser der Falsche sein. Immerhin haben wir es im HRR mit einem Wahlkaisertum zu tun. Die ganze Wahl Karls lief doch über Korruption und Bestechung. Die Stimmen der Kurfürsten wurden mit dem Geld der Fugger doch regelrecht gekauft. Die Krone hat Karl 852 189 Gulden gekostet. Wo ist denn da die Rechtmäßigkeit bzw. der Wille Gottes?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine der Bedingungen für die Wahl Karls zum König war, dass er die Reichsacht nicht mehr allein, sondern nur mit Zustimmung der Kürfürsten verhängen konnte. Da aber die Mehrzahl von ihnen schon abgereist und also nicht zugestimmt hatte, war die Reichsacht durch das Edikt nicht wirksam über Luther verhängt. Empfangsbedürftig war das Edikt allerdiongs nicht, d.h. wäre es rechtmäßig beschlossen worden, wäre es auch wirksam gewesen, ohne dass es Luther zugestellt worden wäre. Das war gerade ein Zweck der Reichsacht, dass sie über Leute verhängt wurde, deren man nicht habhaft wurde bzw. die nicht vor Gericht erschienen. Jeder, der wollte und konnte, durfte dann gegen den Geächteten vorgehen.
Davon abgesehen war Luther aber vorher schon exkommuniziert und der Kirchenbann über ihn verhängt worden. Das zog zwangsläufig die Reichsacht nach sich. Luther war also doch rechtswirksam geächtet.
 
Wann war das Wormser Edikt von 1521 offiziell nicht mehr gültig?

Danke!
 
Wann war das Wormser Edikt von 1521 offiziell nicht mehr gültig?

Formal aufgehoben wurde es nie, soweit ich weiß.

Im Passauer Vertrag von 1552 gestand der Kaiser aber den protestantischen Reichsständen ungehinderte Religionsausübung zu.

Damit wurden Zuwiderhandlungen gegen das Edikt "legal".
 
Zurück
Oben