Scorpio
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Wenn man sich die Familiengeschichte von manchen Römern ansieht, fällt auf, dass manche Freigelassene und deren Nachkommen unter günstigen Umständen in relativ kurzer Zeit beachtliche Positionen erreichten.
Der Beiname von Horaz, Flaccus (Schlappohr) war ein typischer Sklavenname. wenn ich mich recht erinnere, war der Großvater des Dichters noch als Sklave geboren, wurde freigelassen und etablierte sich als Händler. Der Vater war dann wohl schon Mitglied des Ritterstandes (ordo equester). Als Libertus (Freigelassener) war der Großvater zwar noch kein vollberechtigter Bürger war seinem Patron nach wie vor Dienste und Gefälligkeiten schuldig, konnte aber auch von seinem Patron protegiert werden und von dessen Ansehen und sozialen Kontakten profitieren.
Wie sah aber die Rechtslage aus, wenn ein Römer des 1.-2. Jahrhunderts nach Christus, der außerhalb Italiens in einer Provinz, nehmen wir mal an in Kleinasien lebte, einen verdienten Sklaven freiließ? Konnte dann ein Freigelassener quasi automatisch als Klient und Freigelassener seines Patron das römische Bürgerrecht erwerben oder war er nur im Status eines freien Peregrinus (Fremder) so wie ein freier Bewohner einer östlichen Provinz, der das Bürgerrecht nicht besaß?
Der Beiname von Horaz, Flaccus (Schlappohr) war ein typischer Sklavenname. wenn ich mich recht erinnere, war der Großvater des Dichters noch als Sklave geboren, wurde freigelassen und etablierte sich als Händler. Der Vater war dann wohl schon Mitglied des Ritterstandes (ordo equester). Als Libertus (Freigelassener) war der Großvater zwar noch kein vollberechtigter Bürger war seinem Patron nach wie vor Dienste und Gefälligkeiten schuldig, konnte aber auch von seinem Patron protegiert werden und von dessen Ansehen und sozialen Kontakten profitieren.
Wie sah aber die Rechtslage aus, wenn ein Römer des 1.-2. Jahrhunderts nach Christus, der außerhalb Italiens in einer Provinz, nehmen wir mal an in Kleinasien lebte, einen verdienten Sklaven freiließ? Konnte dann ein Freigelassener quasi automatisch als Klient und Freigelassener seines Patron das römische Bürgerrecht erwerben oder war er nur im Status eines freien Peregrinus (Fremder) so wie ein freier Bewohner einer östlichen Provinz, der das Bürgerrecht nicht besaß?