Hallo
Ich hab gerade mal auf der Webseite des Rheinischen Landesmuseums
www.rheinisches-landesmuseum-bonn.lvr.de und von dort die HP des Landschaftsverbandes Rheinland
Startseite Bodendenkmalpflege besucht, um online Forschungsen zu lesen, als pdf, etc.
Keine der obigen Adressen bietet irgendwelche pdf an, die Bonner Jahrbücher des Rh. Landesmuseum gibt es nur bei Google, bis 1912 !! vom Landsschaftsverband gibts gar keine online-Publikation.
Ich als Steuerzahler, finde das eine aboslute Sauerei, ich finananziere 99,9% der entsprechenden Einrichtungen, incl. Unis, Profs und Doz. und muß doppelt- und dreifach für deren Publikationen zahlen (in einem kölschen Lied heißt es treffend: wer die Musik bezahllt, der bestimmt wat se spillt.).
Ist diese "Sauerei" Methode, oder liege ich mit meiner Kritik, daneben.
mfg
schwedenmann
Die Publikationen hast du damit noch nicht bezahlt. Diese werden nämlich meist in der Freizeit vorbereitet. Was du als Steuerzahler bezahlst ist im Prinzip die archäologische Grundversorgung: Ein paar Archäologen, die im Prinzip Verwaltungsbeamte mit Archäologiestudium und wahrscheinlich auch Promotion sind, sowie einige Grabungstechniker mit einer handwerklichen Ausbildung, Raumkosten und Gerätschaften (Auto, Computer, Kamera, Zeichenbrett etc.).
Gegraben wird dann dort, wo ein Bodendenkmal in Gefahr gerät, zerstört zu werden. Dies machen unter Leitung von Archäologen und Grabungstechnikern die Grabungshelfer, das sind mal Arbeitslose, mal Studenten, mal Freiwillige. Einige wenige Grabungen (Xanten, Kalkriese) werden um ihrer selbst Willen durchgeführt. Diese werden dann i.d.R. auch publiziert.
Die meisten Grabungen allerdings werden durchgeführt, weil das betreffende Bodendenkmal durch ein Bauvorhaben zerstört wird. Die Aufgabe der Archäologie ist es hier, Funde und Befunde so zu sichern, dass in Zukunft mal andere Archäologen das aufarbeiten können. I.d.R. bezahlt das der Bauherr als Verursacher. In NRW hat das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr diese Praxis gekippt, die Landesregierung muss hier also im Denkmalschutzgesetz nachbessern.
Man kann einem Bauherrn aber nur zumuten, dass er die geleisteten Arbeitsstunden bei der Dokumentation des archäologischen Befundes und den Abtransport von Abraum bezahlt, nicht auch noch, dass er die Publikation des Ganzen unterhält.* De facto ist es also so, dass vieles, was von Archäologen publiziert wird, in deren "Freizeit" verfasst worden ist.
Wenn du gut suchst, findest du aber auch Publikationen, z.B. hier von der Uni Münster über einen Teil der Keramik aus der Lehrsammlung des Instituts für UfgA:
http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/geschichte/ufg/pdf/lausitzer_kultur.pdf
Es empfiehlt sich immer mal auf die Mitarbeiterseiten zu gehen, weil dort dann der eine oder andere Beitrag, auch gedruckt publizierte, als PDF veröffentlicht ist.
*Ich habe vor einigen Jahren mal an einer Ausgrabung mitgewirkt, da war der Bauherr a) sehr reich und b) kulturhistorisch sehr interessiert. Er hat daher in der Eingangshalle des später dort entstandenen Gebäudes eine Art kleines archäologisches Museum eingerichtet. Einige der spektakuläreren Funde sind dort in Vitrinen ausgestellt und mehrere Tafeln mit Fotos und Grabungszeichnungen erklären den Befund. Er muss also freiwillig tatsächlich etwas mehr bezahlt haben, als er hätte bezahlen müssen. Aber wahrscheinlich war das Peanuts, da der Bau selbst wohl mehrere Millionen kostete und die archäologische Grabung, die knapp 7 Monate dauerte da wohl eh unter "ferner liefen" auftauchte. Aber alleine der Abraum, den wir aus den Schnitten geholt haben, hat ihn gut 300.000 €uro gekostet. Dabei wäre einiges als feinste Blumenerde tauglich gewesen, anderes war noch Bombenschutt aus dem letzten Weltkrieg (richtig mies zu bearbeiten, so ein Lehm-Backstein-Gemisch).