letztergisone
unvergessen
Hallo,
Die ursprüngliche Absicht, die dem Prinzip der Reichskirche zugeordnet wurde, ist, die parallel zur weltlichen stehende geistliche Macht zu stärken, um mit ihr ein Gegengewicht unter Führung des Königs gegen die immer mächtiger werdenden Fürsten zu schaffen. Schließlich lag es auch im Interesse des Episkopats, den Einfluss der Landesfürsten, der sich auch in den betroffenen Bistümern bemerkbar machte, zurückzudrängen.
Die in der Hofkapelle dort tätigen Geistlichen, die für die höfische „Buchhaltung“ und Urkundenausfertigung zuständig waren und gleichzeitig für den königlichen Gottesdienst zu sorgen hatten, waren mit den Regierungsgeschäften vertraut, kannten das Leben am Hof. Damit schienen sie dem König geeignet, sie in die, gleichzeitig mit größeren Machtbefugnissen und Besitzungen auszustattenden Bischofsstühle einzusetzen, da er sich von ihnen eine, seine eigene Politik unterstützende Haltung erhoffte.
Durch das Reichskirchensystem gerieten die Geistlichen in zwei Herrschaftsbereiche, die des Kaisers/Königs und die des Papstes. Dadurch stellt sich die Frage des Investiturstreits, wer von beiden das Recht habe, die Bischöfe einzusetzen.
Die Bemühungen der Reformer in Rom unter Papst Gregor VII. gingen nun immer mehr darin über, die Laieninvestitur zu unterbinden, Simonie und Zölibat traten mit der Zeit in den Hintergrund. Der deutsche König hat 1059 mit einem neuen Papstwahldekret seinen Einfluss auf das Kirchenoberhaupt verloren, er wehrt sich heftig gegen den Versuch, ihm nun auch noch den Einfluss auf die Reichskirche zu nehmen. Folge war der Versuch der direkten Zurückführung der Legitimation des Herrschers auf Gott (Gottesgnadentum) statt auf den Papst. Hierbei kann er sich nur auf Teile des deutschen Episkopats stützen, an vielen Bischofskirchen gibt es einen königlichen und einen päpstlichen Kandidaten. Der König verliert diese Machtprobe und verliert dabei auch an Macht gegenüber dem Adel, was das Prinzip der Reichskirche ja gerade verhindern sollte.
War es nicht Heinrich III, der die Reformbewegung, ausgehend vom Kloster Cluny, gegen Simonie und Zölibat unterstütze und durch seinen frühen Tod Heinrich IV dieses Erbe hinterließ. Mit dieser Kirchenreform leistete Heinrich III. einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der Cluniazenser Reformbewegung, die unter seinem Sohn Heinrich IV. zur Spaltung von Kirche und Staat führen sollte.
Heinrich III und seinem Sohn wurde nach seiner Krönung zum Kaiser von den Römern die Patriziuswürde verliehen. Womit Ihnen die ausschlaggebende Stimme bei der Papstwahl zustand.
Die Wahl Gregor VII zum Papst wurde durch Heinrich IV nie bestätigt. Obwohl sein Umfeld Ihm aufgefordert hat Gregor VII nicht anzuerkennen, tat der diesen Schritt nicht.
Heinrich IV wurde 1054 zum König gekrönt, der frühe Tod seines Vaters (1056), die Vormundschaft seiner Mutter, ab 1062 Erzbischof Anno II und bis zu seiner Regentschaft 1066 Adlabert von Bremen, sind in dieser Fragestellung von großer Bedeutung. Sind nicht hier, in diesen Jahren, die Ursachen des späteren Scheiterns zu suchen ?
Durch das Dekret der zukünftiger Papstwahlen (1059, wie oben schon erwähnt), das Papstschisma von 1061, all diese Dinge führten zwangsfällig zur Machtminderung des Kaiser-/Königtums gegenüber dem römische Kurie.
Ebenso ist eine Machtminderung der Stellung des Königtums gegenüber der Fürsten zu verzeichnen, die in diesem Zeitraum den Ausbau ihrer eigenen Interessen im Reich nutzen um ihre Machtbefugnisse auszubauen.
Sind diese 27 Sätze Gregor IV, besonders die Leitsätze 8, 9 und 12, in denen er seinen Herrschaftsanspruch über den weltlichen Staat und den von Gott eingesetzten König/Kaiser geltend macht, übereinstimmend mit dem gegeben Rechtssystem und der bis dahin geltenden Handlungsweise ?
8. Dass er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann.
9. Dass alle Fürsten nur des Papstes Füße küssen.
12. Dass es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen.
Hinzu kommen noch zum Schutze seiner Person:
18. Dass sein Urteilsspruch von niemandem widerrufen werden darf und er selbst als einziger
die Urteile aller widerrufen kann.
19. Dass er von niemandem gerichtet werden darf.
Nach diesen Leitsätzen verliert der König/Kaiser seine Vormachtstellung. Er ist jetzt einer unter vielen.
Oder sind es nur die wenigen Dokumenten an denen sich die Eskalation des Konflikts festmachen lässt: Gregors Brief an Heinrich vom Dezember 1075, die Absageerklärung der Bischöfe sowie der Brief Heinrichs an Gregor vom Wormser Reichstag im Januar 1076, die Absetzung Heinrichs durch Gregor im Februar 1076.
Blieb Heinrich IV einen andere Wahl ?
