Zünfte und Unehelichkeit

amberbernstein

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe in der Oldenbourg-Reihe zur frühen Neuzeit (leider weiß ich nicht mehr, in welchem Band) gelesen, dass in Deutschland ab der frühen Neuzeit eheliche Geburt von den Zünften zur Aufnahmebedingung gemacht wurde. D. h., dass ein unhelich Geborener kein Lehrling werden durfte (?)

Weiß jemand, a) ab wann diese Regelung eintrat, b) ob sie alle Zünfte betraf und c) ob sie sich nur auf Deutschland beschränkte (mich interessiert hier ganz besonders Frankreich).
Um Antworten wäre ich sehr dankbar!
 
Aber gerade in deinem zweiten Link findet sich dazu ein Auszug, leider geht das mit dem Kopieren nicht, also noch einmal Das Haus und seine Menschen: 16.-18 ... - Google Buchsuche

und auch hier Die Entwicklung der Gesellenkooperationen bis zur Jahrhundertwende

Wobei es eine Grundregelung bzw. Zunftordnung für alle nicht gab. Meines Wissens hatte jede Stadt und jedes Fürstentum eigene Zunftordnungen. Gerade der Passus mit der ehelichen Geburt war nicht ohne weiteres durchzusetzen, da die Kirche ohnehin das um sich greifende uneheliche Beisammensein anprangerte und beklagte, wie man hier lesen kann .
http://books.google.de/books?id=vM8...wqywBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4

Interessanterweise war das bei den Stickerinnen nicht so eng. Frauen im Mittelalter - Google Buchsuche
 
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@jschmidt
Sorry, steh heut auf dem Schlauch. Nix anderes hast Du geschrieben ... :autsch:
 
Wobei es eine Grundregelung bzw. Zunftordnung für alle nicht gab. Meines Wissens hatte jede Stadt und jedes Fürstentum eigene Zunftordnungen.
Ja, darauf wollte ich hinaus. Siehe als weitere Quelle auch noch Illegitimität im Spätmittelalter - Google Buchsuche mit berechtigter Warnung vor Pauschalierungen jedweder Art.

Gerade der Passus mit der ehelichen geburt war nicht ohne weiteres durchzusetzen, da die Kirche ohnehin das um sich greifende uneheliche Beisamennsein anprangerte und beklagte, wie man hier lesen kann.
Da bin ich ganz bei Dir: Die Durchsetzung der Diskriminierung unehelich Geborener vollzog sich nicht von heute auf morgen, und das gleiche galt für den umgekehrten Prozess.
 
Ja, darauf wollte ich hinaus. Siehe als weitere Quelle auch noch Illegitimität im Spätmittelalter - Google Buchsuche mit berechtigter Warnung vor Pauschalierungen jedweder Art.

Da bin ich ganz bei Dir: Die Durchsetzung der Diskriminierung unehelich Geborener vollzog sich nicht von heute auf morgen, und das gleiche galt für den umgekehrten Prozess.
Allerdings dauerte die Umkehrung umso länger. Noch bis weit ins 20. Jahrhundert galt vor allem auf die Land die Diskriminierung unehelich Geborener und deren Mütter.
 
Zumindest das Ausschlussbestreben scheint ja sehr groß gewesen zu sein, und euren Links entnehme ich, dass dieses bis ins 18. Jahrhundert (die Epoche, die mich am meisten interessiert) auch weitgehend durchgesetzt worden ist, trotz Widerstand von Kirche und Adel.
 
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