Windprinzessin
Neues Mitglied
Hi :winke:,
Ich verstehe nicht ganz, was mit dem folgendem Ausschnitt hier gemeint ist:
"Niemand kann ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen auswandern, in das Ausland reisen oder in fremde Dienste übergehen, noch von einer auswärtigen Macht Gehälter oder Ehrenzeichen annehmen, bei Verlust aller bürgerlichen Rechte. Alle jene welche außer den durch Herkommen oder Verträge bestimmten Fällen eine fremde Gerichtsbarkeit über sich erkennen, verfallen in dieselbe Strafe, und können nach Umständen mit einer noch schärferen belegt werden."
Bezieht sich der erste Satz zum Beispiel auf Straftäter, die ihre Grundrechte abgesprochen bekommen und jetzt nirgends mehr Zuflucht suchen dürfen?
Und wer ist mit der "fremden Gerichtsbarkeit" gemeint?
lg windprinzessin
Ich verstehe nicht ganz, was mit dem folgendem Ausschnitt hier gemeint ist:
"Niemand kann ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen auswandern, in das Ausland reisen oder in fremde Dienste übergehen, noch von einer auswärtigen Macht Gehälter oder Ehrenzeichen annehmen, bei Verlust aller bürgerlichen Rechte. Alle jene welche außer den durch Herkommen oder Verträge bestimmten Fällen eine fremde Gerichtsbarkeit über sich erkennen, verfallen in dieselbe Strafe, und können nach Umständen mit einer noch schärferen belegt werden."
Bezieht sich der erste Satz zum Beispiel auf Straftäter, die ihre Grundrechte abgesprochen bekommen und jetzt nirgends mehr Zuflucht suchen dürfen?
Und wer ist mit der "fremden Gerichtsbarkeit" gemeint?
lg windprinzessin