amberbernstein
Neues Mitglied
Hallo,
ich habe in der Oldenbourg-Reihe zur frühen Neuzeit (leider weiß ich nicht mehr, in welchem Band) gelesen, dass in Deutschland ab der frühen Neuzeit eheliche Geburt von den Zünften zur Aufnahmebedingung gemacht wurde. D. h., dass ein unhelich Geborener kein Lehrling werden durfte (?)
Weiß jemand, a) ab wann diese Regelung eintrat, b) ob sie alle Zünfte betraf und c) ob sie sich nur auf Deutschland beschränkte (mich interessiert hier ganz besonders Frankreich).
Um Antworten wäre ich sehr dankbar!
ich habe in der Oldenbourg-Reihe zur frühen Neuzeit (leider weiß ich nicht mehr, in welchem Band) gelesen, dass in Deutschland ab der frühen Neuzeit eheliche Geburt von den Zünften zur Aufnahmebedingung gemacht wurde. D. h., dass ein unhelich Geborener kein Lehrling werden durfte (?)
Weiß jemand, a) ab wann diese Regelung eintrat, b) ob sie alle Zünfte betraf und c) ob sie sich nur auf Deutschland beschränkte (mich interessiert hier ganz besonders Frankreich).
Um Antworten wäre ich sehr dankbar!