KleinerVogel
Neues Mitglied
Hallo zusammen ich habe mich hier gerade erst neu registriert.
Ich hoffe es ist okay sozusagen direkt ins Haus zu fallen.
Ich wollte fragen, ob mir jemand etwas über das Gastrecht im Mittelalter erzählen kann.
Es geht mehr ums Allgemeine. Nicht so wie es genau zu welcher Zeit des Mittelalters gehandhabt wurde.
Ich habe schon versucht etwas darüber zu finden aber die Infos waren bisher sparsam.
Ich brauche die Infos für ein Buchprojekt. Das nur am Rande. Das jetzt nicht vollkommen korrekt sein muss, historisch.
Wichtig wäre mir zu wissen;
Wie sah es in den höheren Kreisen aus.
Forderte man das Gastrecht ein? Wurde es einfach gewährt?
Was waren die Pflichten und Rechte. Gab es, Einschränkungen?
Ich meine natürliche benimmt man sich eigentlich gut, tut man woanders ja wenn man dort zu Gast ist.
Aber was wäre wenn das Gefolge eines Adeligen es nicht täte. Könnte man ihn das Gastrecht einfach zu entziehen.
Wurden Waffen geduldet? Ich meine so als Ritter gibt man die ja nicht ab? Aber man verwehrt ihm ja auch nicht das Gastrecht. Das wurde ja hoch gehalten, oder irre ich da?
Aber lasse ich „fremde“ einfach so bewaffnet in meine Burg/Reich?
Ich meine irgendwann möchte man die Gäste ja auch mal wieder loswerden?
Ihr seht ich stehe da echt was auf dem Schlauch. Und das mag für bewanderte auch etwas dümmlich hier klingen. Aber für jede Info wie es da so ausschaut wäre ich dankbar.
Vielen Dank schonmals für jede Hilfe
Ich hoffe es war okay dafür ein Thema zu Eröffnen aber ich habe hier nichts dazu gefunden was das Gastrecht betrifft.
Ich hoffe es ist okay sozusagen direkt ins Haus zu fallen.
Ich wollte fragen, ob mir jemand etwas über das Gastrecht im Mittelalter erzählen kann.
Es geht mehr ums Allgemeine. Nicht so wie es genau zu welcher Zeit des Mittelalters gehandhabt wurde.
Ich habe schon versucht etwas darüber zu finden aber die Infos waren bisher sparsam.
Ich brauche die Infos für ein Buchprojekt. Das nur am Rande. Das jetzt nicht vollkommen korrekt sein muss, historisch.
Wichtig wäre mir zu wissen;
Wie sah es in den höheren Kreisen aus.
Forderte man das Gastrecht ein? Wurde es einfach gewährt?
Was waren die Pflichten und Rechte. Gab es, Einschränkungen?
Ich meine natürliche benimmt man sich eigentlich gut, tut man woanders ja wenn man dort zu Gast ist.
Aber was wäre wenn das Gefolge eines Adeligen es nicht täte. Könnte man ihn das Gastrecht einfach zu entziehen.
Wurden Waffen geduldet? Ich meine so als Ritter gibt man die ja nicht ab? Aber man verwehrt ihm ja auch nicht das Gastrecht. Das wurde ja hoch gehalten, oder irre ich da?
Aber lasse ich „fremde“ einfach so bewaffnet in meine Burg/Reich?
Ich meine irgendwann möchte man die Gäste ja auch mal wieder loswerden?
Ihr seht ich stehe da echt was auf dem Schlauch. Und das mag für bewanderte auch etwas dümmlich hier klingen. Aber für jede Info wie es da so ausschaut wäre ich dankbar.
Vielen Dank schonmals für jede Hilfe
Ich hoffe es war okay dafür ein Thema zu Eröffnen aber ich habe hier nichts dazu gefunden was das Gastrecht betrifft.