Viele denken und handeln so. Das geht auch so lange gut, bis mal etwas historisch Wertvolles aus beliebiger Zeitepoche gefunden wird. Ist das Haus neueren Datums, vielleicht darunter im Keller oder Garten. Und wenn dann die Nachbarn berichten, dass bei dir schon lange gehämmert und gebuddelt wird, weil man da schon lange von einem Versteck munkelt. Dann hast Du nämlich knallhart gegen das Nachforschungsverbot verstoßen und ein Zufallsfund wird dir nicht geglaubt.
Bezüglich der damaligen Sonderregelung zur Wiedererlangung politisch bedingter Verbergungen hätte jeder Betroffene das Recht, zu fordern, auch denkmalgeschützte Wände aufzustemmen. Die Denkmalbehörde konnte nur Einfluss auf geringstmögliche Beschädigungen nehmen. Nicht nur gebrauchsfähige Waffen, die sicherlich vor Rost nur noch dekorativen Wert besaßen, sondern teuerste Prunkwaffen mit Intarsien kamen in Frage. Von beigelegten Edelmetallen ganz zu schweigen. Hier hatte der Denkmalschutz hinten an zu stehen.
Bezüglich der damaligen Sonderregelung zur Wiedererlangung politisch bedingter Verbergungen hätte jeder Betroffene das Recht, zu fordern, auch denkmalgeschützte Wände aufzustemmen. Die Denkmalbehörde konnte nur Einfluss auf geringstmögliche Beschädigungen nehmen. Nicht nur gebrauchsfähige Waffen, die sicherlich vor Rost nur noch dekorativen Wert besaßen, sondern teuerste Prunkwaffen mit Intarsien kamen in Frage. Von beigelegten Edelmetallen ganz zu schweigen. Hier hatte der Denkmalschutz hinten an zu stehen.