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Ägypten? feif:Sorry, war missverständlich, ich meinte das Alte Reich.
Da ich mich gerade da mit beschäftige, mal so nebenbei gefragt - gab es Personen, die sich erfolglos um eine Standeserhöhung bemühten?
Das geht aber alles an der Frage vorbei.Wie Liborius schon sagte, wurde natürlich höher gestuft, wer sich seinem Regenten nützlich und/oder unentbehrlich machte, oder aber Einer, dessen Gunst man sich vergewissern musste (Machtstränge, Heiratspolitik, Außenpolitik).
Nicht umsonst fragte man in der Aristokratie nicht nur nach Status, sondern auch nach Beziehungen, nach dem Motto "mit Wem ist er verbandelt, Wem ist er familiär oder freundschaftlich verpflichtet" und nicht zu vergessen "Wo liegen seine Interessen, wie kann ich ihn am besten an mich binden, oder vielleicht auch ihn ruhigstellen".
Es ist nun aber auch schwierig Namen/Häuser zu finden, die sich vergeblich um eine höhere Würde oder einen anderen Titel bemühten.Das geht aber alles an der Frage vorbei.
Das war bestimmt so - von fehlgeschlagenen Versuchen wird man in der Regel nichts erfahren haben.Die meisten, die ich kenne, die auf eine Standeserhöhung aus waren, bekamen die auch. Es mag aber auch sein, dass man erst sowas publik machte, wenn es so gut wie in trockenen Tüchern war. Man könnte sich ja die Blamage vorstellen, wenn sowas ein Schlag ins Wasser würde.
Das war wohl eines der wesentlichen Rechte, über die der Kaiser bis Reichsende alleine verfügen konnte.Mein Eindruck ist, dass die Entscheidung einzig beim Kaiser lag.
Ich hätte da eher an das Kurkollegium gedacht.:grübel:Das war wohl eines der wesentlichen Rechte, über die der Kaiser bis Reichsende alleine verfügen konnte.
Nur bei der Ernennung von Kurfürsten mußte er sich absprechen (ich weiß aber nicht, ob das auch formell vom Reichstag beschlossen wurde).
Klar, ohne das Kurkollegium ging schon mal nichts.Ich hätte da eher an das Kurkollegium gedacht.:grübel:
Wie bei anderen Standeserhöhungen: Man mußte schon etwas investieren, um die Gunst des Kaisers zu erlangen.Erfolg im Streben nach einer neunten Kur war dagegen 1692 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg beschieden. Er hatte die Titelerhöhung von Kaiser Leopold I. als Ausgleich für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangt.
Wichtige Nebenbedingung. Eine evangelische Mehrheit im Kurkollegium hätte der Kaiser natürlich nie akzeptiert, da hätten auch Waffenhilfe oder Geldzahlungen nichts geholfen.Dabei spielte auch eine Rolle, dass nach dem Übergang der Kurpfalz an eine katholische Linie des Hauses Wittelsbach das evangelische Element im Kurfürstenkollegium wieder gestärkt werden sollte.
Interessant. Also hat der Kaiser zumindestens versucht, diese Rangerhöhung so zu behandeln, wie alle anderen.Als der Kaiser dem Herzog eigenmächtig die Kurwürde für dessen Teilfürstentum Calenberg verlieh ...
Was zu erwarten war. Vermutlich war dem Kaiser völlig klar, daß er nicht eigenmächtig neue Kurfürsten ernennen kann um damit die Gewichte in der Reichsverfassung zu verschieben. Wahrscheinlich wollte er nur mal in eine gute Verhandlungsposition kommen.... protestierten die übrigen, meist katholischen Kurfürsten, dagegen.
Und damit hatte er für den Preis der Standeserhöhung noch einen zusätzlichen Vorteil neben der braunschweigischen Militärhilfe bekommen.Dadurch aber gelang es Leopold I. als konfessionelle Kompensation die sogenannte Readmission seiner eigenen, böhmischen Kurstimme durchzusetzen ...
Zustimmung durch den Reichstag wurde also als notwendig betrachtet.Der Reichstag stimmte im Jahr 1708 beidem zu, der Reaktivierung der böhmischen und der Zulassung der neuen Kurwürde der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg.
Wobei ich glaube, dass sowohl die Pfalz als auch Sachsen nachdem die Landesherren katholisch wurden noch immer als protestantische Reichsstände gezählt wurden.Wichtige Nebenbedingung. Eine evangelische Mehrheit im Kurkollegium hätte der Kaiser natürlich nie akzeptiert, da hätten auch Waffenhilfe oder Geldzahlungen nichts geholfen.
Weiß nicht.Wobei ich glaube, dass sowohl die Pfalz als auch Sachsen nachdem die Landesherren katholisch wurden noch immer als protestantische Reichsstände gezählt wurden.
Meines Wissens nicht.Wurde in der speziellen Hinsicht innerhalb des Reichstages zwischen Lutheranern und Reformierten unterschieden?
In der Reichstagspolitik hat dieser Gegensatz wohl keine große Rolle gespielt (da waren Profi-Diplomaten zugange).Wobei das eher vorteilhaft für die katholische Partei war, wenn sich Cavinisten und Lutheraner innerhalb der protestantischen Fraktion nicht riechen konnten.
Und 1803 dann 7 protestantische und 4 katholische - aber das wurde ja nicht mehr relevant.Nach der Einrichtung der braunschweig-lüneburgischen Kur gab es 4 protestantische und 5 katholische Kurstaaten.
Für das Reich war das aber gleichgültig. Denn der Westfälische Friede als Teil der Reichsverfassung legte das Jahr 1624 "für alle Zukunft" (P.C. Hartmann" als Normaljahr fest, woran auch ein Konfessionswechsel des Landesherren nichts ändern konnte. Richtiger gesagt, der Westfälische Friede wurde zu einem Reichsgrundgesetz (es gab mehrere).Weiß nicht.
Laut Wikipedia wurde ja die Pfalz nach dem Übergang an die katholische Wittelsbacher-Linie sehr wohl zum katholischen Lager gezählt.
Wurde in der speziellen Hinsicht innerhalb des Reichstages zwischen Lutheranern und Reformierten unterschieden? Ich glaube nicht.
Da sieht man es ja wieder. Sachsen wurde eben nicht durch das Konvertieren des Kurfürsten katholisch.Und hast recht damit! Es gab nur "catholische" und "evangelische" Reichsstände. Deren Verteilung zum 1.1.1792 [1]:
[1] Lancizolle, Uebersicht der deutschen Reichstandsschafts- und Territorial-Verhältnisse etc. Berlin 1830, S. 12
- Reichsfürsten: 5 c, 3 e
- Stimmen im Fürstenrat: 55 bis 57 c, 43 bi 45 e
- Reichstädte: 13 c, 33 e, 5 gemischte
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