Der Begriff der "Mischlinge" ist zunächst und vor allem ein zentrales Konstrukt aus der pseudowissenschaftlichen sogenannten "Rassenlehre" des NS-Systems.
Die hauptsächliche Verwendung des Begriffs (vgl. die Diskussion bei Wildt) resultierte aus der Problematik, wann eine Person "Deutscher" sei in Abgrenzung zu "Juden". Diese Frage der Diskussion über "jüdische Mischlinge" war eines der Probleme die im Rahmen der "Wannsee-Konferenz" zu lösen waren.
Auf die juristischen absurden Konstruktionen der Definition von "jüdischer Mischling" weist vor allem Müller in seiner Behandlung des Themas hin (Kap. 9 Der Schutz der Rasse)
Neben der Frage nach den "jüdischen Mischlingen" gab es das Problem des Phänotyps, bei dem die Erscheinung einer Person als nicht "arisch" klassifiziert wurde. Wildt weist (vgl. FN 168) darauf hin, dass beispielsweise Josef Vogt Anfang 1939 durch das "Rasse und Siedlungshauptamt" bei seinem Antrag auf Aufnahme in die SS abgewiesen wurde, weil er ein "unausgeglichener Mischling" bzw. "ostisch" bzw. "ostbaltisch" sei. Der Vorgang wurde von unten nach oben zu Himmler weitergeleitet, der den Antrag positiv entschied.
Die dritte Verwendung des Begriffs "Mischling" findet sich beispielsweise bei Rosenberg, der formulierte:" "Der Bolschewismus stehe an der Spitze der Empörung der Mischlinge aller Welt" (vgl. Piper, S. 148). Und damit wird der "Mischling" zu einem generellen Kampfbegriff, um alle zu kennzeichnen, die als "Feinde" dem arischen deutschen Volk entgegenstehen.
Müller, Ingo (2014): Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz. Berlin: edition Tiamant
Piper, Ernst (2015): Alfred Rosenberg. Hitlers Chefideologe. Neuausgabe. München: Allitera Verlag
Wildt, Michael (2003): Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg: Hamburger Ed.