Ich schlage vor, alle die noch nie etwas von Illig gelesen haben, sollten es selbst tun und sich dann eine eigene Meinung bilden.
Zu den Urkunden gibt es etwas interessantes von Konstantin Faußner. Dieser will herausgefunden haben, daß auch aus dem Inhalt einer Urkunde auf Fälschung geschlossen werden kann. Seine These ist, daß alle Urkunden von 1212, welche Schenkungen betreffen, aus rechtsrelevanten Gründen Fälschungen sind. 1212 fand das Wormser Konkordat statt. D.h. im Investiturstreit zwischen Kirche und Kaiser wurde geregelt, daß nur noch der Papst Bischhöfe ernennen und sie mit entsprechenden finanziellen Mitteln (in der Regel Ländereien) ausstatten kann. Das Problem besteht nun darin, das nur der Land besitzende Adel (Herzöge) über entsprechende Ländereien verfügt (Eigentum). Bischhöfe, die bisher vom Kaiser ausgestattet wurden, verloren das Land im Todesfall wieder an den Kaiser - der es selbst auch nicht besitzt, da es Reichsunmittelbareigentum ist und nur als Lehen vergeben werden kann.Die Kirche hatte bis dato kein eigenes Land. Deshalb verviel man auf den Dreh, häufig von Frauenspersonen Schenkungen innerhalb dieser Urkunden anzunehmen. Da Frauen im hl.röm. Reich selbst nicht rechtgeschäftsfähig waren, konnte solch eine Schenkung - im allgemeinen aus "früherer" Zeit stammend - rechtlich durch den Staat nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb wurden viele Urkunden über Schenkungen von Personen mit Datum nach Inkarnationszählung ausgefertigt, deren Erben nicht mehr lebten. Die Datierung lag dabei oft vor der Einführung der Inkarnationszählung, die entsprechenden Ländereien befanden sich dabei meist in Nutzung der Urkunden ausstellenden Seite. Bis zum Jahr 1212 war es nicht rechtsrelevant, ob man für genutztes Land auch eine Besitzurkunde hatte, danach schon.
Als Demo nehme ich die sogenannte Heden-Urkunde von 704. Dazu schreibt die Stadt Arnstatt 2004 anläßlich ihrer angeblich 704 erfolgten Ersterwähnung folgends : "...Mit einer am 1. Mai des Jahres 704 in Würzburg (auf der Feste) ausgestellten Urkunde des fränkischen Herzoges Heden tritt Arnstadt neben anderen Orten in das Licht der schriftlichen Überlieferung. Heden schenkte an diesem Tag u.a. seinen Gutshof in Arnstadt (Arnestati) mit dessen Zubehöhr an Hütten, Höfen....und Vieh dem Bischhof Willibrord von Utrecht. Angenommen wird, daß Heden mit dieser Schenkung die Grundlage für eine kirchliche Organisation in Thüringen schaffen wollte."
Arnstatt und Würzburg leiten aus dieser Urkunde ihre Ersterwähnung bzw. Gründung her, obwohl die Feste in Würzburg im 8. Jh. noch nicht existierte. Die Datierung nach Christus war noch nicht eingeführt, vom Gutshof in Arnstadt wurde trotz anstrengender Suche nichts gefunden. Das Datum liegt in Illigs "Fantomzeit". Ein Schelm, wer böses dabei denkt.