So kam es zum Höhe­punkt der Auseinandersetzung, als Papst Gregor VII. - ein rigoroser Verfechter der kirchlichen Reformideen und zugleich des absoluten Machtanspruches der römi­schen Kurie, Heinrich IV bannte.
feif:
Die ursprüngliche Absicht, die dem Prinzip der Reichskirche zugeordnet wurde, ist, die parallel zur weltlichen stehende geistliche Macht zu stärken, um mit ihr ein Gegengewicht unter Führung des Königs gegen die immer mächtiger werdenden Fürsten zu schaffen. Schließlich lag es auch im Interesse des Episkopats, den Einfluss der Landesfürsten, der sich auch in den betroffenen Bistümern bemerkbar machte, zurückzudrängen.
Die in der Hofkapelle dort tätigen Geistlichen, die für die höfische „Buchhaltung“ und Urkundenausfertigung zuständig waren und gleichzeitig für den königlichen Gottesdienst zu sorgen hatten, waren mit den Regierungsgeschäften vertraut, kannten das Leben am Hof. Damit schienen sie dem König geeignet, sie in die, gleichzeitig mit größeren Machtbefugnissen und Besitzungen auszustattenden Bischofsstühle einzusetzen, da er sich von ihnen eine, seine eigene Politik unterstützende Haltung erhoffte.
Durch das Reichskirchensystem gerieten die Geistlichen in zwei Herrschaftsbereiche, die des Kaisers/Königs und die des Papstes. Dadurch stellt sich die Frage des Investiturstreits, wer von beiden das Recht habe, die Bischöfe einzusetzen.
Die Bemühungen der Reformer in Rom unter Papst Gregor VII. gingen nun immer mehr darin über, die Laieninvestitur zu unterbinden, Simonie und Zölibat traten mit der Zeit in den Hintergrund. Der deutsche König hat 1059 mit einem neuen Papstwahldekret seinen Einfluss auf das Kirchenoberhaupt verloren, er wehrt sich heftig gegen den Versuch, ihm nun auch noch den Einfluss auf die Reichskirche zu nehmen. Folge war der Versuch der direkten Zurückführung der Legitimation des Herrschers auf Gott (Gottesgnadentum) statt auf den Papst. Hierbei kann er sich nur auf Teile des deutschen Episkopats stützen, an vielen Bischofskirchen gibt es einen königlichen und einen päpstlichen Kandidaten. Der König verliert diese Machtprobe und verliert dabei auch an Macht gegenüber dem Adel, was das Prinzip der Reichskirche ja gerade verhindern sollte.
War es nicht Heinrich III, der die Reformbewegung, ausgehend vom Kloster Cluny, gegen Simonie und Zölibat unterstütze und durch seinen frühen Tod Heinrich IV dieses Erbe hinterließ. Mit dieser Kirchenreform leistete Heinrich III. einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der Cluniazenser Reformbewegung, die unter seinem Sohn Heinrich IV. zur Spaltung von Kirche und Staat führen sollte.
Heinrich III und seinem Sohn wurde nach seiner Krönung zum Kaiser von den Römern die Patriziuswürde verliehen. Womit Ihnen die ausschlaggebende Stimme bei der Papstwahl zustand.
Die Wahl Gregor VII zum Papst wurde durch Heinrich IV nie bestätigt. Obwohl sein Umfeld Ihm aufgefordert hat Gregor VII nicht anzuerkennen, tat der diesen Schritt nicht.
Heinrich IV wurde 1054 zum König gekrönt, der frühe Tod seines Vaters (1056), die Vormundschaft seiner Mutter, ab 1062 Erzbischof Anno II und bis zu seiner Regentschaft 1066 Adlabert von Bremen, sind in dieser Fragestellung von großer Bedeutung. Sind nicht hier, in diesen Jahren, die Ursachen des späteren Scheiterns zu suchen ?
Durch das Dekret der zukünftiger Papstwahlen (1059, wie oben schon erwähnt), das Papstschisma von 1061, all diese Dinge führten zwangsfällig zur Machtminderung des Kaiser-/Königtums gegenüber dem römische Kurie.
Ebenso ist eine Machtminderung der Stellung des Königtums gegenüber der Fürsten zu verzeichnen, die in diesem Zeitraum den Ausbau ihrer eigenen Interessen im Reich nutzen um ihre Machtbefugnisse auszubauen.
Sind diese 27 Sätze Gregor IV, besonders die Leitsätze 8, 9 und 12, in denen er seinen Herrschaftsanspruch über den weltlichen Staat und den von Gott eingesetzten König/Kaiser geltend macht, übereinstimmend mit dem gegeben Rechtssystem und der bis dahin geltenden Handlungsweise ?
8. Dass er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann.
9. Dass alle Fürsten nur des Papstes Füße küssen.
12. Dass es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen.
Hinzu kommen noch zum Schutze seiner Person:
18. Dass sein Urteilsspruch von niemandem widerrufen werden darf und er selbst als einziger
die Urteile aller widerrufen kann.
19. Dass er von niemandem gerichtet werden darf.
Nach diesen Leitsätzen verliert der König/Kaiser seine Vormachtstellung. Er ist jetzt einer unter vielen.
Oder sind es nur die wenigen Dokumenten an denen sich die Eskalation des Konflikts festmachen lässt: Gregors Brief an Heinrich vom Dezember 1075, die Absageerklärung der Bischöfe sowie der Brief Heinrichs an Gregor vom Wormser Reichstag im Januar 1076, die Absetzung Heinrichs durch Gregor im Februar 1076.
Blieb Heinrich IV einen andere Wahl ?
So kam es zum Höhe­punkt der Auseinandersetzung, als Papst Gregor VII. - ein rigoroser Verfechter der kirchlichen Reformideen und zugleich des absoluten Machtanspruches der römi­schen Kurie, Heinrich IV bannte.
feif: